AHF-Information Nr. 34 vom 27.6.2000
Vorbemerkung: Kraichtaler Kolloquien werden alle zwei Jahre im malerischen Städtchen Gochsheim (Stadt Kraichtal, Lkr. Karlsruhe) veranstaltet und sind wechselnden Themen der Landesgeschichte gewidmet. Sie wollen die Fachwelt und interessierte Laien gleichermaßen ansprechen. Nicht zuletzt ist es ein Anliegen dieser Tagungen, auch jüngeren Wissenschaftlern ein Forum zu bieten. Gegenstand sind jeweils Phänomene aus der Geschichte der Kraichgauer Landschaft, die im regionalen und überregionalen Vergleich erörtert werden. Die bisherigen Kolloquien widmeten sich dem Phänomen des spätmittelalterlichen „Raubrittertums“ (1994), adligen Damenstiften (1996) und dem frühen Schulwesen (1998); die Referate werden in der Reihe ‚Kraichtaler Kolloquien‘ (bibliotheca academica Verlag Tübingen) publiziert. – Kontaktadresse: Stadtverwaltung Kraichtal (Herr Glaser), Postfach 1120, 76699 Kraichtal, Tel. 07250/7743.
Das 3. Kraichtaler Kolloquium zum Thema ‚Rittersitze – Facetten adligen Lebens im Alten Reich‘ hat einem besonderen Merkmal der Kraichgauer Landschaft gegolten, nämlich deren Reichtum an Burgen, Schlössern und Her-rensitzen aus Mittelalter und Neuzeit. Diese Rittersitze – einst die „Residenzen“ kleiner reichsunmittelbarer Herrschaften – und ihre Kultur prägen das Bild dieser Region zwischen Neckar und Rhein, Schwarzwald und Odenwald bis auf den heutigen Tag. Dem Kolloquium ging es darum, unterschiedliche Facetten adligen Lebens einzufangen. Dem entsprechend berücksichtigte das Programm sowohl die ökonomischen und administrativen Grundlagen wie den sozio-kulturrellen „Überbau“, Fragen der Selbstdar-stellung vom Sakralbereich bis hin zu literarischen und musikalischen Interessen sowie zu den Ausdrucksformen in der Architektur. Die Vorträge und Diskussionen haben – namentlich was die Wirtschaft und die Bildung betrifft – dazu beigetragen herkömmliche Vorstellungen vom Adel zu diffe-renzieren und zu modifizieren. Im einzelnen wurden folgende Referate gehalten:
Einleitend knüpfte Kurt Andermann (Blankenloch; ‚Adeliche Wüertschaften auf dem Land‘) mit Ausführungen zu den ökonomischen Grundlagen der Ritterschaft in der frühen Neuzeit an seine früheren Arbeiten über Grundherrschaften und Einkommensverhältnisse des spätmittelalterlichen Ritteradels an und setzte den landläufigen Vorstellungen von adliger Wirtschaft als genereller Mißwirtschaft die Forderung nach einer differenzierten, auf die Auswertung von Urbaren und Rechnungsserien gestützten Betrachtung im einzelnen voraus. Dem einst von Wilhelm Abel karikierten Grundherrn „von seigneurialem Typ mit hochgesteigerten gesellschaftlich-sozialen Ansprüchen, aber gering entwickeltem ökonomischem Instinkt“ stellte er den adligen Hausvater und ebenso besonnenen wie erfolgreichen Wirtschafter gegenüber. Die Wirklichkeit kennt beide Erscheinungen und läßt sich weder mit diesem noch mit jenem Klischee zutreffend beschreiben. Mit Eckart Conze (2000) vertrat der Referent die Auffassung, die Forschung dürfe „sich dem Adel nicht mit festgefügten Interpretationsmodellen [...] nähern, sondern [müsse] ihn in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen, in unterschiedlichen historischen Zeiten und Situationen sowie auf unterschiedlichen Feldern [...] untersuchen, um so zu neuen Erkenntnissen jenseits der alten Urteile und vielleicht auch zu neuen Antworten auf alte Fragen zu gelangen.“
Klaus Rupprecht (Bamberg; ‚Herrschaftsintensivierung und Verwaltungsausbau ritterschaftlicher Familien Frankens im 16. Jahrhundert‘) legte – vornehmlich am Beispiel der Freiherren von Guttenberg in Oberfranken – dar, wie in den kleineren Adelsherrschaften unter dem Einfluß überregionaler verfassungsgeschichtlicher Prozesse im 16. Jahrhundert auf lokaler Ebene verschiedene Entwicklungen eingetreten sind, die sich hernach bis zum Ende des Alten Reiches als prägend erwiesen haben. Im Verständnis der Ritter blieb der Wunsch nach Beharrung – nach dem „alten Herkommen“ – dominant. Gleichwohl konnten sie sich dem starken, vielfach erlittenen, jedoch auch bewußt und aktiv vorangetriebenen Modernisierungsschub nicht entziehen und mußten sich dem im Wandel begriffenen Rahmenbedingungen anpassen. Aus dem „freien christlichen Ritter im Land zu Franken gesessen“, der sich mit seiner kleinen Herrschaft neben den Fürsten etabliert hatte und zu den Fürsten in engen, vielfältig strukturierten, aber nie einseitigen Beziehungen stand, entwickelte sich so schließlich über viele Umwege, Selbstzweifel und Existenzängste hinweg der freie, unmittelbare Reichsritter der Ritterschaft des Landes Franken, der auf seinem Gebiet – gestützt von der Korporation der Standesgenossen – über eine eigene Landesherrschaft verfügte.
