AHF-Information Nr. 21 vom 5.5.2000

Die Stiftskirche in Südwestdeutschland
Aufgaben und Perspektiven der Forschung

Wissenschaftliche Fachtagung vom 17. bis 19. März 2000 in Weingarten, ausgerichtet vom Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen und der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Unter dem Titel „Die Stiftskirche in Südwestdeutschland. Aufgaben und Perspektiven der Forschung“ stand das Symposium, das das Institut für Geschichtliche Landeskunde der Universität Tübingen und die Akade­mie der Diözese Rottenburg Stuttgart vom 17. bis 19. März 2000 im Kloster Weingarten ausrichteten. Anlaß der wissenschaftlichen Fachtagung bildete das an der Universität Tübingen entstandene Vorhaben einer handbuchartigen Zusammenstellung aller Stiftskirchen im Bereich des heutigen Baden-Württemberg, das als stiftische Kernlandschaft betrachtet werden muß. Obwohl kaum eine andere kirchliche Einrichtung wie das Institut der Kollegiat- bzw. Stiftskirche ähnlich prägend auf diesen geographischen Raum eingewirkt hat, weist die bisherige Forschung enorme Wissenslücken auf. Ziel dieser ersten von insgesamt mindestens fünf geplanten Tagungen war es daher, in die Thematik einzuführen sowie neueste Forschungsergebnisse vorzu­stellen und zu diskutieren. Da die Institution Stiftskirche ein europäisches Phänomen darstellt, ist an eine enge, vergleichende Zusammenarbeit mit der Universität Warschau und dem Südtiroler Kulturinstitut ge­dacht, die ebenfalls Stiftskirchenhandbücher für Polen bzw. Südtirol geplant haben.

In einer generellen Einführung in das Stiftskirchenprojekt erläuterte Tagungsleiter Sönke Lorenz, warum gerade das Tübinger Institut für Geschichtliche Landeskunde sich dieses anspruchsvollen Unternehmens angenommen habe. Ausgehend von einer interdisziplinären Zusammenarbeit des Instituts vor allem mit den Fachbereichen Geographie, Archäologie und Kirchengeschichte hätten sich mehrere Themenbereiche herausgebildet, von denen, besonders im Hinblick auf das Stiftskirchenprojekt die vergleichende Landesge­schichte mit dem Schwerpunkt Südwestdeutschland zu nennen sei. Ausgehend von Arbeiten des vormaligen Institutsleiters, Dieter Mertens, habe man vorrangig den Territorialisierungsprozeß Württembergs vom 14. bis zum 16. Jahrhundert zu einem Schwerpunkt in Lehre und Forschung des Instituts entwickeln können. In diesem Kontext erwähnte Lorenz die Mitarbeit am Residenzenprojekt der Göttinger Akademie der Wissen­schaften. Einen festen Platz im Aufgabenfeld des Instituts habe von Anfang an das Ordenswesen eingenom­men. So habe seit Klaus Schreiner das benediktinische Mönchtum im Zentrum des Forschungsinteresses gestanden. Daneben hätten nicht zuletzt durch die geographische Nähe zu Bebenhausen die Zisterzienser in der Institutsarbeit eine Rolle gespielt, wie der in Rahmen der Germania Sacra entstandene Band „Bebenhausen“ des Tübinger Stadtarchivars und Honorarprofessors Jürgen Sydow gezeigt habe. In den ver­gangenen zwei Jahren seien die Kartäuser unter dem Aspekt „Schrift und Schriftkultur“ Forschungsobjekt gewesen, und zwar auf Symposien, die gemeinsam mit der Universität Warschau veranstaltet worden seien. Auch die verschiedenen Erscheinungsformen der Säkular- und Regularkanoniker sowie ihre Kirchen hätten einen festen Platz in der Arbeit des Instituts, wie Lorenz betonte. Zu nennen seien die Forschungen über die Brüder vom gemeinsamen Leben, die gerade durch ihre Einbindung in den Lehrbetrieb der Universität Tübingen von der evangelischen Kirchengeschichte thematisch aufgegriffen worden seien. Im Blickpunkt der Forschung stehe des weiterem seit langem die Stuttgarter Siftskirche, die im Wintersemester 1998/99 alleiniges Thema einer von Hermann Ehmer organisierten Ringvorlesung gewesen sei. Eine Dissertation zur Geschichte des Heilig-Kreuz-Stifts von Oliver Auge stehe kurz vor dem Abschluß.

