AHF-Information Nr. 41 vom 22.6.2001
Nach der Eröffnung der Tagung durch den Stellvertretenden Direktor des Herder-Instituts, Dr. Winfried Irgang, unternahm es der Präsident des J.G. Herder-Forschungsrat, Prof. Dr. Dietmar Willoweit (Würzburg), in die Thematik „Legitimation durch Geschichte“ einzuführen, indem er dazu aufforderte, bisherige Vorstellungen und Einsichten einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und sie als Mittel der „Täuschung und Selbsttäuschung“ und somit als durchaus zeitgebundene Konstrukte zu erweisen, die für moderne Staaten nichtsdestoweniger unverzichtbar seien. Ein „legitimatorisches Bedürfnis“ zwinge diese in vielen Fällen geradezu dazu, ferne Zeiten für die Gegenwart zu mobilisieren!
Die Reihe der Vorträge eröffnete Dr. Dr. h.c. Gert von Pistohlkors (Göttingen) mit seinem Referat Die sogenannten Livländischen Privilegien und ihre Deutungen und Umdeutungen in der baltischen Geschichte, der an einem geradezu klassischen Beispiel demonstrierte, daß in den russischen Ostseeprovinzen ständisches als gewordenes Recht im Denken des baltischen Adels als des legitimen Vertreters des Landes stets den Vorrang vor abstraktem, d.h. gesetztem Recht behauptet hat. Für ihn galt als unverrückbares Axiom: „Privilegien sind nicht widerrufbar“. Seit dem Privilegium Sigismundi Augusti von 1561 ist über alle historischen Wechselfälle hinweg bis weit ins 19. Jahrhundert an dieser Vorstellung festgehalten worden, wenngleich im Laufe der Zeit aus Standesprivilegien gewissermaßen Landesprivilegien geworden seien, die je länger je mehr dazu dienten, sich gegen alle Russifizierungs- und Unifizierungstendenzen, die von Petersburg ausgingen, zur Wehr zur setzen. Ihnen zufolge waren Est-, Liv- und Kurland lediglich über die Person des Kaisers mit dem Russischen Reich verbunden. „Wer baltisches Land erobern wollte“, so hieß es noch in der berühmten „Livländischen Antwort“ Carl Schirrens aus dem Jahre 1869, „mußte es zweimal tun: durch Macht und durch Recht“.
Als beständiges Objekt äußerer Einflüsse schilderte Miloš Řeznik (Prag) Das Königliche Preussen in den deutsch-polnischen Auseinandersetzungen um den „historischen Charakter Pommerellens“ im 20. Jahrhundert, da Deutsche wie Polen ihre jeweiligen Besitzansprüche stets historisch-rechtlich begründet hätten. Nach einer zwischen 1880 und 1914 zu beobachtenden Nationalisierung der Geschichtsschreibung nahm diese im Zeichen von Versailles nach 1918 legitimatorischen Charakter an. Historiker wie Erich Keyser, Walther Recke oder Theodor Schieder fühlten sich auf deutscher Seite zum „Kampf um die Weichsel“ aufgerufen. Ihnen trat auf polnischer Seite seit 1925 mit der Losung vom „Kampf um Land und Leute“ das „Ostsee-Institut“ in Thorn entgegen. Beide Seiten blieben der Vorstellung, das Land an der unteren Weichsel sei „immer deutsch“ bzw. „immer polnisch“ gewesen, bis zum Kriegsausbruch 1939 verhaftet. Starke außerwissenschaftliche Einflüsse auf die Landesgeschichte beider Länder in diesem Raum boten einer um historische Gerechtigkeit bemühten Historiographie kaum eine Entfaltungsmöglichkeit!
