AHF-Information Nr. 57 vom 19.9.2001
Die diesjährige Frühjahrstagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte e. V. vom 3. – 6. April 2001 beschäftigte sich mit dem Thema „Gesandtschaftswesen im mittelalterlichen Europa vom 13. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts“. Ausrichter der Tagung waren Rainer C. Schwinges (Bern), Mitglied des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte e.V., und Klaus Wriedt (Osnabrück). Teilgenommen haben Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Tschechien.
Nach einer Einführung in die Tagungsthematik durch Rainer C. Schwinges beschäftigte sich Thomas Haye (Kiel) im Referat des ersten Abends mit dem Thema „Die lateinische Sprache als Medium mündlicher Diplomatie“. Anhand von zahlreichen Quellenbeispielen versuchte der Referent vor allem die Frage zu beantworten, weshalb Latein im Mittelalter zu .d e r Diplomatensprache geworden sei. Dabei unterstrich Haye den Charakter des Lateins als einer „ubiquitären Sprache“. Er meinte zugespitzt: Wenn es jemals eine europäische „Leitkultur“ gegeben habe, dann sei sie lateinisch gewesen. Latein habe, so der Referent, stets ein hohes Sprachprestige besessen; es sei zwar übertrieben zu sagen „the medium is the message“, doch sei es immerhin eine „message“. Weiterhin betonte Haye die enge Verflechtung von Mündlichkeit und Schriftlichkeit, da Reden von Gesandten in der Regel vorher verschriftlicht worden und Gesandte vielfach lediglich das Instrument eines zuvor fixierten Textes gewesen seien. Wichtig – im Sinne seiner ausgegebenen Leitfrage – war Haye vor allem: Latein habe als neutrale Sprache gegolten. Der Referent führte das Zeugnis des Hermann Kirchner an: Latein gehöre niemandem und allen zugleich. Und, gewissermaßen sprachästhetisch gesehen, Latein habe als die „Sprache der Klarheit“ gegolten. Abgegrenzt habe man sie namentlich gegenüber dem Französischen, der, wie es vielfach geheißen habe, „schönen Sprache des Betrugs“. Das Mißtrauen gegenüber der Muttersprache des Gegners sei namentlich im Falle des Französischen sehr hoch gewesen.
Werner Maleczek (Wien) wies in seinem Vortrag über „Das päpstliche Legatenwesen im 14. und 15. Jahrhundert“ zunächst auf die Forschungslage hin und stellte dabei fest, daß im Unterschied zum Hochmittelalter das päpstliche Legatenwesen des Spätmittelalters bisher noch keine zusammenfassende Betrachtung erfahren habe. Die Quellenlage als ganzes, so der Referent, sei schwierig: Während im 13. Jahrhundert Gesandtenprotokolle den Weg ins päpstliche Register gefunden haben, habe das avignonesische Papsttum auf eine solche Praxis verzichtet. Legatenregister – wie z. B. das Hugolins v. Ostia aus dem 13. Jahrhundert – seien für das 15. Jahrhundert nur wenig erhalten geblieben. Eingehend beschäftigte sich Maleczek mit dem Problem der Finanzierung der Legationen in dem in Frage kommenden Zeitraum: Nachdem zunächst das – hauptsächlich über Prokurationen bestrittene – System des 13. Jahrhunderts gegolten habe, sei in der Zeit des Großen Abendländischen Schismas die Finanzierung verändert worden. So wurde z.B. die berühmte Legationsreise des Nikolaus v. Kues nach Deutschland von 1451/52 teilweise durch Ablaßgelder bestritten; aber die Finanzierung als ganzes blieb problematisch: Der einflußreiche Kardinal Bessarion beispielsweise mußte für eine seiner Legationen Schulden aufnehmen. Ein weiteres Hauptthema des Referenten bildeten Fragen des Ablaufs einer Legation, speziell des Zeremoniells: Ein Begrüßungstrunk oder ein Begrüßungsimbiß habe bei Treffen dazu gehört, eine genaue Tischordnung und Tischsitten seien eingehalten worden. Manchmal seien auch Geschenke gegeben worden, was gelegentlich die Unparteilichkeit belastet haben mag; bezeugt sei indes auch die Ablehnung von Geschenken. Ein besonderes Zeremoniell habe, so Maleczek, geherrscht, wenn Legaten mit dem Kaiser selbst zusammengetroffen seien. Allgemein unterstrich der Referent die große Bedeutung einer Teilnahme an einer wichtigen Legation: Eine solche habe in nicht wenigen Fällen einen erheblichen ‚Karrieresprung‘ bewirkt.
