AHF-Information Nr. 35 vom 15.6.2001

Sozialer Aufstieg. Funktionseliten im Spätmittelalter
und in der frühen Neuzeit, Teil II

39. Tagung „Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte“, veranstaltet von Günther Schulz (Bonn) in Zusammenarbeit mit der Ranke-Gesellschaft, Vereinigung für Geschichte im öffentlichen Leben e.V., und dem Institut für personengeschichtliche Forschung (Bensheim)
vom 29. bis 31. März 2001 in Büdingen

In Fortsetzung der letztjährigen Tagung thematisierten die 39. Büdinger Gespräche erneut soziale Aufstiegs­prozesse in den gesellschaftlichen Führungsschichten in Spätmittelalter und früher Neuzeit. Generell gilt der Aufstieg nichtadliger Führungsschichten als wichtiges Kennzeichen des gesellschaftlichen Wandels seit dem Spätmittelalter, als sich in den Städten das vor allem großkaufmännisch geprägte Patriziat immer stärker gegenüber dem Adel durchsetzte und schließlich seine Position nach und nach auch geburtsständisch festigte. Diese Entwicklung wurde durch den Aufschwung des Handelskapitals zu Beginn der Neuzeit erheblich geför­dert. Mit der Ausweitung bzw. Ausdifferenzierung territorialer Verwaltungen seit dem 17. Jahrhundert bildete sich eine juristisch geschulte Beamtenaristokratie heraus, die wiederum die Schicht der bürgerlichen Honoratio­ren ergänzte oder gar verdrängte. Tagungsleiter Günther Schulz (Bonn) zog einleitend ein Resümee der neueren Forschung, die differenzierend nach Faktoren sucht, die für den gesellschaftlichen Aufstieg ausschlag­gebend waren. Neben der beruflichen Qualifikation wird dabei mehr und mehr die herausragende Bedeutung von sozialen Netzwerken hervorgehoben. Persönliche Beziehungen - durch Verwandtschaft, Bekanntschaft etc. - waren zwar nicht Garant für den gesellschaftlichen Aufstieg, ohne Beziehungen war Aufstieg aber außeror­dentlich selten. Schließlich formulierte Schulz als Ziel der Tagung, diese übergreifenden und vereinfachenden Thesen durch zeitlich und räumlich spezifizierte Einzeluntersuchungen zu differenzieren und in personenge­schichtlichen und strukturgeschichtlichen Ansätzen zusammenzuführen.

Die erste Einzeluntersuchung zur Frage der Voraussetzung für die Möglichkeit sozialen Aufstiegs wurde von Christine Reinle (Bochum) vorgestellt. In ihrem Referat „Spätmittelalterliche Landesverwaltung als Karrie­resprungbrett? Das Beispiel Bayern auf dem Prüfstand“ stellte sie fest, dass in ihrer Untersuchungsregion die Grenzen zwischen Adel und Nichtadel nicht strikt gezogen waren und bestimmte Ämter der Landesverwaltung auch Nichtadligen offen standen. Das Nebeneinander von adligen und nichtadligen Amtleuten ließ eine ständi­sche Identifizierung über das Amt nicht zu, was wiederum ausgleichend gewirkt haben dürfte. Wichtig waren die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kreditvergabe an den Landesherrn: Auf dem Weg des Amtsdarlehens konnte man in den Besitz von Ämtern und Pflegen gelangen. Ohne ausreichenden Besitz, allein kraft Dienstes, war Aufstieg dagegen nicht möglich. Des weiteren schlossen die Ämter der Außenverwaltung häufig den berittenen Dienst im Aufgebot als Pflicht ein. Da der Dienst zu Pferde sonst Ausweis adligen Standes war, konnte dies zu einer Annäherung an den Adel führen. Auch Personen unbestimmten Standes aus der Klientel von Turnier­adelsfamilien konnten durch deren Protektion Ämter erlangen und sich damit als adlig präsentieren. Darüber hinaus versuchten auch Aufsteigerfamilien, in etablierte Personennetze integriert zu werden bzw. ihre Verwandtschaft mit sich zu ziehen. In jedem Fall musste sich Aufstieg langsam vollziehen, wenn er erfolgreich verlaufen sollte. Blitzkarrieren störten offenbar das eingependelte Gleichgewicht zu den Mitkonkurrenten in einer Weise, die als Affront wahrgenommen wurde und die daher zum Scheitern führte. Interessanterweise spielte die universitäre Bildung in der spätmittelalterlichen bayerischen Administration im Gegensatz zu Fertigkeiten, die dem Bereich pragmatischer Schriftlichkeit angehörten, so gut wie keine Rolle.