In seinem Referat Das „piastische“ Schlesien und seine ideologische Wiederbelebung im polnischen „Westgedanken“ machte Roland Gehrke (Stuttgart) gleich eingangs darauf aufmerksam, daß die Forderung der polnischen politischen Eliten nach einer Wiederherstellung Polens in seinen Grenzen von 1772 Schlesien nicht mit einschloß, da es bereits seit dem Vertrag von Trenčin von 1335 aus dem polnischen Staatsverband ausgeschieden war. Allerdings hatte es im 9. und 10. Jahrhundert zum Herrschaftsbereich der frühen Piasten gehört, so daß sich der Nationaldemokrat Roman Dmowski durchaus als „Erbe Chrobrys“ verstehen konnte. Ihm galt das Königtum der Piasten als „Bauernkönigtum“, und so sah er in der ländlichen Bevölkerung vor allem Oberschlesiens, die ihre polnische Sprache bewahrt hatte, den Garanten für die „Auferstehung eines schon Begrabenen“, während die schlesischen Herzöge aus dem Piastenhaus bei ihm eher als tragische Gestalten figurierten, die sich dem deutschen „Drang nach Osten“ nicht energisch genug entgegengestellt hätten. An der Nationalisierung der polnischen Bauern zerbrach schließlich deren Bündnis mit dem katholischen Zentrum. Außerdem galt nun das oberschlesische Industriegebiet als für den Bestand des modernen Polen unverzichtbar. Kein Wunder, daß der „piastische Gedanke“ nach 1945 seine Wiederbelebung erfuhr, die erst nach 1989/90 allmählich überwunden werden konnte.
Um das kulturelle Selbstbild einer Nation am Beispiel der Tschechen ging es Peter Haslinger (Freiburg i. Br.) in seinem Vortrag Staatsrecht oder Staatsgebiet? Böhmisches Staatsrecht und tschechisches territoriales Denken 1890-1920. Für die Träger des „nationalen Wiedererwachens“ bildeten „Landschaften die Nation ab“. Das von einem Volk bewohnte Territorium ist danach der Garant der Kontinuität, die allerdings nach rechtlicher Verankerung verlangt. Es ging der tschechischen Nationalbewegung, die sich in Form von Vereinen, Presseorganen und schließlich politischen Parteien ein dichtes kommunikatives Netz schuf, gewissermaßen um einen „Vergewisserungskanon“. Diesem diente zunächst ihr Rekurs auf das „Böhmische Staatsrecht“, das die Unteilbarkeit der Länder Böhmen, Mähren und Schlesien postulierte. Angeblich „ruhte“ dieses nur und mußte lediglich „wiedererweckt“ werden, wurde jedoch immer mehr durch den Bezug auf das Staatsgebiet abgelöst. Dies wurde bereits 1910 in Mähren erkennbar, wo eine Zuweisung der einzelnen Gemeinden zum deutschen oder tschechischen Sprachgebiet im Zuge einer Territorialisierung ins Auge gefaßt wurde. Als die moderne Tschechoslowakei im Jahre 1918 ins Leben trat, war der Bezug auf das „Böhmische Staatsrecht“ allerdings zugunsten der Vorstelung von der Sprachnation schon weitgehend in den Hintergrund getreten; denn „wenn wir uns auf das Staatsrecht beschränken, geben wir die Wiener Tschechen preis“.
Daß die Suche nach nationaler Selbstvergewisserung mitunter skurrile Blüten treiben kann, zeigte Frank Hadler (Leipzig) in seinem Beitrag Das Großmährische Reich: der tschechoslowakische oder slowakische Ur-Staat?. Weder das eine noch das andere sei er in Wahrheit gewesen. Immerhin diente der Rückgriff auf das Großmährische Reich des 10. Jahrhunderts als des angeblichen „Vorläufers der modernen Tschechoslowakei“ der Prager Delegation auf der Pariser Friedenskonferenz durchaus noch als Argument für ihre Forderung nach nationaler Unabhängigkeit. Denn der zu errichtende neue Staat sei eigentlich nichts anderes als ein „Großes Mähren“, und wenn dieses auch untergegangen sei, so sei doch sein Prinzip durch die Jahrhunderte hindurch bestehen geblieben. So standen denn die Jahrtausendfeiern des Jahres 1933 im slowakischen Nitra ebenso im Zeichen des „Magna-Moravia-Mythos“ wie die 1963 veranstaltete Ausstellung „1100 Jahre Großmährisches Reich“, die durchaus auch der Legitimation der kommunistischen Herrschaft dienen sollte, die angeblich die Erfüllung eines jahrtausendalten Traums mit sich gebracht hatte. Doch selbst diese hat der Mythos vom Großmährischen Reich überlebt. Noch die slowakische Verfassung von 1992 nennt das frühmittelalterliche Großmähren die „Frühform eines mährisch-slowakischen Staates“, der nicht zuletzt als „Brücke zwischen Ost- und Westeuropa“ gedient habe. Es dürfte sich nicht leicht ein zählebigerer Mythos mit einer derart offensichtlichen politischen Fernwirkung finden lassen!
