AHF-Information Nr. 65 vom 26.08.1999
Seit das Alte Reich als Untersuchungsobjekt wiederentdeckt wurde, hat sich auch das Bild der Reichsgerichte zum besseren gewandelt. Viele aus der älteren Forschung stammende negativen Urteile wurden revidiert, dagegen die friedenssichernden, stabilisierenden und modernisierenden Funktionen betont. Reichskammergericht (Speyer/Wetzlar) und Reichshofrat (Wien) gelten nun als wichtige und zentrale Institutionen der Konfliktregulierung in einem zunehmend verrechtlichten Reichsverband.
Die gewachsene Bedeutung der Reichsgerichtsforschung spiegelt sich mannigfach in der Forschung wider. Institutionengeschichtliche und verfahrensrechtliche Arbeiten stehen neben Untersuchungen zu Religionsprozessen, ständischen Auseinandersetzungen oder Untertanenkonflikten. Wesentliche Impulse gingen von der systematischen Erfassung der Reichskammergerichtsakten und darauf aufbauenden quantitativen Analysen aus. Trotz aller Anstrengungen sind jedoch viele Aspekte reichsgerichtlicher Tätigkeit noch unklar oder widersprüchlich, und hinsichtlich des Reichshofrats und seiner Prozeßtätigkeit steckt die Forschung noch in den Anfängen. Nicht zuletzt deshalb entstand 1996 das "Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit", ein Zusammenschluß von Archivaren, Doktoranden und Habilitanden, die zur Reichsgerichtsbarkeit arbeiten. Seit 1998 existiert eine enge Kooperation mit der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Wetzlar. Das gemeinsame Anliegen besteht darin, die Arbeitsthemen und Projekte zur Reichsgerichtsbarkeit besser zu kommunizieren und die Forschungsergebnisse aus den unterschiedlichen Disziplinen effektiver zu vernetzen.
Aus diesem Grunde wurde am 29./30. April 1999 eine durch Mittel der Thyssen Stiftung geförderte Nachwuchstagung in der Forschungsstelle der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Wetzlar durchgeführt. Unter dem Titel "Reichsgerichtsakten als Quelle: multiplexe Zugänge zur Reichsgerichtsbarkeit im Alten Reich" konnten elf Doktoranden und Habilitanden aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Geschichtswissenschaft, Rechtsgeschichte, historische Geographie) sowie Archivare ihre Projekte in vier Sektionen vorstellen.
Nach den einleitenden Begrüßungsworten durch den Vorstand der Reichskammergerichtsgesellschaft befaßte sich die erste, von Dr. Siegrid Westphal (Jena) geleitete Sektion mit dem Verhältnis von Reichsgerichtsbarkeit und Landesgeschichte. Forschungen zur territorialen Inanspruchnahme der Reichsgerichte zählen noch immer zu den Desideraten der Reichsgerichtsforschung. Zwar konnte auf der Basis der quantitativen Auswertung von Reichskammergerichtsakten die Vorstellung eines einheitlichen formalen Geltungsbereichs dieses Gerichts revidiert werden, allerdings liegen nur für das westliche Niedersachsen und den niederrheinisch-westfälischen Kreis sektorale Analysen vor. Ein Manko dieser Untersuchungen liegt außerdem darin, daß sie sich nur auf das Reichskammergericht stützen. Umfassendere Ergebnisse verspricht das Greifswalder Forschungsprojekt "Die Integration des südlichen Ostseeraumes in das Alte Reich 1535-1806". Der für die Reichsgerichtsbarkeit zuständige Mitarbeiter Dr. Nils Jörn (Greifswald) stellte ein in diesem Zusammenhang entstandenes weiteres Projekt vor, das sich mit der Rekonstruktion der Judikatur und der personellen Struktur des Wismarer Tribunals beschäftigt. Dieses 1653 errichtete Oberappellationsgericht wurde der schwedischen Krone im Westfälischen Frieden für deren Reichsgebiete zugestanden. Der Referent plant, die für das Reichskammergericht erprobten Ansätze von Ranieri, Diestelkamp und Jahns auf das Wismarer Tribunal anzuwenden und Vergleiche zur Rechtsprechung der Reichsgerichte zu ziehen. Jörn zeigte zunächst die schwierige Forschungssituation auf und verwies auf die mangelnde Sekundärliteratur und teilweise verlorengegangene Quellen. Das noch in den Anfängen steckende Projekt muß daher zunächst Grundlagenarbeit leisten, bevor Aussagen über die inhaltliche Arbeit oder die politische Rolle des Wismarer Tribunals getroffen werden können. Anhand erster statistischer Erhebungen machte der Referent jedoch bereits die zentrale Bedeutung des Wismarer Tribunals für Schuldenprozesse, Gewerbeprozesse und ständische Konflikte im Ostseeraum deutlich.