Dieser Befund wurde von Christian Hesse (Bern) in seinem Vortrag „Qualifikation durch Studium? Die Bedeutung des Universitätsbesuchs in der lokalen Verwaltung spätmittelalterlicher Territorien im Alten Reich“ bestätigt. Mit einer prosopographischen Analyse lokalen Verwaltungspersonals der vier Territorien Bayern-Landshut, Hessen, Sachsen und Württemberg in der Zeit zwischen 1450 und 1510 ging er der Frage nach, inwieweit die immer zahlreicher werdenden Studenten Aufnahme in die landesherrlichen Verwaltungen fanden, die in jener Zeit einen Ausbau und zugleich eine Differenzierung der einzelnen Aufgabenbereiche erfuhren. Die vier Territorien unterschieden sich nicht nur in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht, sondern auch verwal­tungstechnisch. In Bayern und Württemberg trifft man bereits um 1450 institutionalisierte Verhältnisse an, in den beiden anderen Territorien dagegen erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Für die Analyse wurden die aus den städtischen Führungsschichten oder dem Niederadel stammenden „Finanzverantwortlichen“ (u.a. Rent­meister und Schosser) und die Schreiber getrennt betrachtet. Dabei zeigte sich deutlich, dass die „Finanzver­antwortlichen“, die studiert hatten, vor allem jenen Geschlechtern angehörten, die im Handel tätig und erst seit kürzerer Zeit in die städtische Führungsschicht aufgenommen worden waren. Sie begannen wahrscheinlich im Studium eine Qualifikation zu sehen, mit der sie ihre Position halten konnten. In Bayern, wo andere Bedingun­gen herrschten, wurde ein Artes-Studium nur für die geistliche Laufbahn als qualifizierend angesehen. Der Anteil Akademiker weltlichen Standes kann deshalb allgemein als Indikator für die soziale Zusammensetzung der territorialen Amtsträger und die wirtschaftlichen Grundbedingungen in einem Territorium dienen. Zusam­menfassend stellte Hesse fest, dass man im untersuchten Zeitraum in sämtlichen Territorien grundsätzlich kein Artes-Studium benötigte, um sich für eine landesherrliche Funktion zu qualifizieren. Eine moderne Verwaltung wie in Bayern bedurfte dieser Akademiker nicht. Andere Faktoren (u.a. Schulbesuch, soziale Herkunft und Beziehungen) waren immer noch wichtiger.

Im darauf folgenden Referat „Aufstiegsprozesse im niederen Adel“ konzentrierte sich Peter-Michael Hahn (Potsdam) vor allem auf Fragen der Repräsentationsformen und des demonstrativen Konsums des Adels in der Frühen Neuzeit.

