AHF-Information Nr. 35 vom 27.6.2000

Zwischen Aufklärung, Policey und Verwaltung: zur Genese des
Medicinalwesens 1750-1850

Arbeitsgespräch in der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
vom 15. bis 18. März 2000

Gegenstand dieses internationalen und interdisziplinären Arbeitsgespräches war die Genese des Gesundheitswesens in Bezug auf ihre weiteren kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Zusammenhänge. Im Tagungsprogramm waren Beiträge mit weitem thematischen Bezug auf Lokal- und Regionalstudien zusammengestellt worden, um einerseits der Vielschichtigkeit der Entwicklung einzelner Aspekte gerecht zu werden, ohne andererseits die Entwicklung der über­greifenden historisch-gesellschaftlichen Formation aus den Augen zu verlieren. Die Vorträge des Arbeitsgesprächs, das unter der wissenschaftlichen Leitung von Bettina Wahrig Schmidt und Werner Sohn (beide Braunschweig) stand, waren in drei thematische Schwerpunkte unterteilt, die jeweils mit einem Kommentar resümiert wurden:

  1. Die Medicinische Policey als Interdiskurs zwischen Policey, Aufklärung und Medizin

  2. Produktion und Kontrolle medizinischer Kompetenz und der Ausschluss von ‘Inkompetenz’

  3. Staatliche Fürsorge und medizinische Praktiken im Spannungsfeld zwischen Individuum und Bevölkerung

Im ersten Vortrag bot Sibylla Flügge (Frankfurt/M.) einen Überblick über die Bedeutung des Begriffs ‘gute Ordnung’ bzw. ‘gute Policey’ für die Herausbildung des neuzeitlichen Arztberufs. Erst im 19. Jahrhundert sei es zu einem Verständnis gekommen, in dem mit ‘Polizei’ in erster Linie kontrollierende und repressive Maßnahmen der Regierungsgewalt verbunden wurden und der ‘Arzt’ als umfassender Spezialist für alle Fragen der Gesunderhaltung und Heilung stehe. Flügge legte dar, dass ‘Policey’ seit der frühen Neuzeit und bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts für ‘gute Ordnung’ gestanden habe und dass es auf dem Gebiet der Heilkunde eine ausgeprägte Arbeitsteilung und Spezialisierung gegeben habe. Im Anschluss referierte Bettina Wahrig-Schmidt über das Selbstbild von Ärzten um 1800 anhand von Zeitschriftenliteratur zur Medizini­schen Polizei. Wie Wahrig-Schmidt erläuterte, wurden in jener Zeit die unterschiedlichsten Vor­schläge gemacht ‘die Aerzte umzuschaffen’, wie es in Baldingers Magazin genannt wurde. Dem verbreiteten Bild des trotz Diplom unfähigen Arztes sollte durch Moralisierung und Definition wissenschaftlicher ‚Standards‘ entgegengewirkt werden. Die in den medizinalpoliceylichen Journalen breit geführte Debatte über Reformen im Medizinalwesen hätten auch darauf gezielt, ein einheitliches, nach den Prinzipien der wissenschaftlich aufgeklärten Medizin agierendes cor­pus von Medizinalpersonen heranzuziehen. Werner Sohn beleuchtete die Genese des Medizinal­wesens zunächst in Bezug auf die Bildung der spätabsolutistischen Zentralstaaten und in Hin­sicht auf die Entdeckung der Einwohner des Territoriums als Reichtum des Staats. Er legte dar, dass der Diskurs der medizinischen Policey in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Teil der Policeywissenschaft entstanden sei, welche mit Sonnenfels und Justi an prominenter Stelle die Frage nach der Beschaffenheit und Größe der Bevölkerung behandelt hätte. Im zweiten Teil des Vortrags ging Sohn auf die Verschiebungen, Differenzierungen und Brüche am Übergang von der ‘Policey’ zur Verwaltung ein und erklärte die Entwicklung der Medizinalverwaltung als Reaktion auf Verstädterung, Industrialisierung, Liberalismus und den durch den Sieg der napo­leonischen Truppen augenscheinlichen Regierungsnotstand. Francisca Loetz (Heidelberg) ver­merkte in ihrem Kommentar zum ersten Themenschwerpunkt, dass die Fokussierung auf Obrig­keit und Ärzte die Entwicklung des Gesundheitswesens nur unzulänglich erfassen könne. Sie argumentierte, dass es wichtig sei, auch die Kranken zu betrachten und schlug vor, Medikalisie­rungskonzepte hintanzustellen und stattdessen die Genese des Gesundheitswesens mit Hilfe ei­nes differenzierten Nachfrage-Angebot-Modells zu analysieren.

