AHF-Information Nr. 23 vom 18.03.1999
Der diesjährige Archivtag begann am Freitag, dem 15. Mai, mit einem sehr abwechslungsreichen Programm: Priv.-Doz. Dr. Otto Nübel, Archivar des Vorstands der Daimler-Benz AG, versetzte die Zuhörer mit seinen Ausführungen zu Leben und Arbeit von Carl Benz in die spannende Zeit der Anfänge des Automobils zurück. Anschließend bot sich Gelegenheit zu einer kurzen Besichtigung der Ausstellung des Stadtarchivs "Carl Benz - Bewegte Zeit". Seinen Ingenieurleistungen widmet sich die ständige Ausstellung im nahegelegenen Benz-Haus. Nach einer kurzen Führung konnten die Teilnehmer auf Einladung der "Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung" die Mittagspause im schattigen Garten des Hauses bei einem Imbiß verbringen. Ein Rundgang durch den historischen Kern der traditionsreichen Stadt, die zur Zeit ihr 1900jähriges Jubiläum feiern kann, führte in die Stadtgeschichte ein. Die Entwicklung der römischen Siedlung und immer deutlicher werdender Kontinuitäten zwischen Antike und Mittelalter veranschaulichte ein Lichtbildervortrag der Stadtarchivarin Hildegard Kneis zum Ausklang des Tages.
Der Tagungspräsident Dr. Volker Rödel, Leiter des Generallandesarchivs Karlsruhe, konnte in seiner Eröffnungsrede rund 140 Tagungsteilnehmer begrüßen. Schwerpunkt des Vormittags bildeten Überlieferung und Erschließung "klassischer" Urkunden. Dr. Volker Trugenberger, Leiter des Staatsarchivs Sigmaringen, hinterfragte, ob gängige Prinzipien der Urkundenerschließung den Nutzerinteressen genügten. Meist verfolgten Nutzer ein inhaltliches Interesse, das nicht nur die primäre Information des rechtserheblichen Vorgangs und der daran beteiligten Parteien, sondern auch eine Vielzahl sekundärer Informationen mit nur mittelbarem Bezug zum Rechtsgeschäft umfasse. Ob die Informationen in originaler oder kopialer Form überliefert sind, sei für viele Fragestellungen unerheblich, die Provenienz für die Interpretation der Inhalte dagegen oft entscheidend. Das gängige Ordnungsprinzip nach Endprovenienzen sichere wesentliche überlieferungs-, besitz- und familiengeschichtliche Informationen für Erschließung und Nutzung. Die traditionellen Erschließungsmethoden - Textedition und Vollregest - streben durch vollständige Wiedergabe der Sachinformation an, die Einsichtnahme in die Vorlagen zu ersetzen, sind jedoch mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Neue Ansätze wie das Schichtenmodell ISAD(G) legen der Verzeichnung nicht mehr die einzelne Urkunde zugrunde, sondern orientieren sich an der Informationseinheit, die systematisch mit weiterer Überlieferung verzahnt werden kann: eine knappe inhaltliche Wiedergabe und die Indexierung aller weiteren Informationen über Personen, Orte und Sachen, so der Referent, seien arbeitsökonomischer und führten den Nutzer schneller zum Ziel als das übliche hierarchische Suchprinzip. War die Notwendigkeit von Standardisierungen und Einsparungen in der Diskussion unstrittig, plädierten einige Teilnehmer für die Beibehaltung der traditionellen Regestierung: ihre Regelhaftigkeit gewährleiste die vollständige Wiedergabe des Inhalts und zeige die Wertigkeit einzelner Teile auf. Insofern sei der notwendige Aufwand angemessen.
