AHF-Information Nr. 18 vom 23.3.2000

Untertanen, Herrschaft und Staat
in Böhmen und im "Alten Reich" in der Frühneuzeit

Tagung des Collegium Carolinum
19. bis 20. März 1999 in München

Neue Erkenntnisse über die ländliche, untertänige Gesellschaft im Rahmen von Grund- bzw. Gutsherrschaft, Agrarverfassung und frühneuzeitlichem Staat am Beispiel Böhmens zu ge­winnen, ist die Aufgabe des von der Volkswagen-Stiftung geförderten Wiener Projekts "Sozi­ale Strukturen in Böhmen". Durch Kombination quantitativer und qualitativer Zugangsweise für ausgewählte Herrschaften bzw. Dörfer in unterschiedlichen geographischen und wirtschaftstypologischen Regionen Böhmens werden die sozialstrukturellen Wandlungen vom Spät­mittelalter bis ins frühe 19. Jahrhundert erforscht, wobei zeitlich-thematisch der Schwerpunkt auf der "Krise des 17. Jahrhunderts", dem Prozeß von "Refeudalisierung" und "Zweiter Leib­eigenschaft" sowie auf der Proto-Industrialisierung liegt. Die Verknüpfung von Informationen aus Glaubensverzeichnissen, Haushalts- und Steuerlisten mit Gerichtsentscheiden, Dorfchro­niken, Herrschaftsakten und anderen Quellen ermöglicht insbesondere Kontinuität und Wan­del von dörflich lebensweltlichen Konzeptionen im Rahmen der böhmischen Feudalverfas­sung exemplarisch und komparativ nachzugehen. Die konkreten Handlungsweisen untertäni­ger Bevölkerungsgruppen im Rahmen von Lebenskonzepten (Heirat, Stellung in einem Haus­halt, Formen des Zusammenwohnens, Migration), Besitzverhältnissen (Besitzweitergabe, Erbschaftspraxis), Gesellungs- und Resistenzformen (Klagen) werden in ihrer zeitlichen Ver­änderung und in ihren Wechselwirkungen mit obrigkeitlichen Institutionen und Herrschafts­strukturen analysiert. Ausgangspunkt dieser Forschungen sind dabei eine im europäischen Vergleich hervorragende Quellen- und Archivlage für die böhmischen Länder, das bis in die neunziger Jahre unseres Jahrhunderts relativ geringe Forschungsinteresse an diesen Quellen und die weitgehende Ausblendung des böhmischen Raums durch die deutsche Frühneuzeitfor­schung.

In der Schlußphase dieses internationalen Projekts wurden die Ergebnisse der Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter aus Tschechien, Österreich und Großbritannien auf der Tagung "Unterta­nen, Herrschaft und Staat in Böhmen und im 'Alten Reich' in der Frühneuzeit" am 19. und 20. März 1999 im Collegium Carolinum in München zusammen mit weiteren Beiträgen im breite­ren Kontext der mittel- und ostmitteleuropäischen Entwicklungen vergleichend diskutiert Die Manuskripte der 15 Vortragenden waren zuvor an alle Teilnehmenden versandt worden und konnten somit in den beiden Tagen nach thesenartigen Kurzreferaten intensiv erörtert werden. An der regen Debatte nahmen zudem Claudia Ulbrich (Berlin), Peter Blickle (Bern), Rainer Beck (Finning), Peter Kriedte (Göttingen), Josef Ehmer (Salzburg), Hideto Satsuma (Tokio/München) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Collegium Carolinum teil. Die überarbeiteten Referate sollen in einem Tagungsband 2001 publiziert werden.

Nach einer Einführung, in der auf die sozialgeschichtliche Perspektive der Tagung und das bewußte Ausklammern des Themenkreises Ökonomie der Gutsherrschaft hingewiesen wurde, führten zwei den Ost-West-Vergleich verfolgende Referate auf hohem theoretischen Niveau in den Forschungsstand ein. Werner Troßbach (Kassel) stellte am Beispiel der "widerständigen Leute" und des "Protestes und Abwehrverhaltens in Territorien zwischen Elbe und Oder 1500-1789" die Kriterien der sozialen Protestforschung in Frage. Er plädierte für mikrohistorische Forschungen, die Handlungen, Strategien und Haltungen der Selbsterhaltung in größere kommunikative, überlokale und dynamische Zusammenhänge einbetten und die Rolle des Rechtsverständnisses bei Konflikten stärker untersuchen. Tom Scott (Liverpool) kam, ausgehend von südwestdeutschen Verhältnissen über Savoyen, Frankreich, Spanien und England, zu dem Schluß, daß Leibeigenschaft weder regional noch zeitlich als Konstante verstanden werden könne, zumal grund-, gerichts- und leibherrliche Rechte auseinanderfielen oder unterschiedlich ausgestaltet waren. Die ostelbische Zweite Leibeigenschaft, charakterisiert durch hierarchisierte Abhängigkeitsverhältnisse und nicht durch die Höhe der persönlichen Lasten, ließe sich nicht verallgemeinern. In der Diskussion wurde betont, daß generell der unterstellte Gegensatz von Grund- und Gutsherrschaft nicht treffend sei und daß der Zweiten Leibeigenschaft in Böhmen keine "erste" vorangegangen sei.