Dies gilt allerdings kaum weniger für Kroatien, das in der Präambel zu seiner Konstitution von 1992 ausdrücklich auf die „Pacta conventa“ von 1102, die anläßlich der Wahl des Habsburgers Ferdinand I. zum Herrscher des Landes im Jahre 1527 bestätigten Privilegien und die im Jahre 1712 beschworene „Kroatische Pragmatische Sanktion“ Bezug nimmt, worauf Wolfgang Kessler (Herne) in seinem Referat Vom ständischen Recht zum „Kroatischen Staatsrecht“. Zur Funktion von Geschichte im politischen Diskurs des modernen Kroatien aufmerksam machte. Alle diese Rechtsakte hatten den regionalen Sonderstatus der Regna: Dalmatia, Croatia und Sclavonia innerhalb des ungarischen Herrschaftsverbandes fixiert und dienten dem kroatischen Nationalbewußtsein im 19. und 20. Jahrhundert zur Richtschnur. Im Jahre 1848 konstruierte man erstmals eine „kroatisch-slawonische Nation“, der man einige Jahre später die Slowenen als „Bergkroaten“ beigesellte. 1861 erklärte der kroatische Landtag: „Die Nationalsprache ist die jugoslawische Sprache“, um auch die Serben einzubinden. Auch in Kroatien nutzte sich das ständische Argument allmählich ab und machte zunehmend dem sprachlichen Platz. Die Rolle einer vor allem von Ungarn und Serben diskriminierten „Märtyrernation“ aber blieb noch im Tito-Jugoslawien spürbar und ist auch nach dem Tode Präsident Tudjmans keineswegs ausgespielt, oder um mit den Worten des Referenten zu sprechen: „Auch von Historikern regierte Staaten müssen nicht glücklich sein; doch bindet die historische Argumentation Kroatien bis heute zusammen“!
In seinem - vorgezogenen - Beitrag Das Habsburgerreich und die Mitteleuropa-Ideologie der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts faßte Horst Haselsteiner (Wien) die Erträge und Defizite der in den achtziger Jahren vor allen von Tschechen und Ungarn im Exil angestoßenen Mitteleuropa-Diskussion zusammen und setzte sie zu diversen Konföderationsplänen in der späten Donaumonarchie in Beziehung, deren Realisierung damals nicht zuletzt am Widerstand der Madjaren scheiterte. Alle diese Konzepte waren eher defensiver Natur, richteten sich gleichermaßen gegen einen wie immer auch verstandenen Panrussismus und Pangermanismus und ruhten notwendigerweise auf föderativer Basis, um auf diese Weise zukünftige militärische Konfrontationen auszuschließen. Viele von ihnen waren angesichts des österreichisch-ungarischen Dualismus von vornherein illusionärer Natur; doch kam in Mähren, Galizien und in der Bukowina immerhin ein - wenn auch komplizierter - „Ausgleich“ tatsächlich zustande. Von einer Verständigung mit den Tschechen trennte die Regierung in Wien am Vorabend des Ersten Weltkriegs nach den Worten des Referenten „nur noch ein Blatt Papier“. Das Attentat von Sarajewo bereitete allen diesen Plänen ein jähes Ende, doch erfuhren sie in der Mitteleuropa-Diskusssion der achtziger Jahre gewissermaßen ihre späte Rehabilitation in Gestalt der Idee eines kollektiven Sicherheitssystems unter dem Schirm der NATO.