Nutzerinteressen thematisierte auch Dr. Johannes Mötsch, Leiter des thüringischen Staatsarchivs Meiningen. Er betonte, daß heute für die Archive die Akzeptanz der Öffentlichkeit überlebensnotwendig sei. Kundenorientierung sei ein adäquates Mittel, dieses Ziel zu erreichen, der Rückzug auf die sogenannten Kernaufgaben dagegen ein "Irrweg". Die Archive stünden vor dem Problem, Nutzergruppen mit unterschiedlichsten Vorkenntnissen und Interessen bedienen zu müssen. Während Personen aus dem Hochschulbereich fundierte Vorkenntnisse mitbrächten und selbständiges Arbeiten gewöhnt seien, benötige der weite Kreis der Orts- und Familienforscher anfänglich meist intensive Betreuung. Regesten in heutigem Deutsch mit Identifizierung von Orts- und Personennamen könnten hier Entlastung bringen. Regestenwerken sei deshalb gegenüber arbeitsaufwendigen, wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Urkundenbüchern - zumindest bei dienstlichen Projekten - immer der Vorzug zu geben. Kürzungen bei immer wiederkehrenden Sachverhalten und Formularteilen reduzierten den Arbeitsaufwand beträchtlich.
Über außerarchivisch entstandene Urkundensammlungen berichtete Dr. Joachim Dahlhaus vom Institut für fränkisch-pfälzische Geschichte der Universität Heidelberg. Im 19. Jahrhundert entstanden umfangreiche Privatsammlungen von Urkunden, Kupferstichen, Siegelstempeln und Schreibgeräten. Sie dienten Gelehrten als Anschauungsmaterial für den universitären Unterricht, entstanden aber auch aus reiner Liebhaberei. Der Referent zeigte an Beispielen wie dem sogenannten Gatterer-Apparat, der Graimbergschen und der Bodmannschen Sammlung Entstehung und wechselvolles Schicksal solcher Sammlungen auf. Meist auf dunklen Wegen gelangten die Stücke in die Antiquariate und an einzelne Sammler. Ihre Nachlässe wurden oft zersplittert und an andere Sammler, Händler, aber auch Museen, Bibliotheken und Archive veräußert.
Den Schwerpunkt des Nachmittags bildeten digitale Dokumente, eine Überlieferung, die erst in Zukunft in die Archive gelangen wird. Insbesondere die Frage der Authentizität, die den Dokumenten Beweiskraft verleiht, wirft Probleme auf. Dr. Udo Schäfer von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg schilderte in einem historischen Rückblick die Entwicklung der Beurkundungspraxis. Eine Konstante bildete dabei die Aufbewahrung in einem öffentlichen Archiv. Dieses seit der Frühneuzeit als "ius archivi" bezeichnete Recht verlieh einer Urkunde öffentlichen Glauben und eine hohe beweisrechtliche Wirkung. Auch moderne digitale Aufzeichnungen müssen die Kriterien Nachprüfbarkeit und Vollständigkeit erfüllen. Sicherungssysteme wie die digitale Signatur, die das Signaturgesetz vorsieht, bieten bisher nur faktische Sicherheit. Sollte sich die Rechtslage ändern und digitalen Dokumenten prozeßrechtliche Beweiskraft zukommen, wären die Archive gezwungen, die Sicherungssysteme weiterzuführen. Da Archive dies kaum bewältigen könnten, biete sich als Alternative der Rückgriff auf das "ius archivi" an: öffentliche Archive sollten als vertrauenswürdige Instanzen gesetzlich verankert werden. Die Diskussion problematisierte, inwieweit Verwaltungsschriftgut überhaupt Rechtscharakter zukomme und ob es überhaupt Aufgabe der Archivare sei, Authentizität zu schaffen. Angesprochen war damit das sogenannte life-cycle-Konzept, wonach Archivare nicht erst bei der Aussonderung von Unterlagen aktiv werden, sondern bereits bei der Einführung elektronischer Systeme beteiligt werden und den gesamten Lebensweg von Verwaltungsschriftgut verfolgen.