Hermann Zeitlhofer (Wien) leitete mit seinem Beitrag über Heiratsalter und soziale Mobilität am Beispiel einer Pfarrgemeinde in der südböhmischen Klosterherrschaft Hohenfurth (Vyšší Brod) den Block der Referate zu Böhmen ein. Nicht der Dreißigjährige Krieg, sondern erst die Jahre nach 1700 hätten zu einem Wandel der Familienstrategien geführt. Auffällig ist, daß die Hochzeit häufig mehrere Jahre vor der Übernahme einer Bauern- oder Häuslerstelle erfolgte. Auch für andere Gegenden Böhmens bestätigt sich, daß es keinen "Stellenmechanismus" gab, der die demographische und ökonomische Entwicklung über eine Verknüpfung von Verehelichung und Hofübergabe bzw. Erbe regelte. Generell ist nachzuweisen, daß in Böhmen der (verheiratete) Inwohnerstatus nicht als sozialer Abstieg verstanden wurde, sondern meist nur eine oder mehrere Stufen im Lebenszyklus darstellte.

Aufgrund der vor allem in den nord- und westböhmischen Randgebieten überlieferten Schöppenbücher kam Dana Štefanová (Wien) zu dem Ergebnis, daß die dörfliche Autonomie während der "Zweiten Leibeigenschaft" weit ausgeprägter war, als bisher vermutet. Das Wirtshaus und die Sitzungen der Dorfältesten waren eigene Handlungssphären, die der Kontrolle der herrschaftliche Obrigkeit weitgehend entzogen blieben. Die Dorfgemeinde kann nicht allein als passiver, zuarbeitender Teil eines hierarchischen Herrschaftssystems interpretiert werden, wie "autonome" Tätigkeitsfelder und die Verhandlungsfreiheit bei Rechtsakten belegen. Die dörflichen Schöppenbücher verzeichnen den Wechsel von Besitzverhältnissen, Nutzungsrechten und der Verschuldung ohne obrigkeitliche Intervention und zudem genauer, vollständiger sowie meist zeitlich exakter als die herrschaftlichen Grundbücher. Unklar bleiben die soziale Zusammensetzung und die Zugehörigkeitskriterien der Dorfgemeinde als Körperschaft, doch scheinen auch wirtschaftende Witwe und Kleinhäusler dazugehört zu haben.

Alena Pazderová (Prag) stellte in ihrem Referat über die "Dörfliche Entwicklung unter dem Druck der Zweiten Leibeigenschaft" für ostböhmische Dörfer das wirtschaftliche Interesse der Obrigkeit heraus. Das Verhalten bei der Kassierung von Hofstellen, bei der Preisbildung durch Untertanen oder bei der Ansiedlung von Chalupnern bzw. Gärtnern belege, daß die Herrschaft weniger auf Kontrolle als auf Ertrag ausgerichtet gewesen sei. Besitztransaktionen der Untertanen bedurften zwar einer formalen obrigkeitlichen Zustimmung, wurden in der Regel aber selbständig und ohne Eingriffe von oben vollzogen.

Den relativ schnellen Übergang in der böhmischen Erbrechtspraxis vom Jüngsten- zum Ältestenrecht nach 1787 erklärte Alice Klášterská (Prag) nicht mit den Josephischen Reformen allein, sondern mit wirtschaftlichen Bedürfnissen von Haushaltsgründungen und sozialstrukturellen Differenzierungen im Rahmen der familiären Besitzstrategien, die anders gelagert waren als in Innerösterreich. Die Ertragskraft einer Bauern- oder Häuslerstelle konnte mit dem Ältestenerbrecht auf die gestiegenen Anforderungen reagieren, in dem die Väter nicht mehr bis ins hohe Alter wirtschafteten.

Erbschafts-und Migrationsstrategien der untertänigen Bevölkerung in Südböhmen vom 16. bis 18. Jahrhundert untersuchte detailliert Josef Grulich (Budweis/Ceské Budejovice). Wie die Heirats- und Sterbematriken belegen, dominierten Heiratskreise im Umkreis von 20 Kilometern. Migrationen waren lebenszeitlich oder beruflich bedingt und erfolgten meist innerhalb derselben Herrschaft, so daß die Mobilität mit der Größe einer Herrschaft wuchs. Im 18. Jahrhundert wurde eine gewisse Migration teilweise von der Obrigkeit gefördert, soweit sie merkantilen Überlegungen entsprach und nicht die Herrschaftsgrenzen überschritt.