Einen ganz anderen Zugang zum Thema Reichsgerichtsbarkeit und Landesgeschichte wählte Alexander Brunotte (Karlsruhe). Er stellte das Einzelschicksal des Offenburger Ratsherrn Heinrich Zehender in den Mittelpunkt und zeigte an seinem Beispiel die enge Verflechtung von lokalen Ereignissen und Reichsgeschichte in der Zeit der Reformation. Der Referent konzentrierte sich dabei bewußt auf einen Prozeß, der weder hinsichtlich der Prozeßgegner noch des Streitgegenstandes herausragende Bedeutung besaß, aber im historischen Kontext ein Schlaglicht auf die sozialen, kulturellen und politischen Gegebenheiten wirft. Brunotte plädierte abschließend für die stärkere Berücksichtigung von Einzelfallschilderungen. Die Teilnehmer begrüßten es, daß gerade zwei so gegensätzliche Herangehensweisen an das Thema vorgestellt wurden, die das Spektrum der derzeitigen landesgeschichtlichen Forschungen demonstrieren. In der Diskussion war man sich jedoch darüber einig, daß sowohl quantitative Analysen als auch qualitative Untersuchungen einzelner Prozesse gleichermaßen Aufschluß über das Verhältnis von Reichsgerichtsbarkeit und Landesgeschichte geben können.
Die zweite Sektion unter Leitung von Dr. Stefan Ehrenpreis (Berlin) wurde von Dr. Peter Oestmann (Frankfurt/Main) eröffnet, der sich dem Problem der Urteilsanalyse des Reichskammergerichts widmete. Entgegen der in der Forschung weitverbreiteten Ansicht, Reichskammergerichts-Urteile seien eher selten erfolgt und in nur geringem Ausmaß überliefert, verwies Oestmann auf die zeitgenössischen publizierten Urteilssammlungen und die häufige Tendenz der Parteien, ein Urteil unbedingt erzwingen zu wollen. Für die Bedeutung der Reichskammergerichts-Urteile spricht auch die Praxis einzelner Reichsstädte, die Entscheidungen als verbindliche Rechtsetzung auszugeben. Bei der inhaltlichen Analyse der Urteile läßt sich vielfach eine Anlehnung an die Auffassung der im Prozeß erfolgreichen Partei feststellen. Oestmann rief zu einer besonderen Beachtung der Mandatsverfahren auf, bei denen Zwischenurteile er1assen und Geldwertberechnungen vorgenommen wurden, die materiellrechtliche Entscheidungsgründe besonders gut nachvollziehbar machen. Das zweite Referat von Dr. Ludolf Pelizaeus (Mainz) leitete zum Bereich der politisch geprägten Rahmenbedingungen der Reichsgerichtsbarkeit über. Die Bemühungen Hessen-Kassels um das Appellationsprivileg wertete er als direkte Vorstufe zur Erlangung der Kurwürde. Eine genaue Schilderung der politischen Kontakte und Einflußversuche Hessens am kaiserlichen Hof in Wien lassen erkennen, daß dort die Gefahr einer Aushöhlung der kaiserlichen Gerichtsbarkeit des Reichshofrats hoch veranschlagt wurde und man dem hessischen Ansinnen zunächst kritisch gegenüberstand. Nach dem Scheitern erster Versuche wurden ab 1709 durch Versprechungen des Prinzen Eugen Hoffnungen geweckt, die sich aber erst ab 1742 konkretisierten, da Hessen-Kassel einer der wenigen Alliierten Kaiser Karls VII. war. Das erteilte Privileg wurde schließlich nur am RHR insinuiert und galt