AHF-Information Nr. 49 vom 24.8.2001

Die Stiftskirchen der EU-Region Tirol-Südtirol-Trentino

Wissenschaftliche Fachtagung vom 15. bis 17. Juni 2001 in Neustift bei Brixen, veranstaltet vom Südtiroler Kulturinstitut und vom Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen

Unter dem Titel „Die Stiftskirchen der EU-Region Tirol-Südtirol-Trentino“ stand die Arbeitstagung, die vom Südtiroler Kulturinstitut und dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissen­schaften der Universität Tübingen vom 15.-17. Juni im Tagungshaus Kloster Neustift bei Brixen veranstaltet wurde.

Angeregt durch das an der Universität Tübingen entstandene Projekt einer katalogartigen Erfassung aller Stiftskirchen im Bereich des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg und dadurch, dass die Institution Stiftskirche ein europäisches Phänomen darstellt, soll in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Kulturinstitut ein Stiftskirchenhandbuch für die EU-Region Tirol-Südtirol-Trentino entstehen. Zur Vorbereitung dieses Handbuchs war die Tagung in Neustift angesetzt.

Nach einleitenden Worten des Abts des Augustiner-Chorherrenstifts Neustift, Chrysostomus Giner, des Präsidenten des Südtiroler Kulturinstituts Marjan Cescutti und des Tagungsleiters Sönke Lorenz, stellte Oliver Auge (Greifswald) „Das Stiftskirchenprojekt Baden-Württemberg“ vor. Dabei wies er darauf hin, dass der verhältnismäßig nahe Raum Tirol-Südtirol-Trentino keine im vornherein identische Stiftskirchen­landschaft darstellt, sondern markante Unterschiede zu Baden-Württemberg aufweist. Diese Unterschiede beginnen, so Auge, bereits in der Terminologie, um sich im strukturellen Bereich, d.h. der Zahl und Größe der Institute, und im ereignisgeschichtlichen Bereich, u.a. der anderen territorialkirchlichen Verhältnisse sowie der fehlenden Zäsur der Reformation o.ä. fortzusetzen. Sodann legte der Referent dar, in welch ekla­tantem Widerspruch die allgemeine Forschungssituation bezüglich der Stiftskirchen zu deren offensichtlicher Bedeutung steht. Zwar habe die Beschäftigung mit Stiften im deutschen Südwesten eine lange Tradition, doch überwogen bis in die achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts allein verfassungs- und ereignisge­schichtliche Fragestellungen. Dabei liege der Schwachpunkt der Beschäftigung mit Stiftskirchen in der bewussten oder unbewussten Betrachtung des historischen Phänomens Stift mit einer „konfessionellen Brille“ oder, wie Hartmut Boockmann einmal sagte, mit der „Brille der Reformation“, also in der Herauslö­sung des Stifts aus seinem jeweiligen Zeithorizont und Ereigniskontext und seiner Einordnung in einen spä­teren Bewertungsrahmen. Erst unter dem Einfluss von Denkanstößen aus der Domkapitel- und Historischen Personenforschung habe sich in den späten 1980er Jahren das Blickfeld auf politische und soziale Aspekte erweitert. Darüber hinaus habe eine neuere Forschungsrichtung, u.a. vertreten von Michael Borgolte, Anfang der 90er Jahre die Notwendigkeit einer zusätzlichen Betrachtung der Innenoptik des Stifts, d.h. dessen Selbstorganisation, Selbstverständnis und kirchlich-religiöser Verfasstheit betont.