Über ‚Politische Orientierung und Konfession des (ost)preußischen Adels im Spiegel seiner Porträts vom 16. bis ins 18. Jahrhundert‘ sprach Jesko Graf zu Dohna (Castell). Einer Erhebung aus der Mitte des 1920er Jahre zufolge hat es in den Schlössern und Gutshäusern Ostpreußens etwa sechstausend Gemälde vom 16. bis ins 20. Jahrhundert gegeben. Bei einem großen Teil von ihnen handelte es sich um Familienbilder, die in Garten- und Festsälen oder in Eßstuben – den ideellen Mittelpunkten der Häuser – hingen. In diesen Bildern erkannten sich die Bewohner als Glieder in der Kette der Generationen und aus ihnen gewannen sie adlige Identität. Knapp zehn Prozent der Porträts stellten Personen aus regierenden Fürstenhäusern dar, vor allem aus der Dynastie der Hohenzollern (daneben auch Oranien). Die „Königsgemächer“ hatten dort eine ähnliche Funktion wie die „Kaisersäle“ in geistlichen Residenzen Oberdeutschlands. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß in den Bildersammlungen des reichsritterschaftlichen Adels in Südwestdeutschland neben den gewöhnlichen Familienbildern Porträts vom Wiener Kaiserhof dominieren, in evangelischen Häusern aber auch Bildnisse anderer Fürsten zu finden sind (z.B. Friedrich der Große, Gustav Adolf von Schweden, Pfalz-Simmern etc.).
Am Beispiel des Christoph von Loß auf Schleinitz warf Martina Schattkowsky (Dresden) Schlaglichter auf das ‚Adlige Landleben in Kursachsen um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert‘ und stellte dabei nicht zuletzt Desiderate für die künftige Forschung heraus. Der kursächsiche Adel hat die seine Existenz bedrohende Krise des 16. Jahrhunderts insgesamt gut bewältigt und sich um 1600 sowohl politisch wie wirtschaftlich konsolidieren können; auch auf kulturellem Gebiet ist es ihm gelungen, sich zu behaupten. Gegenüber dem Landesherrn konnte die Ritterschaft ihre Position in den Landständen wahren, und aus dem Geheimen Rat des Kurfürsten konnte sie das dort eingedrungene bürgerliche Element wieder weitgehend verdrängen. Wirtschaftlich profitierte der Adel von einer leistungsfähigen Landwirtschaft, dazu von seinem Engagement im Bergbau; als Gläubiger des Landesherrn trat der Adel in sehr viel höherem Maße hervor als die Städte oder geistliche Institutionen. (Entsprechende Beobachtungen gibt es auch aus Südwestdeutschland.) Hinsichtlich der Bildung bedarf es noch einer intensiven Grundlagenforschung, jedoch gewinnt man den Eindruck, als sei das Universitätsstudium für den sächsischen Adel am Ende des 16. Jahrhunderts ein allgemein akzeptierter Bestandteil seiner Lebensorientierung gewesen.
Den ‚Stadthöfen des ritterschaftlichen Adels‘, die noch heute das Erscheinungsbild mancher alten Stadt prägen, widmete sich Regina Schäfer (Mainz/Bingen). Anhand der Beispiele Mainz, Heidelberg und Oppenheim arbeitete die Referentin gewissermaßen Idealtypen der geistlichen, vom Dualismus zwischen Bischof und Domkapitel geprägten Kathedralstadt, der Residenz eines weltlichen Fürsten und der Reichsstadt mit alter Burgmannenverfassung heraus; in der Diskussion wurde noch der Typus der territorialen Amtsstadt mit ihren Adelshöfen hinzugefügt. Insgesamt erwiesen sich die Stadthöfe des ritterbürtigen Adels als eine vergleichsweise junge, erst dem ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit zuzurechnende Erscheinung. Den Adel zog es weniger in die Stadt als in die Residenz; nicht selten bediente er sich dabei einstiger patrizischer Anwesen, die durch den Zug der städtischen Patrizier aufs Land frei geworden waren. Wirtschaftliche Funktionen lassen sich für die Stadthöfe des Adels nur selten nachweisen.