Übergreifend und eingebunden in europäische Problemgeschichte müßten Stiftskirchen analysiert und erforscht werden, forderte Peter Moraw (Gießen) gleich zu Beginn seines Vortrags mit dem Titel „Stiftskir­chenmonographien im deutschen Sprachraum. Forschungsstand und Forschungshoffnungen“. Als vorbild­lich in der Erforschung der Stiftskirchen hob er die Schweiz und Belgien hervor. Bis zum Vorabend der Reformation hätten sich die Kollegiatkirchen von anderen kirchlichen Institutionen im wesentlichen dadurch unterschieden, daß bei entsprechenden finanziellen Voraussetzungen eine Gründung überall möglich gewe­sen sei. Als weitläufig und biegsam charakterisierte Moraw Institution und Rechtsform des Stifts, dessen erzählbare Geschichte mit Ausgang des 13. Jahrhunderts beginne, als auch die Terminologie einheitlich geworden sei. Moraw ging danach auf die Domkapitel ein, deren – überwiegend sozialgeschichtliche – Erforschung in den letzten Jahrzehnten Fortschritte gemacht habe. Interessant sei die Frage, ob die Dom­kapitel die Kollegiatkapitel nicht personell dezimiert hätten. Nach heutigem Forschungsstand könne man davon ausgehen, daß die Kollegiatstifte ein europäisches Phänomen darstellten, wobei ein Schwerpunkt – nicht das Zentrum – das deutsche Sprachgebiet gewesen sei. Die größten Stifte seien hier im niederrhei­nischen Gebiet anzutreffen. Impulse für weitere Untersuchungen habe es auf den „vielversprechenden“ Sachgebieten Stift und „Staat“, Karrieren an Stiftskirchen, Verbindungen zu Universitäten und zum Papst­tum gegeben. Geklärt werden müßte in zukünftigen Untersuchungen die Rolle der Kirchenarchitektur der Stifte, Mehrfachbepfründungen müßten analysiert und die Frage beantwortet werden, wer in den Stiften eigentlich anwesend war.

Der Frage nach „Stift und Seelsorge im Südwestdeutschen Raum“ vom 6. bis zum 9. Jahrhundert widmete sich Josef Semmler (Düsseldorf), dessen Thema – wie er selbst bemerkte – zu den Wurzeln des Kollegi­atstiftes führen sollte. Entstehung und Entfaltung der Kollegiatstifte im südwestdeutschen Gebiet seien von unterschiedlichen Bedingungen in ihrer Entwicklung beeinflußt worden, weshalb man von einer unstruk­turiert gewachsenen Stiftslandschaft sprechen müsse. Während in linksrheinischen Gebieten spätantike Ordnungsstrukturen fortwirkten, hätten die rechtsrheinischen Gebiete im frühen Mittelalter erst von den Bischofskirchen für Christentum und Kirche erschlossen werden müssen. Die „clerici“, hob Semmler hervor, begegnen als Helfer in diesem Prozeß erst in den Quellen des 8./9. Jahrhunderts in der Nähe u.a. der Bischöfe von Chur, Basel und Konstanz, wo sie den liturgischen Dienst in der Kathedrale der jeweiligen Stadt betreuten. Eine wichtige Aufgabe sei ihnen mit der Übertragung der seelsorgerischen Leitung der Men­schen im Umland der Bischofsstädte zugekommen. So habe der Bischof von Straßburg rechts des Rheines durch den Ausbau ehemaliger Eremitenniederlassungen zu Monasterien geistlicher Kommunitäten regel­rechte „Seelsorgezentren“ geschaffen. Auch im Konstanzer Bistum habe eine solche Entwicklung von der Eremitage zu einer Klerikergemeinschaft, die mit der Seelsorge beauftragt war, stattgefunden. Mit der Forde­rung nach einer approbierten Regel seitens des karolingischen Königtums für diese Kommunitäten habe der „liturgische Innendienst“ den „pastoralen Außendienst“ verdrängt. Als Folge konstatierte Semmler die Gründungen von als Stift organisierten „Seelsorgestationen“, die vom Adel, Bischöfen, aber auch dem ost­fränkischen König initiiert worden seien. Diese kleinen Stifte seien meist nur locker an die reichsrechtlichen Auflagen gebunden und daher besser einsetzbar für die Seelsorge innerhalb der Diözese gewesen. Im Hin­blick auf den folgenden Niedergang der Stiftslandschaft nach 900 und ihr Wiederaufleben um die Jahrtau­sendwende wies Semmler darauf hin, daß die Frage nach Anknüpfungspunkten der Säkularkanoniker an z.B. die Spiritualität ihrer spätkarolingischen Vorgänger bislang noch nicht beantwortet sei.