Den „Sozialen Aufstieg in der Reichs- und Hansestadt Lübeck um 1500“ nahm Antjekathrin Graßmann (Lübeck) in den Blick. Obwohl die Quellenlage zu diesem Thema günstig ist, sind bisher nur Einzelaspekte untersucht worden. Dennoch kann - mit aller Vorsicht - gesagt werden, dass Lübeck in seiner Funktion als die herausragende wirtschaftliche Drehscheibe des Nordens im genannten Zeitraum das geradezu ideale Feld für den sozialen Aufstieg eines erfolgreichen Kaufmanns bot. Typisierend beschrieb Graßmann einen solchen Kaufmann als Zuwanderer - meist aus dem Westen -, der auf die Förderung durch landsmannschaftliche bzw. familiäre Kreise rechnen konnte, erfolgreiche Geschäfte mit Schweden, Rußland, Livland oder auch dem Wes­ten abwickelte, zu Reichtum kam - nicht selten unterstützt durch eine günstige Heirat - und in den Rat gewählt wurde. Flankierende Maßnahme war die Mitgliedschaft in einer der wichtigen als Sprungbrett zum Aufstieg dienenden Bruderschaften, die sich seit Mitte des 16. Jahrhunderts gerade als Sammelpunkt für diese homines novi gebildet hatten. Sie entwickelten sich neben - und gewissermaßen als Vorstufe - der exklusiven „Zirkel­gesellschaft“, deren Mitglieder ratsfähig waren, die aber nicht mit dem Rat identisch war. Reichtum und geschäftlicher Erfolg waren der Ausgangspunkt für diese höchste Stufe im Sozialprestige, nicht die ständische Zugehörigkeit. Lebensstil, Wohnplatz und Stiftungsgebaren standen in Wechselwirkung mit dem Aufstieg - nicht zuletzt auch die diplomatischen Erfolge. Durch steten Wandel gekennzeichnet lagen Auf- und Abstieg nahe beieinander. Aufstieg in der ersten Generation und Zurücktreten oder Verschwinden in der nächsten oder übernächsten Generation waren nicht selten. Diese Befunde müssen in Bezug gesetzt werden zu den politischen Wandlungen im Ostseeraum und zu den allgemeinen Entwicklungen des Handels im europäischen Kontext dieser Zeit. Graßmann zielte mit ihrem Vortrag auch darauf, solche Untersuchungen anzuregen.

„Augsburger Führungsschichten im 16. und 17. Jahrhundert. Soziale Mobilität und funktionale Differen­zierung“ standen im Mittelpunkt des Vortrags von Mark Häberlein (Freiburg). Ausgehend von den Forschungsergebnissen zu oberdeutschen städtischen Führungsschichten, die Rieber (1965), Blendinger (1968) sowie Press und Endres (1978) in Büdingen vorgestellt hatten, wurden zunächst Forschungsansätze und -perspektiven der letzten beiden Jahrzehnte diskutiert: die Anwendung des Konzepts sozialer Verflechtung auf Augsburgs Führungsschicht, die Frage nach der Sonderrolle der Fugger, die konfessionelle Differenzierung der Elite in einer bikonfessionellen Reichsstadt sowie das Problem der sozioökonomischen Strukturwandlungen vor und während des Dreißigjährigen Krieges und ihrer Auswirkungen auf die Führungsschicht. Auf der Basis des aktualisierten Forschungsstandes stellte er dann anhand ausgewählter Beispiele aus dem 16. und frühen 17. Jahrhundert einen eigenen Ansatz der städtischen Elitenforschung vor, der auf der Verknüpfung von makro­historischen Konzepten wie „sozialem Wandel“ und „Feudalisierung“ mit einer mikrohistorischen Perspektive auf familiäre Beziehungsgeflechte, Strategien und Konflikte beruht. Dabei wurde vor allem die von Press und Endres favorisierte These eines Rückzugs des Patriziats aus dem Handel auf das Land kritisch beleuchtet: Statt wie bislang von einer Orientierung des städtischen Bürgertums am Adel auszugehen, behauptete Häberlein die Existenz konkurrierender sozialer Normen und Karriereoptionen, zwischen denen Angehörige der Füh­rungsschicht wählen konnten.