In seinem Vortrag mit dem Titel „Von der Diplomatie des Überflusses zur Diplomatie des Mangels. Byzantinische Diplomaten auf der Suche nach westlicher Hilfe gegen die Türken am Vorabend des Falls von Konstantinopel“ betonte Klaus-Peter Matschke (Leipzig) die starke westliche Orientierung und Prägung der byzantinischen Diplomatie in den letzten Jahrzehnten der Existenz des byzantinischen Reiches. Exemplarisch behandelte Matschke den Aufenthalt des byzantinischen Diplomaten Manuel Chrysostoros zu Beginn des 15. Jahrhunderts in Italien: Manuel wurde 1406 in den Westen geschickt, pendelte dort ständig zwischen zwei Orten und fungierte gleichsam als eine Art „Sachwalter von Byzanz im Abendland“. Eine fundamentale Feststellung des Referats: Eine zentrale Stelle, welche die diplomatischen Kontakte mit dem Westen geregelt hätte, habe es nicht gegeben; diplomatische Aufträge seien häufiger nicht an einen Diplomaten, sondern an mehrere vergeben worden. Weitere Themen Matschkes waren das Sprachenproblem sowie die Finanzierung: Im Hinblick auf das Sprachenproblem berichtete der Referent von Fällen, in denen byzantinische Diplomaten die lateinische Sprache erlernt haben; das Problem war akut, denn verschiedenen Diplomaten wurde sozusagen vorgehalten, daß ihr Mißerfolg primär auf Unkenntnis der Sprache beruht habe. Die Finanzierung: Matschke stellte fest, daß die Gesandten sehr häufig autorisiert wurden, ihre Aufwandsentschädigungen von Hilfsgeldern abzuzweigen; nicht selten seinen dann die Kosten byzantinischer Gesandtschaften ganz von den westlichen Verhandlungspartnern übernommen worden. Das Fazit des Referenten: Byzanz habe – allen Unvollkommenheiten des Systems zum Trotz – auf die politische Krise der Spätzeit nicht mit Resignation, sondern mit einem ausgesprochenen Aktivismus reagiert.
Arnd Reitemeier (Kiel) sprach über „Ritter, Kaufleute und Spione: Englische Diplomaten in den Beziehungen zu Frankreich und zur Hanse“. Nicht selten, so der Referent, seien es die ganz besonders engen politischen Berater des englischen Königs gewesen, die als dessen Diplomaten ins Ausland geschickt worden seien. Die Ausstellung von Geleitbriefen sei dabei alles andere als eine unnütze Formalität gewesen, sondern habe die politische Wichtigkeit der Gesandtschaft nachdrücklich unterstrichen. Reitemeier berichtete von einer ganzen Reihe immer wieder auftretender Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten im Alltag der diplomatischen Beziehungen des englischen Königs zu Frankreich und zur Hanse. Heinrich V., so der Referent, habe nachweislich Spione am Hof des Königs von Frankreich sowie am Hof der Herzöge von Burgund unterhalten; aber auch der umgekehrte Fall sei, wenn auch nicht direkt bezeugt, denkbar. Zusammenfassend stellte Reitemeier fest: Der englische König habe seine Diplomaten fallweise oder ad-hoc entsandt, was aber nicht auf einer ‚ad-hoc-Diplomatie‘ beruht habe. Diese sei längerfristigen politischen Konzepten und Vorstellungen unterworfen gewesen.
„Bedingungen und Formen politischer Kommunikation zwischen der Republik Venedig und Maximilian I.“ lautete das Referatsthema von Christina Lutter (Wien). Die Referentin gab zunächst einen Überblick über ihr Quellenmaterial und ihren Untersuchungsgegenstand: Es habe insgesamt elf venezianische Gesandtschaften an den maximilianeischen Hof gegeben; im gleichen Zeitraum seien 39 Gesandtschaften des Habsburgers nach Venedig gegangen, wovon 14 Mehrfachgesandtschaften gewesen seien. Lutter wies darauf hin, daß sehr oft Mitglieder der von ihr untersuchten Gesandtengruppe – neben ihren offiziellen Aufträgen – immer auch in eigener Sache unterwegs gewesen seien. Hinsichtlich der Abläufe und des diplomatischen Zeremoniells führte die Referentin aus, daß es – in bezug auf Fragen der Bewirtung und Übernachtung – in der Serenissima ein genau vorgeschriebenes Zeremoniell gegeben habe, das teilweise bis ins 13. Jahrhundert zurück reichte. Nicht selten habe der gemeinsame Meßgang der maximilianeischen Gesandten mit dem Dogen politische Gespräche nach sich gezogen. Für die ‚Choreographie‘ der Feierlichkeiten, zu denen es im Rahmen von Gesandtenbesuchen gekommen sei, habe in Venedig die Signorie die Verantwortung getragen.
