DEUTSCHE KOMMISSION FÜR DIE BEARBEITUNG
DER REGESTA IMPERII e.V.
BEI DER AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN UND DER LITERATUR (MAINZ)

Als Inventar aller urkundlichen und historiographischen Quellen der römisch-deutschen Könige von der Karolingerzeit bis zu Maximilian I. sowie der Päpste des frühen und hohen Mittelalters gehören die REGESTA IMPERII zu den großen Quellenwerken zur deutschen und europäischen Geschichte. Am Beginn des Unternehmens steht der Name des Frankfurter Stadtbibliothekars Johann Friedrich Böhmer (1795-1863), der im Jahre 1829 mit dem Sammeln und Publi­zieren von Urkunden der deutschen Kaiser und Könige begann.

Das für die Mediävistik unentbehrliche Grundlagenwerk ist seit 1906 an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften beheimatet. Dort wurde 1939 die „Kommission für die Neubearbeitung der Regesta Imperii“ gegründet, welche wiederum 1967 die Gründung der „Deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V.“ anregte. Zunächst von der DFG finanziert, 1980 aber als Langzeitvorhaben der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz angegliedert, organisieren diese und die mittlerweile in die „Forschungs­stelle für Geschichte des Mittelalters“ integrierten Kolleg(inn)en in Österreich derzeit 15 wissenschaftliche Teilprojekte.

Unter einem Regest versteht man die Wiedergabe des wesentlichen Inhalts einer Urkunde oder die Zusammenfassung chronikalischer Berichte über ein ge­schichtliches Ereignis. Die REGESTA IMPERII bemühen sich um eine vollstän­dige Erfassung aller mit der Reichsregierung und dem Wirken eines Herrschers verbundenen Ereignisse und um ihre Darbietung in chronologischer Reihenfolge mit Angaben zur Überlieferung und zur Auswertung in der Literatur.

Die Gliederung der REGESTA IMPERII ist den um 1830 getroffenen Rege­lungen verpflichtet. Das Grundschema in römischer Zählung teilt das gesamte Mittelalter in dynastie- oder - im Spätmittelalter - herrscherbezogene Perioden ein. Es setzt mit Band I bei den Karolingern (613-918) ein und endet mit Band XIV bei Maximilian I. (1486/1493-1519). Innerhalb dieser Großgliederung werden in den Epochen dynastischer Kontinuität - also in der Zeit der Karolinger, Ottonen, Salier und Staufer - die einzelnen Herrscher in Abteilungen gefaßt. So bilden z.B. innerhalb von Band II: Sächsisches Haus (919-1024) die Könige resp. Kaiser Heinrich I. und Otto I. die 1. Abteilung, Otto II., Otto III., Heinrich II. die 2.-4. Abteilung und die Päpste dieser Zeit die 5., das Register die 6. Abteilung. Im Spätmittelalter erübrigen sich diese Abteilungen in der Regel, weil jeder Band ohnehin auf einen einzigen Herrscher beschränkt ist. Aber natür­lich kann die Quellenfülle eine Aufspaltung in mehrere Teilbände oder Faszikel erforderlich machen. Die Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern (1314-1347) und die Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) werden vorläufig nicht unter der ihnen innerhalb dieses Schemas verliehenen Bandzahl VII bzw. XIII, sondern in getrennten Reihen herausgegeben. Electronic publishing - auch im Internet - steht bevor.

Außer den Regestenbänden gibt die Kommission noch eine monographische Buchreihe mit dem programmatischen Reihentitel Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J.F. Böhmer, Regesta Imperii heraus.

Adresse: Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V.
bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz
Geschwister-Scholl-Straße 2
55131 Mainz
Tel.: 06131-577-210
Fax: 06131-577-214
E-Mail: Paul-Joachim.Heinig@adwmainz.de
Internet: www.adwmainz.de
www.regesta-imperii.de
Vorsitzender: Prof. Dr. Johannes Fried (Frankfurt/Main)
Stellvertreter: Prof. Dr. Rudolf Schieffer (München)
Sekretär: Prof. Dr. Paul-Joachim Heinig (Mainz - Gießen) 

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