Anja Victorine Hartmann (Mainz) ging in ihrem Referat „Vom Refugié zum Ratsherrn? Chancen und Grenzen intergenerationellen Aufstiegs am Beispiel von Einwanderern in Genf (1537-1792)“ ausführlich auf die Frage der Bedeutung sozialer Netzwerke ein. Intergenerationelle Mobilität (Generationenmobilität), die weniger von individuellen Leistungen als von familiären Zusammenhängen abhängig ist und sich zudem über längere Zeiträume erstreckt, scheint auf den ersten Blick mit dem Normensystem der vormodernen Gesellschaft besser kompatibel zu sein als intragenerationelle Mobilität (Karrieremobilität). Die Erfolgschancen interge­nerationellen Aufstiegs waren aber ebenfalls von spezifischen Faktoren abhängig, die sich nicht immer im Ein­klang mit den Ordnungsvorstellungen der ständischen Gesellschaft befanden. Am Beispiel von Einwanderern in Genf, die im Rahmen des „Premier Refuge“ (im 16. Jahrhundert) und des „Second Refuge“ (nach 1685) in die Stadt kamen, untersuchte Hartmann vier dieser Faktoren, und zwar erstens die Einflussmöglichkeiten der etablierten politischen Elite auf die Aufstiegschancen von Zuwanderern, zweitens die strukturellen Rahmenbe­dingungen für einen Aufstieg in die politische Elite, drittens die Spezifika der Einwanderungsschübe und vier­tens die Auswirkungen politischer Krisen auf die Mobilitätschancen. Insgesamt bestätigen die Untersuchungen die Kompatibilität zwischen ständischer Gesellschaft und intergenerationeller Mobilität, wobei die Grenzen der letzteren bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts im wesentlichen von den etablierten Eliten bestimmt wurden. Allerdings blieb das Personalreservoir, das sich aus den Einwanderungsschüben ergab, dem Einfluss der altein­gesessenen Eliten weitgehend entzogen. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts ist zudem die allmähliche Auf­lösung der ständischen Strukturen in einer raschen Abfolge politischer Krisen zu beobachten, die Aufstiegs­chancen auch für jene eröffneten, die bisher durch die restriktiven Maßnahmen der etablierten Eliten ausge­schlossen gewesen waren.

Im Abendvortrag über „Professionalisierung und sozialen Aufstieg bei oberdeutschen Kaufleuten und Faktoren im 16. Jahrhundert“ war es wiederum die Frage nach der Bedeutung der Qualifikation, mit der sich Markus A. Denzel (Göttingen) auseinander setzte. Er stellte erste vertiefende Zusammenhänge zwischen dem Phänomen des sozialen Aufstiegs und dem der Professionalisierung in der oberdeutschen Kaufmannschaft vor allem des 16. Jahrhunderts heraus. Während sozialer Aufstieg vergleichsweise gut erforscht ist, verdient nach Denzel der Gesichtspunkt der Professionalisierung verstärktes Forschungsengagement. Es geht dabei um die Frage, welchen Stellenwert Professionalisierung im Vergleich zu wirtschaftlichem Erfolg, der Einbindung in familiär-soziale Netzwerke oder auch persönlicher, charakterlicher Befähigungen des einzelnen Kaufmanns in den individuellen Aufstiegsprozessen wie auch für das zunehmende Sozialprestige der Kaufmannschaft in Oberdeutschland besaß. Die Professionalisierung der kaufmännischen Tätigkeit machte im Oberdeutschland des 16. Jahrhunderts so große Fortschritte wie in keiner Zeit zuvor, zunächst einmal in der Ausbildung der angehenden Kaufleute und ihrer Handelsdiener mit der einsetzenden Formalisierung und Institutionalisierung von Qualifizierungsprozessen im kaufmännischen Bereich. Zweifellos war und blieb der ökonomische Erfolg die wichtigste Grundvoraussetzung für den sozialen Aufstieg einzelner Kaufleute und Faktoren. Aber die Professionalisierung wurde zu einem keineswegs gering zu veranschlagenden Element. Denn es gelang recht häufig, auch relativ schlechte Vermögenslagen durch gute Ausbildung, lebenslanges Lernen und hohe Kom­petenz in allen Fragen des Handels in nur wenigen Jahren auszugleichen und sich somit auch die Grundlagen für den Aufstieg zu schaffen. Dabei scheint das Moment der Professionalisierung für Faktoren und andere Handelsdiener noch wichtiger gewesen zu sein als für die in der Regel bereits sozial etablierten Kaufleute, denn aus der ursprünglichen „Funktionsgruppe“ wurde mit zunehmender Professionalisierung allmählich eine neue „Berufsgruppe“, die der kaufmännischen Angestellten.