lediglich eingeschränkt für das Reichskammergericht. Mit dem Problemkomplex "Appellation" beschäftigte sich im dritten Beitrag auch Christian Szidzek (Würzburg). Seine Untersuchung des Verbots der Appellation in Strafsachen setzte beim Text der Reichskammergerichtsordnung und der tatsächlichen Praxis des Reichskammergerichts an, das keine Appellation in Strafsachen annahm und fragte nach den Folgewirkungen. Für die Territorien waren diese minimal, da das Verbot zumeist bereits vorher in die territoriale Gesetzgebung eingeflossen war. In den Reichstagsakten fand sich überraschenderweise kein Hinweis auf entsprechende Debatten in den politischen Reichsgremien, die sich sonst dem Verfahrensrecht ausführlich widmeten. Der Referent wies hier auf die politische Frage der Vereinheitlichung des Rechtsmitteleinsatzes hin, der eine Brücke zum vorherigen Referat bildete. Weitere Untersuchungen sind insbesondere zum Bereich der Prozeßtaktiken, der Rolle des Geständnisses und der territorialen Gerichtsordnungen nötig, um die Reaktionen von Gerichten und Parteien auf die reale Geltung das Verbots zu prüfen. Im letzten Referat ging Dr. Raimund J. Weber (Stuttgart) auf die Tätigkeit der Kommissionen, vor allem am Beispiel des Reichskammergerichts ein. Er unterschied zunächst nach ihren unterschiedlichen Aufträgen Beweis-, Exekutions- und Vergleichskommissionen und betonte, die Entwicklung einer analogen Typologie des Kommissars sei ein dringendes Desiderat der Forschung. Im Gegensatz zur ständig amtierenden und zentralen Reichsgerichtsbarkeit bildete das Kommissionswesen ein ad hoc gebildetes, dezentrales Element. Nach 1648 erhielten allerdings die bei den kreisausschreibenden Fürsten etablierten "Kommissionshöfe" (beauftragte Räte) eine besondere Bedeutung; konnten sie doch einen Erfahrungsschatz in der Kommissionstätigkeit ansammeln und fruchtbar machen. Den Erfolg solcher Aufgabendelegationen schilderte Weber am Beispiel des württembergischen Rats Dr. Christian Dolde, dessen positive Ergebnisse wesentlich mit seiner Stellung innerhalb der württembergischen sogen. "Ehrbarkeit" zusammenhingen. Seine verwandtschaftlichen und sozialen Beziehungen trugen in zahlreichen Fällen zu einer Streitschlichtung positiv bei. Weber rief abschließend zu einer stärkeren quantitativen und qualitativen Erforschung des Kommissionswesens auf, dessen Bedeutung für die Reichsgerichtsbarkeit immer noch unterschätzt würde.
Die dem Thema "Beweismittel als Quelle" gewidmete dritte Sektion wurde von Dr. Stephan Wendehorst (Dresden) geleitet und umfaßte die Vorträge von Dr. Ralf Peter Fuchs (München), Barbara Staudinger (Wien) und Dr. Gabriele Recker (Bonn). Hier zeigte sich, daß Reichsgerichtsprozesse nicht nur eine hervorragende Quellenbasis für die Reichsgerichtsforschung, sondern auch für die Untersuchung der jüdischen Geschichte, der Kartographiegeschichte oder der Erfahrungs- und Wahrnehmungsgeschichte bilden. Damit tragen sie zu einer Vernetzung der Erkenntnisse aus unterschiedlichen Bereichen der historischen Forschung bei.