Mit dem Thema „Funktionalisierung und Gemeinschaftsmodell. Die Kanoniker in der Kirchenreform des 11. und 12. Jahrhunderts“setzte sich Stefan Weinfurter (Heidelberg) in seinem Beitrag auseinander, der von Werner Bomm verlesen wurde. Ausgehend von dem um 1140 entstandenen Ordenshandbuch „Liber de diversis ordinibus et professionibus“, in dessen fünften Kapitel drei verschiedene Lebensweisen von Kano­nikern dargestellt werden, kam Weinfurter zu der Feststellung, daß die Regularkanoniker eine „außerordent­lich wirkkräftige Bewegung“ gewesen seien, die es erlaube, „für manche Regionen oder Diözesen ... im späteren 11. und frühen 12. Jahrhundert von einer Epoche der Reformkanoniker zu sprechen“. Bedeutungs­volle Impulse ließen sich besonders außerhalb des Reichs erkennen; als Beispiel nannte Weinfurter die Errichtung eines Reformstifts für Priester, Diakone und andere Kleriker durch den Bischof Johannes von Cesena, im Jahre 1042. In der Stiftungsurkunde würden die Kleriker zwar hierarchisch eine Stufe unterhalb der Gruppe der Mönche eingeordnet, dafür aber ihre wichtige Funktion als Priester hervorgehoben. Wein­furter bewertete diesen Vorgang der Konfrontation zweier Heilswertigkeiten in der Kirche als einen Ent­wicklungsprozeß, „der zur Dominanz der Priesterkirche im späteren 11. und 12. Jahrhundert“ geführt habe. Um dem dennoch auch von päpstlicher Seite (Urban II.) höher eingeschätzten Frömmigkeitswert der Mön­che zu begegnen, seien die Regularkleriker gezwungen gewesen, den hl. Augustinus zu einer dem hl. Bene­dikt gleichwertigen Autorität aufzubauen. Die unterschiedliche Ausformung der Klerikerreform in den ver­schiedenen Bistümern und Diözesen basiere zum einen auf den zwei unterschiedlichen Augustinus-Regeln (das längere Praeceptum und der kürzere Ordo monasterii) und zum anderen auf der zweifachen Zielsetzung der Reformbewegung: Heilserlangung durch Erfüllung priesterlicher Funktion und Konkurrenz mit dem Mönchtum in bezug auf den Frömmigkeitswert. Besondere Bedeutung bei der Realisierung dieser Ziele komme im Südwesten des Reiches Manegold von Lautenbach zu (geb. wahrscheinlich 1030/40), der in seiner Funktion als Leiter des 1098 gegründeten Reformstifts Marbach „das wichtigste Reformzentrum“ in dieser Region aufgebaut habe. Im Raum des heutigen Baden-Württemberg rage danach nur noch das Reformstift Beuron heraus – sonst habe das Reformmönchtum dominiert, mit dem die Regularkleriker aller­dings engen Kontakt hatten.

Die zentrale Frage des nächsten Vortrags von Ulrich Köpf (Tübingen) lautete: „Kann man von einer Spiri­tualität der Augustiner-Chorherren sprechen?“ Köpf nahm sich damit eines Themas an, das, wie er bemän­gelte, bislang in der Literatur wenig behandelt worden sei. Und dies nicht zuletzt deswegen, weil die Quel­lenlage für eine Beantwortung der Frage nach dem inneren, geistigen Leben an einer Stiftskirche meist unbe­friedigend sei. Köpf verwies dabei auf die Problematik der Rekonstruktion von Bibliotheksbeständen. Den Begriff der Spiritualität definierte er als eine bewußt gestaltete Art von Frömmigkeit und Verhalten, die Regeln und eine gewisse Kontrolle voraussetzten, wie sie nur in Gemeinschaften möglich sei. Daher hätte sich in jeder Klerikergemeinschaft auch eine gewisse Spiritualität herausbilden müssen. Bislang sei es aber nicht üblich gewesen, im Kontext der Augustiner-Chorherren von einer Spiritualität zu sprechen. Daß es dazu aber eine Berechtigung gebe, versuchte er durch Abgrenzung zu den Zisterziensern, Franziskanern und dem benediktinischen Mönchtum zu begründen. War die zisterziensische Spiritualität geprägt durch ein ver­bindliches Regelwerk und die charismatische Persönlichkeit Bernhards von Clairvaux und konnten auch die Franziskaner eine charakteristische Spiritualität unter Rückgriff auf Regeln, Testament, Ermahnung und Briefe des Franziskus aufbauen, ließen sich die Augustiner-Chorherren auf keinen einheitlichen Gründer zurückführen. Als Angehörige einer bestimmten Lebensform des „ordo canonicus“ seien sie vielmehr locker organisiert gewesen, so daß ihre Verbindung untereinander nie über Kongregationen hinausgegangen sei. Bedingt durch Berufung einzelner Ordenszweige auf die unterschiedlichen Überlieferungen der Augustinus­regel, liege eine funktional bedingte Differenzierung der Spiritualität bei den Augustiner-Chorherren vor. Trotzdem gebe es beispielsweise in der Exegese des Hohen Liedes verbindende Tendenzen. Für weitere For­schungen regte er an, die jeweiligen Consuetudines, Bibliotheksbestände sowie Kirchenausmalungen stärker zu berücksichtigen.

Guy P. Marchal (Luzern) plädierte in seinem Beitrag „Die Welt der Kanoniker. Das Institut des Kollegi­atstifts unter historisch-anthropologischer Sicht“ dafür, den Begriff „weltlich“ nicht wertmindernd zu ver­stehen, sondern als Bezeichnung „der eigentlichen Funktion des weltlichen Chorherrentums in Kirche und Welt“. Nirgendwo habe es eine ähnlich Durchdringung von Kirche und Welt gegeben als bei der Institution des Kollegiatstifts. Institution sei dabei als historisch-anthropologische Konstante, als organisiertes Sozialge­füge zu verstehen, dessen Charakteristikum „Dauerhaftigkeit unter Wahrung der Identität“ sei. Sich wan­delnde Umstände und Zeiten stellten aus diesem Grund jede Institutionalität vor das Problem,Veränderungen zu Gunsten der Dauerhaftigkeit mitzumachen, ohne dabei die Identität zu verändern. Speziell wegen ihrer Einbindung in die Welt seien die Kollegiatstifte äußerst anpassungsfähig gewesen, weshalb sich auch funk­tional unterschiedliche Typen erkennen ließen. Je nach Landeszugehörigkeit müsse ihre Erforschung daher andere Schwerpunkte setzen, wobei gerade der kulturelle und wirtschaftliche Kontext mit einzubeziehen sei. Marchal wies darauf hin, daß die weltlichen Chorherren, ohne Verletzung ihres transpersonalen Handlungs­ziels – die alleinige Pflege des feierlichen Gottesdienstes - in Kanzleien, Verwaltung und nicht zuletzt im Bildungswesen einen wichtigen Beitrag zur europäischen Kultur geleistet hätten.