Generell gelte bis heute, dass nur wenige südwestdeutsche Stifte in ihrer geschichtlichen Entwicklung bis­lang in einer Weise erforscht seien, die modernen Ansprüchen genügen kann. Aufgrund dieses Defizits ent­stand nach den Worten des Referenten am Institut für Geschichtliche Landeskunde die Idee zu einer katalog­artigen Erfassung aller Stiftskirchen des heutigen Baden-Württemberg unter verfassungs-, rechts-, sozial-, bildungs-, kirchen-, wirtschafts-, bau- und kunstgeschichtlichen Aspekten. Insgesamt seien, so Oliver Auge weiter,  bei der Bearbeitung der ca. 120 Stiftskirchen etwa 70 Forscher, darunter Fachexperten aus Wissen­schaft und kompetenter Lokalforschung sowie eine Reihe von Magistranden und Doktoranden eingebunden.

Die Vorstellung der „Stiftskirchenforschung im Rahmen der Germania Sacra“ übernahm Helmut Flachen­ecker (Göttingen). Dabei merkte er an, dass die Stiftskirchenforschung im Rahmen des Langzeitprojekts Germania Sacra zur historisch-statistischen Beschreibung der Reichskirche in ihren Institutionen in den letzten Jahrzehnten forciert angegangen worden sei. Die Diözesen Trier und Münster bildeten laut Flachen­ecker neben den magdeburgischen Kollegiatstiften hierbei einen Schwerpunkt. Insgesamt beschäftigten sich von 41 Bandnummern der Neuen Folge 19 Bände mit Stiften unterschiedlicher Couleur, außerdem seien noch zahlreiche weitere in Bearbeitung. An diesen Überblick über die Arbeit der Germania Sacra schloss Flachenecker die Frage nach einer Definition der Institution „Stift“ an, die von Peter Moraw als „Stätte der Begegnung von Kirche und Welt“ bezeichnet wird. Das Wort „Stift“ habe mehrere Bedeutungen. Es sei zunächst die allgemeine Bezeichnung für eine geistliche Institution sowie die mit ihr verbundene Kirche, wozu in einem engeren Sinn neben den Säkular- auch die Regularkanoniker, also Augustiner-Chorherren und Prämonstratenser, zu zählen seien. In einem weiteren Sinn werden v.a. in der Frühen Neuzeit bevorzugt schweizerische und österreichische Benediktiner- bzw. Zisterzienserabteien Stift genannt. Hier spielte laut Joachim Angerer die aktive Ausübung der Grundherrschaft bis in die Gegenwart hinein eine entscheidende Rolle. Ausgehend vom Kirchenrecht definierte Flachenecker ein Stift als eine Gemeinschaft von Weltgeist­lichen in einer Kirche. Daneben könne Stift auch eine Frauengemeinschaft bedeuten, die ohne eine eigene Ordnung an einer Kirche lebte. Als zentrale Aufgabe eines weltlichen Kollegiatstifts sei v.a. die kontinuier­liche Abhaltung eines möglichst feierlichen Gottesdienstes hervorzuheben.

Wirtschaftlich definierte sich das Kollegiatstift von der Einzelpfründe, der Präbende, die jedem Kanoniker und jeder Kanonisse einzeln zustand und ihnen eine gewisse Selbständigkeit ermöglichte. Flachenecker wies außerdem darauf hin, dass lediglich die Residenzpflicht mit dem damit verbundenen Recht auf einen Sitz im Chor die Kanoniker auf ihre Zentralaufgabe, den officium divinum zurückband. Die von Aloys Schulte und seinen Schülern postulierte adelige Exklusivität vieler Kanoniker- und Kanonissenstifte müsse allerdings laut Flachenecker hinterfragt werden.

Daneben unterstrich der Referent die Attraktivität der für vielfältige herrscherliche Aufgaben als Personal­ressourcen dienenden Kanoniker. Kanonikerstifte dienten also generell – wie ihre weiblichen Pendants – ebenso dem Herrschaftsaufbau wie auch als Grablege und Memoria und damit zur Identitätsstiftung von Sippen.