Auf ein noch weit dornigeres Gelände führte das - wegen Erkrankung des Referenten verlesene - Referat von Wolfgang Höpken über Staatlichkeit, Ethnizität und Kultur: Narrative und symbolische Muster kollektiver Erinnerung auf dem Balkan. Die jahrhundertelanger osmanischer Herrschaft unterworfenen Griechen, Albaner, Bulgaren, Rumänen und Serben standen sämtlich in der Tradition byzantinischer Staatskultur und stützten sich im Zuge ihres „Wiedererwachens“ zu modernen Nationen vor allem auf die Erinnerung an von ihnen im Mittelalter gebildete Großstaaten. Vor allem am serbischen Beispiel illustrierte der Referent den mobilisierenden Effekt derartiger Staatsgründungsmythen. So seien die „irrational erinnerungswütigen“ Serben noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit dem Schlachtruf „Rache für Kosovo“ in die Balkankriege eingetreten, hätten noch 1939 behauptet: „Die Enkel der Kosovo-Schlacht schufen Jugoslawien“ und zeigten sich auch noch heute außerstande, von diesem Mythos Abschied zu nehmen. Eine ähnliche Rolle spiele bei den Bulgaren die Schlacht am Šipka-Paß gegen die Türken, aber mehr noch die Frage nach ihrer Ethnogenese von den Protobulgaren her, wobei angeblich auch thrakische Einflüsse eine Rolle spielten. Anscheinend verhältnismäßig einfach stellen sich die Verhältnisse bei Griechen und Rumänen dar. Während erstere (vom Philhellenismus Westeuropas darin bestärkt) unmittelbar an die Tradition des klassischen Hellas anzuknüpfen vermochten, ehe sie in der „Katastrophe von 1921“ das Ende ihres Traums von einer Wiedergeburt „Großgriechenlands“ erleben mußten, reduzierte sich das Geschichtsbild der Rumänen in ihrer Konfrontation gegen die Madjaren ganz auf die Ethnogenese ihres eigenen Volkes.
Ein klassisches Beispiel miteinander konkurrierender Geschichtsbilder präsentierte Konrad Gündisch (Oldenburg) mit seinem Beitrag Kontinuität in Siebenbürgen: Historiographische Auseinandersetzungen um territoriale Zugehörigkeiten, indem er die Herkunftsmythen von Siebenbürger Sachsen, Ungarn und Rumänen vergleichender Betrachtung unterzog, die sich sämtlich als fortwährend von außen in ihrer Existenz bedroht gefühlt hätten. Leider hätten sich deren jeweilige Feinde in Gestalt von Germanen, Slawen ,Hunnen und Awaren immer jeweils zur Unzeit eingestellt! Besonders in den dreißiger und siebziger Jahren sei die politische Einflußnahme auf die Wissenschaften nicht zu übersehen gewesen und habe sich schon vor 1989/90 gegenüber den bis dahin angeblich verpflichtenden Prinzipien einer marxistisch-leninistischen Geschichtsdeutung als erstaunlich resistent erwiesen. Jede Gruppe habe im Grunde ihre vom Mittelalter überkommenen und durch Herkunftsmythen gestützten Privilegien auch im 19. und 20. Jahrhundert verteidigt. Während die Siebenbürger Sachsen ihre Abstammung auf die germanischen Stämme der Markomannen und Sueben der Völkerwanderungszeit zurückführten, suchten die Ungarn ihre Ahnen bei den sagenhaften Völkern des Gog und Magog, den Skythen und den Hunnen Attilas. Ihnen stellte die „walachische Nation“ ihre „Kontinuitätsthese“ entgegen, die ihre Anwesenheit in Siebenbürgen als weitaus ältestes Ethnikum beweisen sollte, indem die Rumänen ihre Herkunft von den Dako-Romanen Kaiser Trajans herleiten. Diese einander widerstreitenden Mythen haben bei den Beteiligten bis heute mentale Fernwirkungen gezeitigt, die sie einem unausgesetzten Legitimitätszwang aussetzen und einer objektiven Geschichtsschreibung nicht eben förderlich sind. Immerhin fühlen sich Ungarn wie Rumänen bei aller Rivalität als einzigartige Völker, die sich gegen das sie umgebende „slawische Meer“ jahrhundertelang erfolgreich behauptet haben.