 „Die Circaria Sueviae im Lichte der neueren Prämonstratenser-Forschung“stellte Helmut Flachenecker (Göttingen) vor. Schwerpunkt der vielfältigen Fragestellungen und Untersuchungen zur Erforschung des Prämonstratenserordens seien die Geschichte einzelner Gründungen bzw. ganzer Stiftslandschaften oder Institutionalisierungsprozesse im Wandel von der Mündlichkeit zur Schriftlichkeit. Bislang wenig untersucht sei dagegen die Einrichtung der Zirkarie, jenes charakteristischen Visitationssystems, das schon in Consue­tudines aus der Mitte des 12. Jahrhunderts gefordert worden war und sich herausbilden konnte, nachdem mit Hilfe päpstlicher Regulierung der Einfluß der Diözesanbischöfe eingedämmt worden war. Speziell im Hin­blick auf den Charakter von Doppelstiften bedürfe die reichhaltige schwäbische Zirkarie, die Circaria Sue­viae,weiterer Erforschung. Mit Blick auf ihre geographische Ausdehnung könnten heutige Landesgrenzen bei Untersuchungen nicht herangezogen werden. Grundsätzlich schwierig zu beantworten sei die Frage, ob Prämonstratenserkonvente Stifte oder Klöster seien: Betone man bei der Unterscheidung das kirchenrechtlich äußerst relevante Gelübde, könnten sie nicht als Stifte gelten; lege man den Schwerpunkt aber auf die Seel­sorge, den Dienst in der Welt, müßten die Prämonstratenser wieder als Stiftsherren bezeichnet werden. Fla­chenecker gab bei dieser Unterscheidung zu bedenken, daß sie äußerst wissenschaftstheoretisch sei und folglich nicht unbedingt der Realität des Hoch- und Spätmittelalters gerecht werden könne – besonders, da die kirchlichen Institutionen eine „bunte Vielfalt“ mit einer erheblichen Wandlungsfähigkeit darstellten.

Nicht nur auf Säkularkirchen, sondern auf alle Institutionen, an denen Pfründen existierten, bezog sich der Vortrag „Der Weg zur eigenen Pfründe im Spätmittelalter“ von Andreas Meyer (Zürich). Das spätmittelal­terliche Pfründenwesen müsse als Markt gedacht werden, der überall gleichzeitig stattfand, von Monopolen geprägt war und zu dem es durch ausgeprägte Seilschaften keinen freien Zutritt gegeben habe. Die Attrakti­vität der unterschiedlich dotierten Benefizien hing von dem mit ihnen verbundenen Sozialprestige ab. Für das spätmittelalterliche Benefizialwesen sei festzustellen, daß es sich in einem nationalen, sozialen Span­nungsfeld entwickelte, weshalb Meyer für eine systemische Betrachtung und Untersuchung plädierte. Direkte Vergleiche über Ländergrenzen hinweg könnten aufgrund der unregelmäßigen Quellenlage nur bedingt angestellt werden. Erschwerend komme hinzu, daß Kirchenarchive primär Dokumente aufbewahr­ten, die die Institution als solche betreffen, während Quellen persönlicher Art kaum vorhanden seien. In gro­ßer Zahl überliefert seien seit der Mitte des 14. Jahrhunderts Bittschriften um Pfründen an den Papst – solche an den deutschen, englischen oder französischen König hingegen kaum. Nur in Ausnahmefällen sei genau bekannt, wie viele Bewerber bei einer „zur Präsentation bzw. Kollatur berechtigten Person oder Instanz vor­sprachen“. Kenne man im Normalfall den erfolgreichen Kandidaten, gebe es keine Informationen über die abgelehnten Bewerber. Ebenfalls nur rudimentär bekannt seien die Aspekte, die bei der Auswahl eines Kan­didaten eine Rolle gespielt haben. Familienbeziehungen dürften nach der Meinung Meyers dabei eine nicht zu vernachlässigende Rolle gespielt haben, ebenso wie die Nähe zur Kurie. Beide Aspekte seien in der For­schung bislang kaum beachtet bzw. aufgearbeitet worden. Im Hinblick auf bestehende Forschungslücken bemängelte Meyer besonders die immer wieder in der Lokalforschung offenkundige Unkenntnis des kanoni­schen Rechts, was zu falschen Ergebnissen geführt habe. Abschließend betonte er seine Auffassung, daß man für das Spätmittelalter nicht von einem einzig möglichen Weg zur eigenen Pfründe ausgehen könne.