Soziale Aufstiegsprozesse aus der niederrheinischen Region untersuchte Dieter Scheler (Bochum). Gegen­stand seines Vortrages über „Patronage und Aufstieg im Niederkirchenwesen“ war die Pfarrei als Zentrum des spätmittelalterlichen Niederkirchenwesens am Beispiel von Kleve und Nordbrabant in der Zeit vor dem Tridentinum (1545-1563). Zunächst problematisierte er angesichts der Beobachtungen an diesem Unter­suchungsgegenstand die zentralen Begriffe der Tagung „Funktionseliten“ und „sozialer Aufstieg“, die an­gesichts der geringen geforderten Qualifikationen der Geistlichen und des Doppelcharakters der Pfarrfunktion als Amt und Pfründe nur sehr bedingt greifen. Es zeigte sich, dass es dennoch epochenspezifische Wahrneh­mungen sozialen Aufstiegs im Niederkirchenwesen gab, die nicht nur die Einzelperson, sondern auch deren Familie und Gemeinde im Blick hatten. Schwerpunkt der Ausführungen war die Art und Weise, in der man zu solchen Stellen gelangte, d.h. die Patronage, die kirchenrechtlich bereits im Institut des Patronats angelegt war. Wenn residierenden Pfarrern und noch stärker Vikaren und Stellvertretern abwesender Pfarrer der Aufstieg in Positionen des höheren Klerus in der Regel nicht gelang, so lag das vor allem daran, dass sie aus der unteren Mittelschicht kamen und sich dieser Aufstieg über die Kanonikate der Stiftskirchen mit gewöhnlich qualifi­zierterer Universitätsbildung und vor allem besseren Protektionschancen vollzog, die der Oberschicht des Bürgertums und dem Adel vorbehalten blieben.

Im klerikalen Themenfeld blieb auch Rudolf Holbach (Oldenburg), der sich in seinem Referat über „Sozialen Aufstieg in der Hochkirche“ auf soziale Mobilität in den deutschen Hochstiften bis zur Erlangung von Domkanonikaten, Dignitäten und Bischofsstühlen konzentrierte. Er skizzierte zunächst die sich als Reaktion traditioneller Eliten auf die Ansprüche neuer Kreise verschärfenden, freilich stark differierenden Zulassungsbedingungen bei den Domkapiteln. In sechs Abschnitten wurde dann auf Voraussetzungen, Wege und Formen sozialen Aufstiegs innerhalb der Hochkirche ebenso eingegangen wie auf die dazugehörigen Verhaltensweisen und Reaktionen. Verschiedene Bereiche untersuchte Holbach hinsichtlich ihrer Bedeutung und versuchte sie zu typisieren: die übliche Aufnahmepraxis durch Kooptation nach den bekannten Verflechtungskriterien Verwandtschaft und Landsmannschaft; Bildung und Dienst für Herrschaftsträger (Patronage und Klientel); der Weg über die Kurie mit Provision und Expektanz; die Bedeutung von Vermögen, Geldgeschäften und Kreditierung für die Erlangung kirchlicher Würden; Konstanz bzw. Mobilität, Rührigkeit und Flexibilität in der Karriere als Faktoren; schließlich Pfründenhäufung, Stationen des Aufstiegs und notwendige Wartezeiten. Dabei wurde ebenso die Frage nach zeitlicher Veränderung, nach zusätzlichen beschleunigenden oder hemmenden Faktoren gestellt (z.B. Stiftsfehden, wirtschaftlichen Krisen) wie die nach räumlichen Unterschieden durch soziale Zusammensetzung, Herrschaftsverhältnisse u.a. Angesichts schwieriger Bedingungen blieb sozialer Aufstieg in der Hochkirche - wenn er nicht innerhalb des Stiftsadels erfolgte - auf Einzelpersonen beschränkt und hatte eher eine flankierende als initiierende Funktion für den Aufstieg ganzer Familien. Immerhin fand er unter bestimmten Voraussetzungen Akzeptanz, soweit er zur Wahrung spezieller Interessen diente und den grundsätzlichen Vorrang des Adels nicht beeinträchtigte.