Im folgenden Schwerpunkt standen der Handlungsrahmen der im Heilwesen Agierenden und einzelne heilende Berufsgruppen im Vordergrund. Thomas Broman (Madison, USA) bezeichnete die Trias von Medikalisierung, Professionalisierung und aufgeklärtem Absolutismus, in welcher man seit nun annähernd zwei Jahrzehnten die Medizingeschichte das 18. Jahrhundert zu erfassen suche, als unzulänglich. Er argumentierte, die Betrachtung der wachsenden Kommerzialisierung der Presse in jener Zeit könne zu einem erweiterten und veränderten Verständnis beitragen. Mit der vorgeschlagenen Verschiebung der Untersuchungsperspektive könne einerseits erklärt wer­den, wie spezifische Vorstellungen über Krankheit und Gesundheit in Umlauf gekommen seien; andererseits habe die literarische Öffentlichkeit auch den Ort gebildet, an dem sich ‘Kritik’ ent­faltet habe. Die Herausbildung einer literarischen Konsumgesellschaft habe einen Ort geschaf­fen, an dem ein medizinisches Wissen, das im Prinzip für alle erreichbar sei, kommuniziert und die Ärzte mit dem Vorrecht ausgestattet würden, dieses Wissen stellvertretend, so Broman, für uns zu verwalten. Im folgenden Beitrag analysierte Jutta Nowosadtko (Essen) die medizinische Kompetenz von Scharfrichtern und von deren Ehefrauen im 17. und frühen 18. Jahrhundert. An­hand eines Fallbeispiels zeigte sie auf, dass Scharfrichter von ihrem spezifischen Heilwissen überzeugt waren und dieses Wissen nicht durch Chirurgen und akademische Mediziner für be­urteilbar hielten.

Christine Loytved (Osnabrück) untersuchte an zwei Beispielen aus Lübeck den Wandel der Heb­ammenausbildung zwischen 1730 und 1820. Der erste Lübecker Hebammenlehrer stand unter dem Einfluss ständestaatlichen Denkens. Er betrieb aktiv die Einrichtung dieses Postens und fungierte zeitweilig als Aufsichts- und Prüfungsinstanz, versuchte aber nicht, die Ausbildung der jungen Hebammen durch ältere Lehrhebammen zu unterbinden. Nach 1800 erst gelang es den Ärzten durchzusetzen, dass die Lübecker Hebammen auf Hebammenschulen bzw. in einer eige­nen kleinen Hebammenlehranstalt ausgebildet wurden. Damit, so Loytved, seien die Hebammen in ein von den Ärzten konzipiertes Wissens- und Ausbildungssystem ein- und ihm untergeordnet worden.

Gabriele Beisswanger (Braunschweig) skizzierte den Arzneimittelmarkt um 1800 im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts seien auf Initiative der Medizinalbehörden eine Vielzahl von Verordnungen erlassen worden, die mit der Zeit zur Aus­bildung eines hierarchischen Systems innerhalb der medizinischen Berufe geführt hätten. Eine Form der Disziplinierung der Apothekerschaft sei die Übernahme der Prüfung der Apotheker-Gehilfen durch die Medizinalbehörden gewesen. Hierdurch sollte das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Apothekenlehrling und Lehrherrn perforiert und ein Loyalitätsverhältnis des Gehilfen mit der Medizinalbehörde hergestellt werden. Johanna Bleker (Berlin) nahm in ihrem Kommen­tar zu diesem Schwerpunkt die Trias von Medikalisierung, Professionalisierung und aufgeklär­tem Absolutismus in kritischer Perspektive auf. In Bezug auf die Formierung des medizinischen Wissens und der Veränderung der Beziehungsverhältnisse in den heilenden Berufen schlug sie vor, diese Ereignisse nicht als Professionalisierung, sondern als Transformation und Neuorga­nisation des Wissens zu charakterisieren. Hierzu könne möglicherweise die Analyse der Einfüh­rung des Anatomieunterrichts in die Ausbildung von Medizinalpersonen genauere Aufschlüsse geben. Die Bedeutung des Anatomieunterrichts mithilfe von Sektionen beschränke sich nicht auf die ‚Verwissenschaftlichung‘ der Medizin, sondern dieser Unterricht funktioniere auch als eine Art Symbolträger für die sich neu etablierenden Machtverhältnisse auf dem Feld der Medizin.