Einen Überblick über die bisherigen Forschungen zum Verhältnis von Stift und Herrschaft präsentierte Oliver Auge (Tübingen) in seinem Vortrag „Südwestdeutsche Stiftskirchen im herrschaftlichen Kontext: Ansätze und Perspektiven der Forschung“. Schon früh habe es gründliche Arbeiten zur Württembergischen Geschichte gegeben, so die gegen Ende des 15. Jahrhunderts in großer Zahl entstandenen Haus- und Landes­geschichten, die sich auf kirchliche Überlieferungen und Materialien aus herrschaftlichen Archiven stützten. Parallel dazu habe sich eine kirchlich-landesgeschichtliche Betrachtungsweise entwickelt, für die Christoph Bersold stellvertretend mit seiner Dokumentensammlung genannt wurde. Für das 18. Jahrhundert erwähnte Auge das Sammelwerk Johann Ulrich Pregizers sowie Dissertationen des Tübinger Universitätskanzlers Johann Friedrich Lebret und verwies auf das Problem der tendenziösen apologetischen Darstellungsweise sowohl auf protestantischer als auch katholischer Seite zu jener Zeit hin. Bis heute an Ausführlichkeit uner­reicht sei der 1886 erschienene Überblick Konrad Rothäuslers „Die Abteien und Stifte des Herzogthums Württemberg im Zeitalter der Reformation“. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Autoren das Stiftskirchen­wesen aber nur oberflächlich angesprochen. Daher stellten die Arbeiten der Juristen Johannes Wülk und Hans Funk am Anfang des 20. Jahrhunderts einen bedeutenden Beitrag in der Forschungsgeschichte der württembergischen Stiftskirchen dar, insofern diese Hauptthema der Arbeiten waren. Sie zeigten deutlich die enge Verbindung, die zwischen Herrschaft und Stiften bzw. Klöstern bestanden hatte. Diese grundlegenden Untersuchungen könnten auch noch für heutige Forschungen Denkanstöße geben, wie es bei der Arbeit von Dieter Stievermann „Landesherrschaft und Klosterwesen“ 1989 der Fall gewesen sei. Dennoch spielten die Stiftskirchen in der Kirchengeschichtsforschung noch bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts keine große Rolle. Habe sich noch die Germania Sacra primär mit Fragen der Verfassung, Verwaltung, Kultur sowie der Prosopographie und Besitzverhältnissen beschäftigt, ließen sich seit der zweiten Hälfte der 1970er Jahre neue Ansätze erkennen: Peter Moraw habe einen „positionsanalytischen Ansatz“ betont, Hélène Millet habe sich dem Thema sozialgeschichtlich genähert – das Interesse an der Geschichte der Stiftskirchen war geweckt, dennoch, so stellte Auge fest, fehlten bislang übergreifende vergleichende Darstellungen sowie Untersuchungen zu wirtschaftlichen Aspekten. Um der Komplexität des Themenbereichs Stiftskirche zukünftig gerecht zu werden, sei interdisziplinäre Zusammenarbeit unerläßlich.

Mit einer speziellen Ausprägung der Kollegiatkirche, die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts begegnet und geographisch auf den Raum zwischen Butzbach und Rheingau sowie in Württemberg auf die Tübinger Gegend beschränkt war, beschäftigte sich Wilfried Schöntag (Tübingen/Stuttgart) in seinem Vortrag „Zwischen Stift und Kloster. Verfassung und Lebensweise der Kanoniker vom gemeinsamen Leben in Ober­deutschland“. Im Vordergrund stand die Frage nach einem ursächlichen Zusammenhang zwischen der Ver­fassung der Stifte der Kanoniker vom gemeinsamen Leben und dem Bruch in ihrer Entwicklung im Jahre 1496 – nach dem Tod Gabriel Biels und Herzogs Eberhard im Bart. Gabriel Biel habe wesentlichen Anteil an der Entwicklung der Statuten für das oberdeutsche Generalkapitel gehabt, das durch Biels Vorgaben einen Weg zwischen dem Weltkleriker und dem Mönchtum einschlug. Kennzeichnend für diese Lebensform sei, daß sie in einem „Bezugssystem zwischen Kirchenreform ... und in der Spannung von vita activa und kon­templativen Leben“ gestanden habe. Zwar habe sich Biel an den Strukturen der devotio moderna orientiert, daneben aber auch monastische Ordnungen einfließen lassen, wie die strenge Organisation des Generalkapi­tels zeige. Unterstützung habe Biel bei Graf Eberhard im Bart gefunden, der z.B. die Gründung des Stifts St. Peter im Schönbuch initiierte. Gemeinsam schufen beide eine über die bisherigen Statuten hinausgehende Ordnung, die dem Zusammenleben von Kanonikern und Klerikern des gemeinsamen Lebens mit Laien aus Adel und Bürgertum gerecht werden sollte. Verfassungsrechtlich betrachtet, seien die Kanoniker von den Verpflichtungen landsässiger Stifte befreit und daher von äußeren Zwängen und Verpflichtungen relativ frei gewesen. Die dadurch fehlende Bindung der Kapitel an die Gesellschaft habe dazu geführt, daß – wie Quel­lenbelege gezeigt hätten - die Kanoniker vom gemeinsamen Leben in Württemberg als Fremde betrachtet worden seien. Soziale Bindungen zur Außenwelt könnten nur im universitären Umfeld, das heißt in der Ein­bindung der Kanoniker in das Tübinger Universitätsleben festgestellt werden. Neben mangelnder Integrati­onsfähigkeit und Funktionsübernahme im öffentlichen Bereich sei die zu enge Bindung dieser modellhaften Lebensform an die beiden Persönlichkeiten Biel und Eberhard ein weiterer Grund für ihren Niedergang gewesen. Mit deren Tod hatten die Kanoniker vom gemeinsamen Leben ihre wichtigsten Fürsprecher und Förderer verloren. Am Ende habe ihre Umwandlung in weltliche Stifte oder Kirchen gestanden.