Der Vortrag von Dr. Ralf Peter Fuchs basierte auf der Auswertung kommissarischer Zeugenverhöre im Rahmen eines Forschungsprojekts zum politisch-sozialen Diskurs und zu Formen des Wissens im Zeitalter des Humanismus. Bei den herangezogenen Quellen handelte es sich um Zeugenverhöre, die im Verlauf von Reichskammergerichtsverfahren im 16. und 17. Jahrhundert in Franken, Westfalen und im Raum Hamburg durchgeführt wurden. Im Mittelpunkt des Vortrags stand die Frage, inwieweit die Protokolle Erinnerungs- und Wahrnehmungsstrukturen von Untertanen offenlegen können. Am Beispiel zeitlicher Wahrnehmungsmuster, etwa anläßlich der Befragung nach dem eigenen Lebensalter oder dem Eintritt prozeßrelevanter Ereignisse, wurde das zeitliche Bewußtsein von Untertanen veranschaulicht.
Barbara Staudinger (Wien) leitete ihren Vortrag "Resolutionsprtokolle als historische Quelle am Beispiel der jüdischen Geschichte" mit einer summarischen Darstellung der Rechtsstellung der Juden im Alten Reich während des 16. Jahrhunderts und einem Überblick über die Arbeit der Germania Judaica IV und Austria Judaica ein. Laut ihren Ausführungen lassen sich verschiedene Erkenntnisse aus den Resolutionsprotokollen des Reichshofrats für die jüdische Geschichte gewinnen. So ist das bisherige Verständnis der rechtlichen Lage von Juden durch das Judenrecht geprägt. Dagegen ermöglicht es die aktengestützte Auswertung von Prozessen, in denen Juden als Kläger auftraten, Juden nicht nur als passiv Erduldende, sondern auch als aktiv Handelnde wahrzunehmen. Neben der Rekonstruktion des rechtlichen Handlungsspielraums der Juden, erlaubt die Auswertung der Resolutionsprotokolle auch Rückschlüsse auf die Art der Prozesse, an denen Juden beteiligt waren. Dabei kann zwischen individuellen und kollektiven Klagen, zwischen Prozessen von Juden gegen Christen und von Juden untereinander oder nach der Art des Streitgegenstandes differenziert werden. Dr. Gabriele Recker (Bonn) beschäftigte sich in ihrem Vortrag mit den in den Reichskammergerichtsakten enthaltenen Prozeßkarten , die sie als Medium eines historischen Kommunikationsprozesses begreift. Ihr besonderer Wert für die moderne Kartographiegeschichte besteht darin, daß nicht nur die Karte selbst Gegenstand der Forschung ist, sondern die Reichsgerichtsakten differenzierte Einblicke in die Entstehungszeit, den Anlaß der Herstellung, die Fertigungsmethoden sowie den Kreis der Auftraggeber, Hersteller oder Kartenleser erlauben. Darüber hinaus kann die Entwicklung der Karten über einen Zeitraum von mehr als drei Jahrhunderten und in verschiedenen Teilen des Alten Reichs nachvollzogen werden. Dies erlaubt sowohl zeitliche als auch räumliche Vergleiche.