Die prekäre Lage der Landhandwerker im 17. und 18. Jahrhundert beschrieb Lenka Matušíková (Prag). Auffällig ist, daß Handwerke oft von armen, landlosen, körperlich eingeschränkten oder behinderten Personen, meist Chalupner auf Gemeindeboden, ausgeübt wurden. Diese traten nur vereinzelt im Weichbild der Städte in Konkurrenz zum zünftigen Handwerk. Für die intensivierten Meliorationen, aber auch Bau- und Repräsentationsaufgaben der Herrschaft reichte – zumindest auf der Kammerherrschaft Podiebrad (Podebrady) – vielmehr der ländliche und städtische Handwerkerbestand nicht aus.

Sheilagh Ogilvie (Cambridge) fragte in ihrem Beitrag nach dem Verhältnis von Staat und Untertan bzw. nach den staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf den ländlichen Alltag in der böhmischen Frühneuzeit am Beispiel der Herrschaft Friedland (Frýdlant). Auch wenn die Sozialdisziplinierung durch die wachsende administrative Durchdringung, durch den Ausbau des Straf-, Steuer- und Abgabenwesens, durch die Konfessionalisierung und die Militarisierung während des 17. und frühen 18. Jahrhunderts staatliche Elemente aufwies, zeige sich doch, daß die direkte Obrigkeit und weniger der Staat bzw. die königlich-ständische Administration für das ländliche Leben auf lokaler Ebene relevant gewesen waren.

Die Rolle der lokalen Obrigkeiten in Böhmen betonte auch Eduard Maur (Prag) in seinem Beitrag über die Entwicklung der Situation der Untertanen zwischen 1650 und 1850. Anders als in Ungarn wurde in Böhmen beispielsweise keine Untertanenverordnung erlassen. Dieser Teil der ständischen Freiheit blieb als "altes Recht" auch nach dem Dreißigjährigen Krieg gewahrt. Erst mit den königlichen Robotpatenten setzte ein Wandel ein, auch wenn die Durchsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten der königlichen Landesinstitutionen auf dem Lande weiterhin sehr begrenzt blieben.

Zeitlich wie geographisch weitausgreifend ordnete Michael Mitterauer (Wien) das böhmische Beispiel in die sich bedingenden europäischen Muster von Familienverfassung und Herrschaftsstrukturen seit dem Frühmittelalter ein. Für Böhmen sei, wie für andere Gebiete Ostmittel-, Ost- und Südostmitteleuropas, das Fehlen des Reichskirchen- und des Vogteisystems bestimmend, so daß hier Gerichtsbarkeit und grundherrliche Rechte in einer Hand zusammenfielen. Das Erbrecht und Formen der Besitzweitergabe hätten sich unter Einfluß des kanonischen Rechtes, im Rahmen der mittelalterlichen Ostkolonisation und des Landesausbaus sowie durch die Verstädterung verändert, indem sich die patrilineare Norm der ungeteilten Übergabe an den jüngsten Sohn durchsetzte, die Frauen aber nicht von Besitzrechten ausgeschlossen wurden. Die unterschiedlich verästelte Verwandtschaftsterminologie in den einzelnen Regionen und Sprachen gebe dabei Hinweise auf ältere Erbrechtstraditionen und Familiensysteme, insbesondere auf das geteilte Männererbe, in deren Folge Brüder als Nachbarn wirtschafteten.

Den mittelalterlichen Ursprüngen der unterbäuerlichen Schichten ging Markus Cerman (Wien) in seiner Untersuchung zum langfristigen Wandel der ländlichen Sozialstruktur nach. Anknüpfend an Mitterauer betonte er den Zusammenhang zwischen patrilinearer Gesellschaft, Hufenverfassung und Gesindewesen. Die Entstehung der "subsides", der landarmen und landlosen Schichten in Böhmen sieht er als Folge wirtschaftlicher Entwicklungen, z.B. dem Arbeitskräftebedarf der Meierhöfe. Nicht allein das Ausgedinge stelle eine Verbindung zwischen bäuerlichen und unterbäuerlichen Gütern dar, hinsichtlich wirtschaftlicher, rechtlicher und verwandtschaftlicher Stellung beständen zahlreiche Übergangsformen von Kleinbauern zu unterbäuerlichen Schichten, die eine Beurteilung der Lebenswirklichkeit in den einzelnen Dörfern erschwere.