Über praktische Erfahrungen bei der laufenden Umstellung des Grundbuchs und des Handelsregisters auf ein elektronisches System in Nordrhein-Westfalen berichtete Dr. Frank M. Bischoff vom Staatsarchiv Münster. Künftig erhalten Eintragungen in die Register eine elektronische Unterschrift, die nach einem kryptographischen Verfahren ähnlich dem Scheckkartensystem verschlüsselt und mit dem komprimierten Text verbunden wird. Fälschungssicherheit versucht das Signaturgesetz durch den Einbau von Kontrollinstanzen und eine periodische Erneuerung dieser digitalen Signatur alle fünf Jahre zu gewährleisten. Biete dieses Konzept noch mittelfristig Sicherheit, ergäben sich bei der Langzeitsicherung aber erhebliche Folgelasten: Durch einen kontinuierlichen Signierprozeß entstünden endlose Schlüsselketten, die lückenlos erhalten werden müßten. Selbst kleinste Veränderungen des digitalen Dokuments wie sie bereits bei der notwendigen Konvertierung auf neue Standards entstehen, berauben die digitale Signatur ihrer Funktion. Archive können also die Verifikation digitaler Signaturen nicht gewährleisten und sollten deshalb möglichst ganz auf ihre Archivierung verzichten. In Bezug auf die praktische Anwendung in der Verwaltung wurde in Wortmeldungen die mangelnde Fehlertoleranz elektronischer Sicherungssysteme kritisch beurteilt. Hinsichtlich der Archivierung wurde auf Vorschläge in der internationalen Fachdiskussion hingewiesen, elektronische Kommunikationsformen nur in der Verwaltung einzusetzen und bei der Übernahme eine Umwandlung in andere Medien vorzunehmen.
Das Authentizitätsproblem aus Sicht der Informatik beleuchtete der Leiter des Europäischen Instituts für Systemsicherheit an der Universität Karlsruhe, Prof. Dr. Dr. Thomas Beth. Ständige Überprüfungen und Fehlerkorrekturen begrenzten das Sicherheitsrisiko. Bald stünden auch langfristige Speichermedien zur Verfügung. Das Hauptproblem aus archivischer Sicht stelle die Konzeption der elektronischen Systeme als Mittel der direkten Kommunikation mit Daten dar. Ein zeitlich stark verschobener Zugriff sei dabei nicht vorgesehen. Für die Archive bedeute dies, daß sie nicht nur die Systemumgebung mit Hard- und Software, sondern auch Interpretationshilfen für die Systeme verfügbar halten müssen. Dieses Problem könne man durch eine Nachahmung von Printmedien nicht umgehen, da ein Verlust wesentlicher Strukturelemente drohe.
Das Fachprogramm schloß mit einem Blick auf die Entwicklung in der Schweiz, die, so Thomas Schärli vom Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt, aufgrund ihrer föderalistischen Strukturen mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sei. Begann Anfang der 70er Jahre das Bundesarchiv flach strukturierte Großrechner-Datenbanken zu sichern, beschäftigen sich inzwischen zahlreiche Projekte mit der elektronischen Archivierung. An konkreten Beispielen stellte der Referent dar, wie unter Beteiligung von Informatikern Anforderungen bei der Systementwicklung im vorarchivischen Bereich formuliert werden, um die Authentizität künftiger Überlieferung zu sichern.
Den Abschluß der Tagung bildete ein Empfang im Stadtarchiv durch Bürgermeister Rolf Reble, der über die aktuelle Situation der Stadt informierte. Eine Exkursion durch den vorderen Odenwald am Sonntag zur ehemaligen Klosterkirche Lobenfeld, der Festung Dilsberg und der ehemaligen Klosteranlage Schönau unter der Führung von Kreisarchivar Jörg Kreutz, Doris Ebert, Prof. Dr. Uwe Uffelmann und Prof. Dr. Meinrad Schaab rundete das Tagungsprogramm in gelungener Weise ab.
Barbara Hoen
| © | Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer historischer
Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e.V., 1999. Nachdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung der AHF. Heruntergeladen von www.ahf-muenchen.de. |