Der Abendvortrag von Mary Lindemann (Pittsburgh, USA) trug den Titel: „Wie ist es eigentlich gewesen? Gesundheit und Krankheit um 1800“. Der erste Teil des Vortrags war der Frage nach adäquaten Untersuchungsmethoden gewidmet. Lindemann führte aus, dass sozialkonstruktivi­stische Ansätze zu kurz griffen; das Potential einer quellenkritischen Methode werde häufig unterschätzt. Im zweiten Teil des Vortrags gab Lindemann ein konkretes Beispiel – die Ver­handlungen und Nachforschungen von Physikus und Geheimem Rat über eine angebliche Epi­demie im Braunschweiger Land - wie mit einer umfassenden und einfühlsamen Quellenanalyse der historischen Wirklichkeit nahe gekommen werden könne, auch wenn die Frage, „wie es denn wirklich gewesen ist“, offen bleiben müsse.

Der letzte Themenblock des Arbeitsgesprächs betraf die Frage nach dem Verhältnis zwischen staatlicher Fürsorge und Eigenengagement der Bevölkerung. Iris Ritzmann (Stuttgart) unter­suchte diese Frage exemplarisch anhand der Aufnahme von Kindern in das Hohe Hospital zu Haina (Hessen) und das Züricher Hospital. Sie führte aus, dass Eltern einen kompetenten und differenzierten Umgang mit der Krankheit ihrer Kinder gehabt und je nach Umständen unter­schiedliche Heiler konsultiert hätten. So sei der Antrag auf Aufnahme in das Züricher Hospital entweder im Anschluss an erfolglose Konsultationen von anderen Heilern erfolgt oder im Falle augenscheinlich schwerer Krankheiten. Ritzmann entwickelte die Ansicht, dass die Nachfrage der Bevölkerung nach spezifischer medizinischer Behandlung deren Entwicklung vorangetrieben habe.

Eberhard Wolff (Stuttgart) stellte angesichts des Wandels jüdischer Krankenbesuchsgesell­schaften (Chewrot) die Frage, ob es sich bei diesem Wandel um einen Fall von „Medikalisierung von unten“ gehandelt habe. In Dresden hatten unverheiratete Mitglieder der jüdischen Gemeinde 1788 eine Krankenversicherungsgesellschaft neuen Typs gegründet, deren Ziel nicht mehr, wie in den alten „Chewrot“, Krankenbesuch und Krankenpflege im Sinne eines religiös motivierten Ethos gewesen seien; die neue Gesellschaft habe vielmehr das explizite Ziel gehabt, ihre Mit­glieder gegen die finanziellen Risiken im Krankheitsfall zu versichern. Die Auseinandersetzun­gen zwischen dieser jungen und einer älteren Chewra interpretierte Wolff auf dem Hintergrund einer zunehmenden sozialen und geografischen Mobilität in dieser Gruppe.

Sigrid Stöckel (Hannover) fasste im Abschlusskommentar das während des Arbeitsgespräches konturierte Bild der Entwicklung des Medizinalwesens synoptisch zusammen und kontrastierte die verschiedenen Analyseansätze. Sie gab damit Anstoß zu der abschließenden Diskussion über adäquate Analyseansätze, mit denen die Genese des Gesundheitswesens als spezifische histori­sche Formation und die historischen Akteurinnen und Akteure mit ihren divergierenden und konvergierenden Interessen erfasst werden könnten.

Die Tagungsbeiträge werden in der von der Herzog August Bibliothek herausgegebenen Reihe „Wolfenbütteler Forschungen“ veröffentlicht.

Werner Sohn und Bettina Wahrig-Schmidt


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