Bronislav Chocholac (Brünn) befaßte sich mit der finanziellen Situation der ländlichen Untertanen aufgrund westmährischer Herrschaften. Der Besitzwechsel von Höfen oder kleinen Stellen, der im Schnitt alle zehn Jahre erfolgte, wurde im 17. und 18. Jahrhundert fast durchgängig mit Geldzahlungen vollzogen, wobei neben der Anzahlung auf den Kaufpreis ein komplexes System von Ratenzahlungen bestand. Dies belegt ebenso wie die Ergebnisse des Forschungsprojekts, daß im böhmisch-mährischen Bereich Bargeld auf dem Lande selbst für klein- und unterbäuerliche Schichten von Bedeutung und in Umlauf war. Die Dauer der Ratenzahlungen im Rahmen von Stellenübergaben velängerte sich im 18. Jahrhundert und wurde damit für die Ertragskraft problematisch. Parallel dazu büßten die dörflichen Waisenkassen ihre stabilisierende Wirkung für verschuldete kleinbäuerlichen Anwesen ein.

Zur Grundfrage der Einordnung und Abgrenzung der böhmischen Verhältnisse im Rahmen des Phänomens der ostmitteleuropäischen Gutsherrschaft führte der Beitrag von Axel Lubinski (Potsdam/Rostock) über landwirtschaftliche Lohnarbeit im Domanium des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz im 18. Jahrhundert zurück. Nach seinen Beobachtungen ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Bauernlegen und Ausbreitung des Gesindewesens fraglich, da Landarbeiter mit unterschiedlichem sozialen Status auch in früheren Jahrhunderten verbreitet waren. Der überregionale Vergleich legt nahe, daß manche normative Vorstellungen über die ostelbische Gutsherrschaft oder spezifische sozioökonomische Herrschaftsmodelle in anderen Teilen Europas nicht mit der Lebensrealität der kleinen Leute auf dem Lande zu verbinden sind.

In der ausführlichen Schlußdiskussion wurde dieses Element der zeitlichen Tiefe und Ungleichheit vieler Phänomene betont, die selbst für Teilregionen eine strukturelle Homogenität wenig wahrscheinlich machten. Trotz einer klar erkennbaren Entwicklungstendenz zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert und gewisser Spezifka lassen sich die Formen von Grund- und Gutsherrschaft in Böhmen nicht idealtypisch erfassen. Die Unterschiede zwischen einer Kloster- oder Kammerherrschaft und einem protoindustriellen Gebiet in Nordböhmen sind kaum geringer als diejenigen zu Regionen im Alten Reich oder in Ostelbien. Zu den Eigenheiten Böhmens gehörte es, daß es im Gegensatz zu anderen Teilen des Heiligen Römischen Reiches keine Organisationen der Knechte oder Burschen gab. Die Durchsetzung der Herrschafts- und Wirtschaftsweise der Zweiten Leibeigenschaft funktionierte nur, soweit dem ein, wenn auch möglicherweise irrationales Interesse der Untertanen und lokalen Gemeinschaften gegenüberstand. Diese alltagsgeschichtlichen Erscheinungsformen von Partizipation, Duldung und Resistenz bedürfen allgemein einer intensiveren Erforschung, um die unterschiedliche Reichweite der innergemeinschaftlichen sozialen und der obrigkeitlichen Kontrolle zu differenzieren. Dabei sind Zentralitäten auf unterschiedlichen Ebenen und nicht hierarchisch aufgebaute Kommunikationsnetze stärker zu berücksichtigen.

Wie bereits vorangegangene Workshops zeigten (Bohemia 38/1 (1997) 193 f.), konzentrieren sich wesentliche Ergebnisse des Projekt "Soziale Strukturen in Böhmen" auf den Fragenkreis von Erbschaftspraxis und Besitzübergabe. Für Böhmen läßt sich in der Frühneuzeit nicht zwischen Kauf und Erbe unterscheiden, da in jedem Fall der Wert des Gutes bestimmt und eine Geldzahlung vereinbart wurden, die den Übertragenden und deren Kindern zustand. Weiterer Untersuchung bedarf daher die Frage: Wieso muß ein Sohn sein Erbe kaufen? Die Stellenmobilität war bedeutend höher als gemeinhin angenommen wird. Der mehrfache Kauf oder Verkauf eines Hofes erfolgte häufig während des Lebenszyklus, da eine Anpassung an die eigene Leistungskraft oder eine ökonomische Expansion über Zukauf oder Pacht von Feldern und Liegenschaften nur begrenzt möglich waren. Deutlich tritt die Vielfalt der tatsächlichen Regelungen von Eigentumsverhältnissen und der daran gebundenen Pflichten am Institut des Ausgedinges hervor. Die Lebensformen untertäniger Schichten waren somit auf die Hofstelle primär (haus-)wirtschaftlich und nicht familiär bezogen.

Robert Luft


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