Im letzten Vortrag über „Standes- und Rangkonflikte zwischen geburtsadligem Patriziat und akademisch geschulten Juristen in Frankfurt a. M. im 17. und 18. Jahrhundert“ befasste sich Andreas Hansert (Frank­furt/M.) zunächst mit mentalen und sozialen Wandlungsprozessen im Frankfurter Patriziat der frühen Neuzeit. War das Patriziat für wirtschaftliche Aufsteiger ursprünglich noch offen, so zogen sich die führenden Patrizier­familien, die sich in der Gesellschaft Alten-Limpurg zusammengeschlossen hatten, mit dem Aufkommen eines neuen adligen Standesethos’ um 1500 von der Handelstätigkeit zurück. Die politische Führung kapselte sich sozial von den neuen wirtschaftlichen Eliten ab, die sich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vielfach aus zuwandernden Glaubensflüchtlingen rekrutierten. Ein neues Element im Frankfurter Patriziat seit dem aus­gehenden 15. Jahrhundert bildeten vor dem Hintergrund der sich anbahnenden Rezeption des römischen Rechts die Juristen. Vor allem im 16. Jahrhundert waren akademisch geschulte Juristen als ebenbürtige Heiratspartner anerkannt und willkommen. Im Laufe des 17. Jahrhunderts traten dann mehr und mehr rein geburtsständische Kriterien als Zugangsmerkmale des Patriziats hervor. Im Vortrag wurde der Widerspruch zwischen einer ursprünglich egalitär angelegten Ratsverfassung und dem historisch gewachsenen Anspruch der führenden Familien auf die Ratsmacht herausgearbeitet. Anlässlich eines Streits um protokollarischen Vortritt zwischen Patriziern und Graduierten kam es 1705 zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung: sollte der Geburtsadel oder das professionell erworbene persönliche Verdienst, die „meriten“, die bessere Legitimation für den Führungsanspruch haben? In dieser Schärfe traten die beiden Paradigmata Geburt und Leistung einander selten in der historischen Wirklichkeit der Stadt Frankfurt gegenüber.

Die Tagung machte deutlich, dass die bisher gängigen Thesen zu Aufstiegsmöglichkeiten von Funktionseliten einer eingehenderen Überprüfung und Differenzierung bedürfen. Dabei rücken in der neuesten Forschung vor allem die Aspekte Professionalisierung und soziale Netzwerke in den Vordergrund des Interesses. Bedauerlich bleibt, dass soziale Abstiegsprozesse bisher nur in Ausnahmefällen untersucht wurden. Hier besteht weiterhin umfangreicher Forschungsbedarf.

Die Beiträge der Tagungen 2000 und 2001 werden im Oldenbourg-Verlag erscheinen: Günther Schulz (Hg.): Sozialer Aufstieg. Funktionseliten im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte 2000/2001 (Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit, Band 25), München 2001/02.

Thilo Nowack


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