Den Zusammenhang zwischen „Humanismus und Klerikerreform“ untersuchte anschließend Dieter Mertens (Freiburg). Ein wichtiges Thema des Humanismus sei die „vita sacerdotalis“ gewesen, die zwischen 1475-1535 in Traktaten und Synodalreden häufig behandelt worden sei und wegen des Buchdrucks auch ein „international vernetztes“ Thema dargestellt habe. Die Klerikerreform, so Mertens weiter, sei insofern ein humanistisches Thema, als davon ausgegangen wurde, durch Erziehung und Studium bessere Priester heran­bilden zu können. Im Mittelpunkt habe dabei die Verbesserung der Sprache in Schrift und Rede gestanden, mit deren Hilfe das Verhalten der Priester gebessert werden sollte. Grundsätzlich ließen sich drei Wurzeln der humanistischen Klerikerreform feststellen: 1. Die Reformansätze Johannes Gersons, der den Bischof, den bonus pastor, in seiner Funktion als Haupt des Klerus wiederentdeckte (und somit den Weltklerus aufwer­tete) und eine pädagogische Wende der Kirchenreform propagierte; 2. Das Semireligiosentum mit seinen Elementen der Freiwilligkeit, Selbstbescheidung, Gleichheit und Brüderlichkeit; 3. Erziehung der Jugend und moralische Beeinflussung der Kleriker durch genuin humanistische Methoden. Mertens stellte in diesem Zusammenhang fest, daß die humanistische Klerikerreform in ihrer Gesamtheit betrachtet kein einheitliches Gesicht trage. In den humanistischen Traktaten, die in der Mehrzahl von Weltklerikern gestammt hätten, sei die Tendenz erkennbar, eine neue Ordnung der geistigen Stände definieren zu wollen. Die vita communis habe dabei im Mittelpunkt gestanden und sei als hierarchisch schwächer ausgeprägtes Modell als angemes­sene Lebensweise propagiert worden. Am Ende der Reformdiskussion hätten sich zwei Priesterbilder her­auskristallisiert: Vorbild des einen sei der von Erasmus von Rotterdam im Ecclesiastes beschriebene Prediger mit Bezug zu „der aus dem Neuen Testament geschöpften philosophia Christi“ gewesen; das zweite Priester­bild gehe auf Jodocus Clichtoveus (Josse Clichtove) und das von ihn entworfene Ideal eines Liturgen und Instrukteurs zurück, „der vom Laien kategorial gesondert“ sei. Mertens gelangte zu dem Schluß, daß diese neuen, an die Priester gestellten Anforderungen in bezug auf das Kollegiatstift systemfremd gewesen seien.

Daß die Auswirkungen der Reformation auf die Stiftskirchen äußerst unterschiedlich sein konnten, themati­sierte Hermann Ehmer (Stuttgart) schon im Titel seines Vortrags „Ende und Verwandlung. Südwestdeut­sche Stiftskirche in der Reformationszeit“. Der Einschnitt, den dieses Ereignis bewirkt habe, ließe sich am deutlichsten in der Änderung der Verfassung der Stiftskirchen erkennen. Eine Ausnahme habe das Damen­stift Oberstenfeld dargestellt, das die Reformation angenommen und dadurch weiterbestanden habe. In den meisten anderen Fällen, konstatierte Ehmer, endete die Verfassungsform der Stiftskirche als Gemeinschaft von Klerikern dort, wo sich die Reformation durchsetzen konnte. Ein wesentlicher Grund dafür liege im durch die Reformation bewirkten Ende des gottesdienstlichen Totengedächtnisses. Die Folge sei eine Redu­zierung der Geistlichen an der Kirche auf maximal zwei Personen gewesen, was das Ende vieler Stifte gewe­sen sei. Als Ausnahme nannte Ehmer die Tübinger Stiftskirche, die in enger Verbindung mit der Universität Tübingen gestanden habe. Nach der Reformation seien die Stiftskirchen in der Regel weiterhin als Kirchen genutzt worden, so z.B. in Stuttgart und Herrenberg, wo trotz Verwandlung oder Ende des Stiftes als Korpo­ration von einer Kontinuität gesprochen werden könne, und zwar „uneingeschränkt“, wie Ehmer betonte. Die Stiftskirche sei nun zur Pfarrkirche geworden, besonders dort, wo sie schon zuvor beide Funktionen über­nommen hatte. In diesem Kontext müsse die Frage gestellt werden, ob sich seit der Reformation die Bezeichnung Stiftskirche gehalten habe oder ob sie erst in jüngerer Zeit aus historistischen Gründen wieder gebräuchlich wurde. Auch nach der Reformation behielt die Stiftskirche ihre soziale und sakrale Funktion innerhalb einer Herrschaft, wobei besonders die Funktion als Grablege für die herrschende Familie hervor­zuheben sei. Die Grablege sei weiterhin eine wichtige Legitimationsinstanz geblieben und mit Blick auf Stuttgart sogar noch ausgebaut worden. Auch in den nun evangelischen Stiftskirchen habe es Neuerrichtun­gen solcher Grablegen gegeben. Gestärkt worden sei auch die politische Funktion der Stiftskirchen durch die Verherrschaftlichung der evangelischen Kirche. Ehmer verwies auf das Stift Stuttgart, dessen erster evange­lischer Geistlicher den Titel Propst erhalten habe, der sich auf das ganze Herzogtum bezog und dessen Trä­ger die Funktion eines Landesbischofs gehabt habe. Auf dem Gebiet des Bildungswesens könne man einen gewissen Zusammenhang von vorreformatorischen Stiftsschulen und den reformatorischen Lateinschulen annehmen. Ehmer gelangte zu dem Schluß, daß die Reformation weniger das Ende der Stiftskirche, „als vielmehr ihre gründliche Verwandlung“ bedeutet habe.