Im 11. Jh. bildete sich schließlich laut Flachenecker die Trennung von Säkular- und Regularkanonikern heraus. Während die Säkularkanoniker Eigenbesitz kannten, bessere Kleidung trugen und ihnen Fleischge­nuss erlaubt war, nahmen sich letztere die sog. Augustinusregel zum Vorbild. Helmut Flachenecker schloss sein Referat mit dem Hinweis auf die im Vortrag deutlich gewordene funktionelle und organisatorische Viel­falt der Stiftskirchen.

Elsanne Gilomen-Schenkel (Basel) stellte in ihrem Referat als Gegenstück zur Germania Sacra „Stiftskir­chenforschung im Rahmen der Helvetia Sacra“ vor. Dabei wies sie zunächst darauf hin, dass sie ein Defini­tionsproblem habe, da Stifte in der Schweiz im Kontext der historiographischen Tradition neben den Dom­stiften und den weltlichen Kollegiatstiften v.a. die Benediktinerstifte St. Gallen, Einsiedeln, Engelberg, Disentis, die Zisterzienserstifte Wettingen und St. Urban seien, während Augustiner-Chorherrenklöster und Prämonstratenserklöster nur selten als Stifte bezeichnet werden.

Dies begründete die Referentin damit, dass die Historiographie und wissenschaftliche Literatur über die Prämonstratenser und auch über die Walliser Augustiner-Chorherren in französischer Sprache entstanden sei und hier, ebenso wie im Italienischen ein der deutschen „Stiftskirche“ entsprechender Begriff fehle.

Anschließend erläuterte Gilomen-Schenkel die Gliederung der Helvetia Sacra, die in ihren Grundzügen der Gliederung der ersten Helvetia Sacra folge, die Egbert Friedrich von Mülinen in den Jahren 1858-1861 pub­liziert habe. Die ersten beiden Abteilungen erfassen die Bistümer sowie die Dom- und die weltlichen Kolle­giatstifte. Danach folgen in sieben Abteilungen die Institutionen des Ordensklerus, deren Präsentation nach der Systematik von Max Heimbucher, „Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche“ (zuletzt 1965) revidiert und für die Kongregationen (Abt. VIII) und die Laiengemeinschaften (Abt. IX) neu konzi­piert wurden. Die bedeutendste Änderung gegenüber der Konzeption des 19. Jhs. sei, dass die Frauenklöster nicht mehr losgelöst von den Männerklöstern behandelt werden, sondern im jeweiligen Band, in dem auch ihre männlichen Pendants beschrieben werden.

Die Helvetia Sacra, so Gilomen-Schenkel weiter, stütze ihre Artikel v.a. bei schlechtem Forschungsstand nicht nur auf gedrucktes Material, sondern ziehe auch archivalische Quellen bei.

Weiterhin wies sie auf den in den jeweiligen Bänden bedeutenden Umfang der Prosopographien hin. Neben dem Anmerkungsapparat seien es die biographischen Teile, die umfangmässig in den Bänden die Hälfte ausmachten.

Darüber hinaus stellte sie die Bedeutung einer allgemeinen Einleitung der einzelnen Bände der Helvetia Sacra heraus, in welcher die in dem Band besprochenen Institute über ihre Individualität hinaus allgemein betrachtet und erläutert werden. Dabei nannte Gilomen- Schenkel z.B. die viel beachtete Einleitung zu den Bänden der zweiten Abteilung über die 35 Schweizer Kollegiatstifte, in der Guy Marchal die institutionelle Entwicklung der Dom- und Kollegiatstifte darstellte.

Im Anschluss demonstrierte Egon Kühebacher (Innichen) mit seinem „Überblick über die Geschichte Innichens“ getreu dem Diktum Peter Moraws, dass die Stiftskirchenforschung als „typische Einzelkirchen­forschung“ betrachtet werden muss und lieferte einen umfassenden Einblick in die Geschichte dieses Stifts.