Paul-Joachim Heinig (Mainz) unterteilte seinen Vortrag über „Römisch-deutscher Herrscherhof und Reichstag im europäischen Gesandtschaftssystem an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit“ in sechs Abschnitte und sprach in seinem ersten Abschnitt zunächst über die Ausweitung und Verstetigung gesandtschaftlicher Kontakte im Zeitalter Kaiser Friedrichs III. Die diesbezüglichen Aktivitäten waren, so Heinig, z.T. stark auf Italien gerichtet, aber auch die „burgundische Herausforderung“ habe die Westkontakte des Reiches bzw. Habsburgs lange vor Maximilian auf eine deutlich spürbare Weise wiederbelebt. Heinig unterstrich weiterhin die Bedeutung der zahlreichen persönlichen Herrschertreffen in dem von ihm beobachteten Zeitraum – Friedrich III. beispielsweise sei mehrfach als sein „eigener Diplomat“ unterwegs gewesen. Der zweite Abschnitt stand unter den Stichworten „Professionalisierung“, „Verwissenschaftlichung“ und „Verweltlichung“ des Gesandtschaftswesens. Wichtig hierbei vor allem: die Rolle der Kanzlei; der Stamm der Kuriendiplomaten des Kaiserhofes sei im wesentlichen aus der Kanzlei hervorgewachsen. Ablesbar seien solche Tendenzen aber auch auf anderen Ebenen gewesen, denn auch Titel wurden wiederbelebt – so unter Maximilian der des Sekretärs. In einem dritten Abschnitt seines Vortrags referierte Heinig über Versachlichungstendenzen, die sich zunehmend in der Verwendung von – durch Sprache und Herkunft besonders geschulten – Fachleuten für bestimmte Gesandtschaften gezeigt haben: ein Fachmann für Böhmen und Ungarn beispielsweise stammte aus dem heutigen Slowenien. Weitere Themen Heinigs in den folgenden Abschnitten seines Referats: das Auftreten und Selbstverständnis der Diplomaten sowie diplomatische Techniken. Ersteres, so Heinig, sei im wesentlichen durch den Tatbestand geprägt worden, daß der Diplomat nicht Gastgeber, sondern Gast gewesen sei. Mitunter kann von geradezu demütigenden Behandlungen ausländischer Gesandter berichtet werden; als sehr aussagekräftig kann in dieser Hinsicht die Beobachtung gelten, daß Maximilian in ausländischen Gesandten potentielle Spione gesehen habe. Es erscheint bezeichnend, daß als eine besonders charakteristische diplomatische Technik die „Kunst der Verstellung“ galt.
Da ein angekündigtes Referat über „Das Gesandtschaftswesen der Kreuzfahrerstaaten“ krankheitsbedingt ausfallen mußte, sprach Klara Hübner (Bern) über „Das spätmittelalterliche Botenwesen am Beispiel der Stadt Bern“. Die Referentin fragte zunächst, welche Voraussetzungen zur Entstehung des Berner Botenwesens geführt hätten und gab die Antwort, daß dessen Schaffung auf das Bedürfnis nach Kommunikation zwischen den Städten zurückging; konkret sei es der Beitritt Berns zur Eidgenossenschaft gewesen, der die Kontakte mit anderen Städten ungemein intensiviert habe und auf den die Entstehung einer derartigen Einrichtung zurückzuführen sei. Bereits um 1400, so Hübner, erscheine das Berner Botenwesen als eine voll ausgebildete Behörde. Nichtsdestoweniger sei es im 15. Jahrhundert insofern zu einem Ausbau des Berner Botenwesens gekommen, als den herkömmlichen Boten Hilfsboten (sogenannte Zuboten oder Pfänder) an die Seite gestellt worden sind. Berittene Boten seien niemals als eigene Nachrichtenträger eingesetzte worden; sie hätten lediglich als eine Art „Eskorte“ gedient. Im Hinblick auf die soziale Zusammensetzung des Berner Botenwesens stellte Hübner fest, daß ein großer Teil der Ratsboten zur gehobenen Mittelschicht gehört habe; Familien der Boten haben über Kontakte zum Rat verfügt, Verwandte saßen im Großen Rat. Die Ziele der Berner Boten, so die Referentin, haben fast ausschließlich innerhalb des eigenen bernischen Territoriums oder innerhalb der Eidgenossenschaft gelegen – aber in dieser Beschränkung sei Bern kein Einzelfall gewesen: die Stadt Frankfurt am Main z.B. biete einen ganz ähnlichen Befund.