Wolfgang Zimmermann (Stuttgart) begann seinen Vortrag „Ständisches Selbstbewußtsein und tridentini­sches Klerusideal. Dom- und Chorherrenstifte in der Zeit der katholischen Reform“ mit der Beschreibung des Requiems für den Regensburger Stiftsdekan Franz Steppenberger am 10. Januar 1698. Mit Blick auf die große Anzahl der in der Stiftskirche extra für die Begräbniszeremonie angebrachten Familienwappen lasse sich deutlich das ständische Selbstbewußtsein, das „Ritual kollektiver Selbstvergewisserung“ der Angehöri­gen dieses Stifts und seiner Dignität erkennen. Das anläßlich der Wahl des neuen Dekans veranstaltete üppige Festbankett habe ebenfalls dazu gedient, die ständische Exklusivität zu dokumentieren und zu bestä­tigen. Zimmermann kam dann auf die Statuten der Konstanzer Diözesansynode (1609) zu sprechen, welche die Stiftskleriker als Angehörige des Diözesanklerus begriffen und die Abschichtung des Hochklerus einzig aus der puritas vitae, einem „Zentralbegriff des tridentinischen Klerusideals“ ableiteten. Innerhalb der dignitas habe es lediglich graduelle Abstufungen gegeben. Diese dargestellten zwei Existenzmöglichkeiten der Dom- und Chorherrenstifte in ihrer kirchlich sozialen Umwelt verdeutliche die prinzipielle Spannung zwischen dem ständischen Selbstbewußtsein und dem tridentinischen Klerusideal. Auf die theologischen Diskussionen der Reformationszeit, z.B. um den Opfercharakter der Messe, habe das Konzil von Trient ganz im Sinne der Tradition reagiert: Der Opfercharakter der Messe wurde bestätigt und die Sakramentalität des Priesteramtes betont. Zudem sei das Pfründenwesen – bis auf geringfügige Änderungen – unangetastet geblieben. Eher nebensächlich habe sich das Konzil mit der Institution Klerikerstift beschäftigt, die aber mit der Propagierung des neuen Klerusideals vor eine große Aufgabe gestellt worden sei. Letztlich, so Zimmer­mann, seien die „spirituellen Reformimpulse“ aber an dem Institut Kanonikerstift vorbeigegangen, dem nun ein innerer Funktionsverlust gedroht habe. Speziell auf die Institution Stift hätten sich tridentinische Dekrete bezogen, die eine Altersgrenze festsetzten, das Chorgebet regelten oder eine Verschärfung der Residenz­pflicht vorsahen. Generell sei die Reform ein von außen aufgezwungener Vorgang gewesen, der durch seinen restaurativen Charakter einen Funktionswandel der Kanonikerstifte verhindert habe. Auf Seite der Chorherren dürfte seiner Meinung nach die Gruppe dominiert haben, die sich einer Kirchenreform wider­setzte, während sich eine andere – rasch verdrängte – Gruppe nachweisen lasse, die sich einer humanistisch-erasmianisch geprägten Theologie zugewandt habe. Abschließend ging Zimmermann auf das Vordringen der Graduierten an Stiften mit adligen Exklusivrechten ein, wobei er am Beispiel des Konstanzer Domkapitels zeigte, wie „adeliges Selbstverständnis“ und „geistliches Amtsverständnis“ wieder vereint werden konnten.