Sigrid Schmitt (Mainz; ‚Zwischen frommer Stiftung, adliger Selbstdarstellung und standesgemäßer Versorgung‘) befaßte sich mit der Sakralkultur im Umfeld von Rittersitzen. Am Beispiel der Herren von Hirschhorn am Neckar und anderer ritteradliger Familien veranschaulichte sie die am Vorbild von Fürsten und Grafen orientierte Funktion von Kirchen-, Kloster- und Pfründstiftungen im Rahmen der Repräsentation ritterlicher Herrschaft. Gottesdienst und Memoria dienten eben nicht allein der Sorge um das Seelenheil, sondern selbstverständlich auch der Legitimation, der Selbstdarstellung als Herrschaftsstand, der Selbstvergewisserung und Identitätsstiftung in der Tradition der Familie sowie der Versorgung nachgeborener Kinder. Insofern stellt die nachgerade klassische Einheit von „Burg und Kirche“ sowohl funktional wie typologisch eine maßstäbliche Reduktion von Residenz und Residenzstift in ritteradlige Dimensionen dar.
Im Ergebnis ihrer ‚Recherchen zu Bibliotheken der Ritterschaft im Süden und Südwesten des Alten Reiches‘ legte Christine Reinle (Mannheim) dar, daß nennenswerter Buchbesitz im ritterschaftlichen Adel vor dem 15. Jahrhundert nicht zu beobachten ist. Danach richtete sich der Erwerb von Büchern beim Adel gewöhnlich nach praktischen Bedürfnissen, gelegentlich lassen sich aber durchaus auch bibliophile Neigungen beobachten. Umfänge und Inhalte der Sammlungen differieren im ganzen so sehr, daß es sich empfiehlt, vom Anwendungskontext der jeweils erworbenen Literatur auszugehen und die Sammlungsschwerpunkte aus der Gebrauchssituation heraus zu entwickeln. Seit dem 16. Jahrhundert sind die Bibliotheken des Adels gewöhnlich stark gewachsen und spiegeln die großen Trends der Geistesgeschichte wider, jedoch lassen sich aus dieser Tatsache nicht unbedingt ständische Distinktive ableiten. Inwieweit das Zeitalter des Barock beim Ritteradel spezifische Bibliothekstypen hervorgebracht hat, bleibt von der künftigen Forschung noch zu klären.
Der „Musikbaron“ Franz Friedrich Böcklin von Böcklinsau (1745-1813), den Christoph Schmider (Freiburg) in Person und Werk vorgestellt hat, kann wohl nicht als charakteristisch gelten für das musikalische Leben an den Rittersitzen seiner Zeit, verkörperte aber gleichwohl einen im Rahmen des Tagungsthemas höchst interessanten Typus. Er war ein vielseitig interessierter und offenbar auch umfassend gebildeter Mann, in dessen breitgefächertem Interessenspektrum der Musik eine zentrale Rolle zukam; seine diesbezüglichen Ansichten waren nicht unoriginell, aber bisweilen etwas verschroben. Als praktischer Musiker und Komponist war er ein „Dilettant“ im ursprünglichen, keineswegs negativ besetzten Sinn des Wortes. Seine Grenzen waren ihm vermutlich selbst bekannt, aber das hat ihn nicht davon abgehalten, die eigenen Werke aufführen und teilweise auch drucken zu lassen. Seine musiktheoretischen Arbeiten sind wesentlich bedeutender als seine Kompositionen, allerdings stellen auch sie ein merkwürdiges Konglomerat von Originellem und Unausgegorenem dar; interessant sind sie vor allem wegen ihrer Mitteilungen zur Musikpraxis in den Städten und Klöstern sowie an den Adelssitzen in Breisgau, Elsaß und Ortenau. In der Diskussion wurde auf die zeitgenössischen, durchaus qualitätvollen Kompositionen des Freiherrn Ernst von Gemmingen-Hornberg (1759-1813) hingewiesen und die Frage nach der sozial-distinktiven Funktion von Musik an Rittersitzen (Tanz!) gestellt.
Im abschließenden Referat über ‚Türme – Mauern – Zinnen‘ präsentierte Volker Himmelein (Stuttgart) anhand zahlreicher, vorzüglich ausgewählter Lichtbilder die Vielfalt der Schloßbauten und Gärten des südwestdeutschen Adels vom ausgehenden Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches und interpretierte sie ebenso kenntnis- wie anekdotenreich als Ausdruck ritterlichen Selbstverständnisses.
Die Tagungsreferate werden als Band 3 der Reihe ‚Kraichtaler Kolloquien‘ publiziert; das Werk soll zum 4. Kraichtaler Kolloquium (26.-28. April 2002: Die geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches) vorgelegt werden.
Kurt Andermann
| © | Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer historischer
Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e.V., 2000. Nachdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung der AHF. Heruntergeladen von www.ahf-muenchen.de. |