Am Beispiel Prags illustrierte Michaela Marek (Leipzig) den Versuch der Tschechoslowakei, in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts eine eigenständige Architektur zu schaffen, die ganz im Zeichen der „Entösterreichung“ stand und sich doch nicht von Wiener Beispielen zu lösen vermochte. Die Absicht, auf dem Letna-Plateau gegenüber der Prager Altstadt ein repräsentatives Regierungsviertelzu errichten, ist aus Geldmangel nicht in die Tat umgesetzt worden. So ist denn allen „hochideologisierten“ Plänen zum Trotz das in Aussicht genommene Gelände bis heute eine Parkanlage geblieben. Andere Gebäude wie Banken, Versicherungen, das Eisenbahnministerium und das Messegelände wurden hingegen durchaus im tschechischen Sinne „modernisiert“, wobei die angestrebte Monumentalität allerdings immer wieder mit der ebenfalls beabsichtigten Internationalität in Widerspruch geriet.
In seinem Schlußbeitrag Legitimation durch Geschichte. Nationale Umdeutungen territorialer Abhängigkeitsverhältnisse bezeichnete Hans Lemberg (Marburg) das tradierte Wissen um ihre eigene Vergangenheit bei den Völkern Ostmitteleuropas als „Legitimationssteinbruch“, dessen Elemente modernen Vorstellungen angepaßt oder untergeordnet werden. Dabei wurde der Bereich Ostmitteleuropa durch den Beitrag Wolfgang Höpkens zum Vergleich nach Süden hin erweitert. Hier zeigte sich, daß die Umdeutung vergangener Rechtsverhältnisse zur Legitimation der eigenen Existenz bei den Staaten Südosteuropas zugunsten des Rückgriffs auf die Ethnogenese und mittelalterliche Staatstraditionen zurücktritt. Im ostmitteleuropäischen Bereich hingegen greift man auf faßbare Privilegien, „Pacta Conventa“ und - wenn auch imaginierte und in Wirklichkeit nur umgedeutete - Standesrechte zurück, die allerdings als so konkret empfunden werden, daß sie als einklagbar erscheinen. Hierbei spielt die zeitliche Entfernung eine gewichtige Rolle, über die die Legitimationsbrücke zu schlagen ist. Im Falle Polens waren es nur wenig mehr als hundert, im Falle der Tschechoslowakei schon dreihundert und Kroatiens siebenhundert Jahre; im Falle des Großmährischen Reichs waren es schließlich die tausendjährige Entfernung sowie das Fehlen jedweder Privilegien überhaupt, die das Ende der Legitimationsbrücke im Nebel verschwinden ließen. Wichtig für die „Legitimation durch Geschichte“ ist schließlich die Feststellung, „wer zuerst da war“; auch eine möglichst vornehme Abkunft spielt eine bedeutsame Rolle. Am Beispiel der Tschechen und der Kroaten, die sich als non dominant ethnic groups gleichwohl auf vergangenes und wiederzuerlangendes Staatsrecht berufen, stellte sich die schließlich Frage, ob diese sich nicht der Rechtstitel jener fernen ständisch strukturierten Gebilde bedienen, um gleichsam in das nun leer gewordene Gehäuse einzuziehen. Vieles habe skizzenhaft bleiben müssen und es wäre zu überlegen, ob und wie man das Thema weiter verfolgen sollte.
Hans-Werner Rautenberg
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Dr. Winfried Irgang
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