Einen Forschungsbericht der letzten fünfzig Jahre zum Thema „Die polnische Stiftskirche“ präsentierte Edward Potkowski. (Warschau). In den Mittelpunkt stellte er Gründungen und Entwicklungen der ver­schiedenen Kanonikergemeinschaften, ging aber zunächst auf die Schaffung einer selbständigen kirchlichen Organisation in Polen im Jahre 1000 ein, das Jahr, in dem das Erzbistum Gnesen gegründet wurde. Eine Erweiterung dieser Organisation sei in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts und im 12. Jahrhundert z.B. mit der Gründung der Bistümer Plock (1075) und Lebus (1125) erfolgt. Zum Ende des Mittelalters habe es auf dem Gebiet des polnisch-litauischen Staates 19 Diözesen gegeben, die in den drei Kirchenprovinzen Gnesen, Lvov und Riga zusammengefaßt waren. Potkowski leitete dann zur Gruppe der Domgeistlichen in Polen über, von denen angenommen wird, daß sie sich wahrscheinlich aus Benediktinern zusammensetzten, die nach der Aachener Regel lebten. Die allmähliche Ausschaltung der Benediktiner habe um die Wende zum 12. Jahrhundert zur Gründung der Domherrengemeinschaften geführt. Ihre innere Ordnung habe auf der Verfügung über eigenes Vermögen und dem Mitspracherecht bei der Aufnahme neuer Mitglieder beruht. Politisch hätten sie im mittelalterlichen Polen keine große Rolle gespielt, wohl aber in der Diözesanverwal­tung und nicht zuletzt an bischöflichen und fürstlichen Kanzleien. Anfang des 15. Jahrhunderts sei die Ten­denz zu erkennen, bevorzugt Vertreter der Adelsschicht in die Domherrengemeinschaften aufzunehmen. Was die Stiftskirchen betraf, betonte Potkowski die Bedeutung der Stiftsschulen als Ergänzung zum Bildungsbe­trieb an den Kathedralschulen und der Krakauer Universität, besonders im 14. und 15. Jahrhundert. Die Kanoniker der Stiftskirchen hätten nicht nur im kirchlichen und politischen Leben eine große Rolle gespielt, sondern auch auf dem kulturellen Gebiet der provinziellen Zentren. Regularkanoniker seien in Polen erst im 12. Jahrhundert aufgetreten, zur selben Zeit, als auch vermehrt Prämonstratenserklöster entstanden, so bei­spielsweise in Schlesien (Breslau-Elbing) und in Zukau bei Danzig. Als besondere Gruppe erwähnte Pot­kowski die Kanoniker vom Heiligen Grab in Jerusalem, die an die Tradition der gleichnamigen Kirche an­knüpften und dies 1198 durch zwei Urkunden des Patriarchen von Jerusalem bestätigt bekamen. Sie hätten Präposituren und Pfarrgemeinden errichtet und seien in Seelsorge und Krankenpflege tätig gewesen. Ihre Niederlassungen hätten eine selbständige Gruppe unter der Leitung des Präpositus in Miechów gebildet. 1412 habe der Papst den Präpositen erlaubt, Bischofsinsignien zu tragen, die von da an auf ihren Siegeln abgebildet seien. Potkowski schloß seinen Vortrag mit der Feststellung, daß einzelne Forschungsrichtungen bislang völlig vernachlässigt worden seien, so beispielsweise die Frage nach der Bedeutung der Kollegiat­schulen für die kulturelle Entwicklung ihrer Umgebung. Auch prosopographische Untersuchungen, mit denen das „Milieu“ der Kanoniker erforscht werden könnte, müßten forciert betrieben werden.

In der Abschlußdiskussion sprachen sich die Tagungsteilnehmer für die von Sönke Lorenz und Oliver Auge vorgeschlagenen weiteren Tagungsthemen aus. Das nächste Symposium wird vom 16. bis 18. März 2001 ebenfalls in Weingarten zum Thema Bauwesen, Architektur und Kunst an der Stiftskirche stattfinden und damit in enger Verbindung zur Mittelalter-Archäologie stehen. Künftige Themen werden sein: Stift und Schule, das geistliche Leben an einer Stiftskirche sowie Stifts- und Wirtschaftsform bzw. Stift und Herr­schaft. Dem allgemeinen Wunsch nach strengeren Vorgaben für die Erstellung der einzelnen Artikel soll durch eine thematische Stichwortliste entsprochen werden, die eine Basis für spätere Vergleiche schaffen soll. Ebenso ist an eine Klassifikation der einzelnen Stifte gedacht, um daraus den Umfang der Artikel fest­legen zu können. Positiv wurde der Vorschlag eines Teilnehmers aufgenommen, einen Probeartikel zu erstellen, der verschickt und diskutiert werden kann. Einen weiteren Diskussionspunkt stellte der ursprüng­lich geplante prosopographische Teil innerhalb der Artikel dar, der schließlich als zu umfangreich abgelehnt wurde. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, eventuell Ansätze zu einer Prosopographie im Internet zugänglich zu machen. Es ist geplant, den Bearbeitern in Beiheften, deren Titel noch festgelegt wird, die Möglichkeit zu geben, vorab Zwischenergebnisse ihrer Forschungen in Form von Monographien und Aufsätzen zu publizieren. Auch im Internet soll ihr jeweiliger Forschungsstand veröffentlicht werden.

Eine Veröffentlichung der Vorträge ist geplant.

Kontaktadresse: 

Institut für Geschichtliche Landekunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen
Wilhelmstr. 36

72076 Tübingen

Telefon: 07071/ 29-72387
Telefax: 07071/ 29-5785

Christina Tippelt


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