Innichen, eine der bedeutendsten Stiftskirchen der EU-Region Tirol-Südtirol-Trentino wurde als Benedikti­nerkloster gegründet, urkundlich fand es 816 als cellula Erwähnung. Mitte des 12. Jh. setzt Kühebacher die Umwandlung Innichens in ein Kollegiatstift an, die aber quellenmäßig schwer zu belegen und deshalb in der Forschung umstritten sei. Außerdem sei die reiche Benediktinerliturgie von den Kanonikern übernommen worden, so dass auch in diesem Bereich keine weitergehenden Kenntnisse zu erwarten seien. Von der schwankenden Zahl von ca. 20 Kanonikern residierten laut Kühebacher immer nur ca. die Hälfte am Stift selbst. Als wichtigste Aufgabe der Stiftskleriker machte er einerseits die Seelsorge, andererseits die Führung einer Stiftsschule aus. Darüber hinaus wies der Referent auf die bedeutende Bibliothek Innichens hin, das nach seinen Worten theoretisch bis 1984 weiterexistierte.

Johannes Andresen (Bozen)stellte in seinem Vortrag „Die Stiftsbibliothek Bozen-Dompfarrkirche“ das von ihm betreute Projekt der „Erschließung historischer Bibliotheken“ (EHB) vor. Das Ziel dieser Arbeit sei die Erstellung einer handbuchartigen Übersicht aller historischen Buchbestände in Südtirol aus der Zeit zwischen 1450 und 1850, der Aufbau einer Ex-Libris-Datenbank sowie die Sicherung der historischen Bestände. Der Start des Projekts im Jahr 1997 sei v.a. mit bisweilen beträchtlichen Problemen bei der Sensi­bilisierung der Öffentlichkeit für die Notwendigkeit einer Rekonstruktion der historischen Bestände verbun­den gewesen. Vorrangig sei für das Projekt die Zugänglichmachung der Altbestände sowie die Sicherung kleinerer Bestände in Altpfarreien. In einem Ausblick stellte Andresen als Fernziel die Einrichtung von Bearbeitungszentren, die Integration der historischen Bestände in das Südtiroler Fernleihsystem, die Vernet­zung historischer Bibliotheken und den Aufbau einer Metasuchmaschine für die Buchbestände in Südtirol in Aussicht.

Klaus Brandstätter (Innsbruck) beleuchtete in seinem Referat über „Santifaller und die Domkapitel­forschung“ die Leo Santifaller zuzuschreibenden Innovationen in der Domkapitelforschung. Dabei stellte er nach einem kurzen Überblick über Santifallers biographische Daten und Publikationen die Bedeutung von dessen Arbeiten zum Brixener Domkapitel für die Entwicklung der Domkapitelforschung in den Mittelpunkt seines Referats. Santifaller, so Brandstätter, habe die verfassungsgeschichtliche Fragestellung Brackmanns mit der jüngeren sozialgeschichtlich orientierten Forschungsmethode Aloys Schultes zusammengeführt. Darüber hinaus habe er die jeweiligen Fragestellungen auch wesentlich erweitert. Zum einen habe er deshalb den prosopographischen Teil durch eine breitestmögliche Heranziehung gedruckter und ungedruckter Quellen vertieft. Zum anderen sei das Brixener Domkapitel im Bereich von Verfassungs- und Verwaltungs­geschichte in den größeren Rahmen von Kurie, Reich und umliegenden Territorien eingebettet worden. Die entscheidenden innovativen Aspekte in Santifallers Arbeit über das Brixener Domkapitel seien also die Zusammenführung verfassungsgeschichtlich bzw. sozialgeschichtlich ausgerichteter Forschungsstränge, die Erstellung umfangreicher Domherren-Biographien auf breitester Quellenbasis und die dadurch ermöglichte Ausweitung der engen ständegeschichtlichen Betrachtungsweise auf eine Fülle von sozialgeschichtlichen Fragestellungen. Erst seit der Mitte der 70er Jahren sei der methodische Ansatz Santifallers weiterentwickelt worden. Dabei sei insbesondere Gerhard Fouquet zu nennen, der auch die sozialen und politischen Außen­beziehungen der Domkapitel untersuchte. Darüber hinaus seien auch stärker wirtschaftlich orientierte Frage­stellungen in den Fokus genommen worden.