Die letzte Sektion der Tagung, die von Dr. Anette Baumann (Wetzlar) geleitet wurde, trug den Titel "Weitere Erschließung der Reichsgerichtsbarkeit". Während in den vorherigen Sektionen meist ein Einzelfall oder gleichgeartete Spezialfälle analysiert wurden, setzten sich die beiden Referenten der letzten Sektion mit der Auswertung von Massenquellen auseinander. Die Vortragenden gingen dabei von unterschiedlichen Vorraussetzungen aus. Andreas Klass (Würzburg), der sich mit der Ausbildung der Anwaltschaft des Reichskammergerichts beschäftigte, untersuchte den Gesamtbestand aller Prokuratoren des 18. Jahrhunderts. Seine Quellengrundlage bildeten die Personalakten der Prokuratoren. Dr. Manfred Hörner (München) zog dagegen die eigentlichen Prozeßakten als Quelle heran, die er stichprobenartig auswertete. Beide Referenten arbeiteten mit der quantitativen Methode. Hörner diskutierte in seinem Beitrag die von Filippo Ranieri durchgeführte quantitative Analyse der Reichskammergerichtsakten des 16. Jahrhunderts. Ranieri hatte in seinem Werk "Recht und Gesellschaft im Zeitalter der Rezeption. Eine rechts- und sozialgeschichtliche Analyse der Tätigkeit des Reichskammergerichts im 16. Jahrhundert" versucht, aus einer Stichprobe von 1600 Akten allgemeingültige Aussagen über den Geschäftsanfall, die Dauer der Prozesse und die Streitgegenstände zu machen. Der Referent wies nach, daß die Ergebnisse Ranieris hinsichtlich der Verteilung der Prozesse auf die beiden süddeutschen Reichskreise modifiziert werden müssen. Er konnte beispielsweise zeigen, daß von 1560 bis 1579 das anteilmäßige Verhältnis der Prozesse aus dem Schwäbischen und Fränkischen Reichskreis 40,1% bzw. 59,9% betrugen. Ranieri hatte 79,0% und 21,0% errechnet.
In der anschließenden Diskussion herrschte Einigkeit darüber, daß man die Leistungen Ranieris als Pionier der Anwendung von quantitativen Methoden auf Reichskammergerichts-Akten nicht hoch genug würdigen könne. Allerdings müßten die Einzelergebnisse auf Grund der veränderten Situation im EDV-Bereich und der Neuverzeichnung der Akten nochmals überprüft werden.
Andreas Klass referierte über die Berufsgruppe der Prokuratoren, die bis jetzt noch kaum in den Blickpunkt von Untersuchungen gerückt wurden. Der Schwerpunkt seiner Forschungen liegt auf der Erstellung eines juristischen Ausbildungsprofils der Wetzlarer Reichskammergerichts-Prokuratoren. Sein Augenmerk richtete sich vor allem auf die akademischen Zulassungkriterien und -mechanismen. Hierzu wertete er mit Hilfe einer Datenbank 210 Einzelbiographien aus. Erste Ergebnisse zeigen, daß die Wetzlarer Prokuratoren oft in Wetzlar selbst den Kameralprozeß studierten und nur zur Promotion an die nahegelegenen Universitäten Marburg und Gießen fuhren. In der Diskussion wurde darauf aufmerksam gemacht, daß die Prokuratoren mit anderen Berufsgruppen in ähnlicher Situation verglichen werden müßten.
Die zahlreiche Beteiligung, die intensiven Diskussionen und die positiven Reaktionen der Referenten und Tagungsteilnehmer haben gezeigt, daß ein großer Bedarf nach Austausch von Forschungsergebnissen zur Reichsgerichtsbarkeit über die Fächergrenzen hinweg besteht. Jeder der Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte von der Perspektive oder Herangehensweise anderer Disziplinen profitieren. Nicht zuletzt das Knüpfen von Kontakten am Rande der Tagung hat zum Gelingen der Veranstaltung mitbeigetragen. Daher soll es künftig weitere Treffen in dieser Form geben. Die offene Themenstellung hat sich für die interdisziplinäre Vernetzung als hilfreich erwiesen, da so vielen Nachwuchsforschern die Möglichkeit zum Vortrag gegeben werden konnte. In der Schlußdiskussion wurde angeregt, auch Forscherinnen und Forscher aus anderen europäischen Ländern einzuladen, um eine stärker vergleichende Perspektive zu erhalten. Dieser Aufforderung wollen die Veranstalter bei der nächsten Nachwuchstagung gerne nachkommen, zumal in Wetzlar schon erste Kontakte mit schwedischen, portugiesischen und niederländischen Forschern aufgenommen werden konnten.
Dr. Siegrid Westphal, Jena
| © | Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer historischer
Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e.V., 1999. Nachdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung der AHF. Heruntergeladen von www.ahf-muenchen.de. |