Über „Boten und Gesandte an den eidgenössischen Tagsatzungen des Spätmittelalters“ referierte Andreas Würgler (Bern). Der Referent stellte zunächst fest, daß die Tagsatzung normativ und institutionell schwach ausgebildet gewesen sei: so habe sie z. B. kein eigenes Siegel besessen etc. Ausrichter der Tagsatzung war der jeweilige gastgebende Ort. Die Teilnehmer von Tagsatzungen, so Würgler, hätten jeweils nur Spitzenvertreter übersandt; diese stammten nahezu allesamt aus führenden Familien. Nicht nur die Mitglieder der Eidgenossenschaft selbst, auch einzelne Stände, so der Referent weiter, haben ihre Gesandten an den Tagsatzungen sprechen lassen. In den zentralen Ergebnissen seines Vortrags stellte Würgler fest, daß (1) die Außenpolitik ca. 50 % der Themen der Tagsatzungen ausgemacht habe; (2) daß neben den eigentlichen Tagungsteilnehmern häufig auch andere, die nicht der Tagung angehörten, mit Informationen versorgt worden seien; (3) daß die personellen Kontakte vielfach durch Verwandtschaftsbeziehungen geprägt gewesen seien; und schließlich (4), daß die Informationsbeschaffung die Hauptaufgabe von Gesandten auf Tagsatzungen gewesen sei (Austausch erfolgte beim gemeinsamen Essen etc.).
Ein Vortrag Martin Kintzingers (München) über das Thema „Cum salvo conductu. Gesandtschaft und Geleit im westeuropäischen Spätmittelalter“ stand am Schluß der Einzelvorträge. Kintzinger berichtete davon, daß das alte Geleitrecht – ursprünglich ein Königsregal – mehr und mehr in die Gewalt der Territorien übergegangen sei. Zu differenzieren sei, so Kintzinger, zwischen innerem und äußerem Geleit, ferner zwischen Reisegeleit und Gesandtengeleit. Im westeuropäischen Spätmittelalter – so Kintzinger hierzu – sei Gesandtengeleit zumeist schriftliches Geleit gewesen; der durch seinen Brief beglaubigte Gesandte habe als durch seinen Herrn geschützt gegolten. Das Geleit sei in der Regel befristet gewesen; die Geltungsdauer eines Geleitbriefes sei genau vermerkt worden. Schließlich wies Kintzinger auf starke Unterschiede zwischen dem Reich und Westeuropa in der praktischen Durchführung des Geleitschutzes hin: Geltungskräftige Geleitbriefe auszustellen – wie es der König von Frankreich und von England tat – blieb im Reich den Territorialherren vorbehalten.
Die am Vormittag des letzten Tages vorgetragene Zusammenfassung von Peter Johanek (Münster) hob die – an allen Referaten ablesbare – Tendenz zur Professionalisierung und zur Verstetigung des Gesandtschaftswesens in dem betrachteten Zeitraum hervor. An den Vortrag von Werner Maleczek anknüpfend, unterstrich Johanek noch einmal, daß es sich beim päpstlichen Legatenwesen um einen Sonderfall der mittelalterlichen Diplomatiegeschichte gehandelt habe: Denn der Legat – so Johanek – sei nicht in erster Linie Legat, sondern Visitator der Landeskirche gewesen; zum Gesandten im weltlichen Sinne sei er erst durch die Notwendigkeit, mit den weltlichen Mächten verhandeln zu müssen, geworden. Geendet habe diese Entwicklung in der Reformationszeit (Nuntiaturwesen). Weiterhin betonte Johanek, daß die Eidgenossenschaft einen politischen Faktor dargestellt habe, der ständige diplomatische Kontakte notwendig gemacht habe. Dies bilde einen auffälligen Kontrast zur Hanse, die – trotz einer Vielzahl struktureller Ähnlichkeiten zur Eidgenossenschaft – eine derartige Gesandtentätigkeit nicht besessen habe. Alles in allem habe die Tagung, so Johanek, eine Vielzahl von weiteren Fragen aufgeworfen, denen nachzugehen sich lohnte. Als ein wichtiges Desiderat in der zukünftigen Erforschung des Gesandtschaftswesens nannte Johanek das Phänomen der Mehrfachloyalitäten von Gesandten. Dieses sei als ein typisches Strukturelement einer Übergangszeit zu werten.
Jörg Schwarz
| © | Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer historischer
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