In seinem Referat zu „San Michele all’ Adige“ machte sich Hannes Obermair (Bozen) mit diesem Stift als eine Art „Prototyp“ grundsätzliche Gedanken zum Phänomen Stift im Grenzraum Tirol-Südtirol-Trentino. Dabei sei auffällig, dass in der italienischsprachigen Forschung v.a. parochiale Strukturen als Ansatz zur Territorialisierung betrachtet werden. Die Stiftskleriker mit ihrer zentralen Funktion in Seelsorge und damit auch sozialer Disziplinierung hätten im Hochmittelalter herrschaftssichernde Funktion gehabt. Daneben gerate v.a. auch die Interdependenz von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, verfassungsgeschichtlichen, etc. Faktoren in den Blickpunkt.

Der Referent plädierte weiterhin dafür, das Stift als soziales Phänomen zu begreifen, wobei er Schenkungs­akt und Schenkungspraxis als wichtigen Diskussionspunkt hervorhob. Während in der deutschsprachigen Forschung Besitzübertragungen vorwiegend als Versuch adliger Herrschaftskonsolidierung betrachtet wor­den seien, plädierte Obermair auch für die Betrachtung der sakralen, spirituellen und mystischen Funktion. Das Schenken müsse als wichtige soziale Interaktionsform begriffen werden. Er führte weiterhin aus, dass bei San Michele all’Adige der Heilige in die Beziehung von Stift und Schenker miteinbezogen werden müsse, d.h. der Heilige, in diesem Fall Michael, sei durch die Schenkung als  „Nachbar“ betrachtet worden. Der Schenker habe sich somit ein Stück vom Himmel eingekauft. Darüber hinaus müsse das Schenken als „Parken von Besitz“ aber auch als Mittel zur Herrschaftsordnung verstanden werden. Der Besitz werfe auch die Frage nach dem jeweiligen Selbstverständnis der Gründer auf. Im Fall von San Michele sei die Ver­teilung der geschenkten Gütern entlang der zwei alten Kommunikationsrouten des Etsch- und Nocetals aus­zumachen.

Insgesamt wollte Obermair sein Referat als Plädoyer dafür sehen, nicht nur Rechts- und Verfassungsge­schichte in den Vordergrund zu stellen, sondern auch wirtschaftliche, kulturelle und soziale Faktoren nicht aus dem Auge zu verlieren. Gerade San Michele sei ein Beispiel für die Überschichtung kultureller Ein­flüsse, deren Untersuchung sich gerade in dem Grenzraum Tirol-Südtirol-Trentino anbiete.

In der Abschlussdiskussion sprachen sich die Tagungsteilnehmer dafür aus, der allgemeinen Einleitung zum Stiftskirchenhandbuch der EU-Region Tirol-Südtirol-Trentino einen breiteren Raum einzuräumen. Dies sei v.a. bei der institutionellen Vielfalt dieser Region sehr wichtig, da die einfache Aneinanderreihung der Arti­kel so unterschiedlicher Ausprägungen des Phänomens Stift leicht zu Missverständnissen führen könne.

Außerdem wurde für die Bearbeitung des kunsthistorischen Teils der jeweiligen Artikel auch durch einen Kunsthistoriker oder zumindest einen Fachexperten im Redaktionsteam plädiert, um eine Benutzbarkeit des geplanten Handbuchs auch für Kunsthistoriker zu gewährleisten.

Kontaktadresse:
Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen
Wilhelmstraße 36
72076 Tübingen
Telefon: 07071/ 29-74235
Telefax: 07071/ 29-5785

Stefanie Albus


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