Eckhardt Treichel und Jürgen Müller

Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes
Ein Forschungsprojekt der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften

Hinweis: Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Anmerkungen am Ende des Textes

1. Allgemeine Ziele des Projekts

Im Jahr 1988 ist von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften das Forschungsprojekt "Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes" unter der Leitung von Lothar Gall ins Leben gerufen worden. Ziel des Vorhabens ist es, durch die Erschließung, Edition und Interpretation der einschlägigen Quellen die Geschichte des Deutschen Bundes auf eine neue Grundlage zu stellen. Durch eine möglichst breite und repräsentative Auswahl von Dokumenten sollen die ganze Breite der Bundespolitik präsentiert und dabei vor allem auch jene Aspekte in den Blick genommen werden, welche bislang kaum Beachtung gefunden haben.

Inhaltlich steht das Problem der Verfassungsordnung und der inneren Organisation des Bundes im Vordergrund. Über die rein rechts- und institutionengeschichtlichen Aspekte hinausgehend wird angestrebt, die Entstehung und Ausgestaltung des Bundes, die diversen Ansätze zu seiner Reform sowie seine Auflösung vor dem Hintergrund und in Auseinandersetzung mit der nationalen und liberalen Bewegung in Deutschland zu beleuchten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Rolle des Deutschen Bundes bei der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Deutschlands. In diesen Bereichen besaß der Deutsche Bund ausdrückliche Regelungskompetenzen, und es ist ein Anliegen des Projekts, zu dokumentieren, inwieweit der Bund von seinen wirtschafts- und sozialpolitischen Rechten Gebrauch machte. Ferner soll auch die außenpolitische Bedeutung des Deutschen Bundes und seine Funktion im europäischen Mächtesystem berücksichtigt werden.

In enger Verbindung mit der Absicht, die inhaltlichen Probleme aufzuarbeiten, steht das Bemühen, eine genuin bundespolitische Perspektive zu etablieren. Der Deutsche Bund wird demnach als ein handelndes Subjekt betrachtet, als eine zentrale Instanz, die nicht bloß instrumentellen Charakter für die einzelstaatliche Interessenpolitik besaß, sondern aus sich selbst heraus politisch agierte. Auf diese Weise wird der Bund zugleich auch als föderaler Sammelpunkt Deutschlands sichtbar. In Verbindung damit soll auch die bisherige Konzentration der Forschung auf die Großstaaten Österreich und Preußen sowie die wichtigeren Mittelstaaten überwunden werden zugunsten einer Berücksichtigung der gesamten deutschen Staatenwelt, die sich ja immerhin zu drei Vierteln aus Klein- und Kleinststaaten unterschiedlichster Gestalt zusammensetzte. Deren politisches Wollen und Handeln im Deutschen Bund zu dokumentieren und damit das Meinungsspektrum der im Bund vereinigten Staaten zumindest exemplarisch zu präsentieren, ist ein wichtiges Anliegen des Projekts.

Das Forschungsvorhaben wurde ganz bewußt nicht darauf beschränkt, lediglich die Quellen zu edieren und zu kommentieren. Den Mitarbeitern ist vielmehr die zusätzliche Aufgabe gestellt, auf der Grundlage des von ihnen edierten Materials umfassende monographische Darstellungen zu den verschiedenen Abschnitten der Bundesgeschichte zu verfassen. Auf diese Weise ist beabsichtigt, die intensiven archivalischen Recherchen nicht bloß in umfangreiche Dokumentenbände einmünden zu lassen, sondern gleichzeitig die nahezu eingeschlafene historische Forschung über den Deutschen Bund durch die Präsentation neuer Ergebnisse sowie die Eröffnung ungewohnter Perspektiven wiederzubeleben.

2. Eine neue Perspektive: Der Deutsche Bund als "föderative Nation"

Im allgemeinen historischen Verständnis wie auch im Mainstream der wissenschaftlichen Forschung gilt der Deutsche Bund immer noch als eine die moderne Nationalstaatsbildung blockierende reaktionäre Macht, die dem historischen Fortschritt entgegengestanden habe. Zuweilen wird der Bund in dieser Hinsicht mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation verglichen, das bis vor kurzem nahezu einhellig als ein monströses Relikt betrachtet wurde, welches die politische, soziale und ökonomische Entwicklung Deutschlands in der Frühen Neuzeit behindert habe.

Was das Alte Reich betrifft, so vollzieht sich indessen in der jüngeren Forschung ein bemerkenswerter Wandel, indem das Reich immer stärker auf seine nationalintegrativen und staatsbildenden Funktionen hin untersucht wird.[1] Konzeptionell unterfüttert wird dieser Neuansatz durch den jüngst in die Debatte neu eingeführten Begriff des "föderativen Nationalismus" beziehungsweise der "föderativen Nation". Dieser Begriff, so Dieter Langewiesche, macht auf eine Entwicklungslinie in der deutschen Geschichte aufmerksam, "die es nicht gestattet, den Wunsch nach nationaler Einheit mit der Forderung nach einem Nationalstaat gleichzusetzen".[2] Er ist dazu geeignet, den "föderativen Grundzug" der deutschen Geschichte stärker ins Bewußtsein zu rücken und die vom Einheitsmythos von 1871 verdrängte Erinnerung "an die föderativen Wurzeln der Idee einer deutschen Nation" wiederzubeleben.[3] Der föderative Nationalismus, so die These, entstand im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und hinterließ in der deutschen Geschichte bleibende Spuren, die im herrschenden Geschichtsbild, das sich am kleindeutschen Nationalstaat orientiert, zu Unrecht ignoriert werden: "Die Entwicklung verlief zwar in diese Richtung, am Ende der deutschen Nationsbildung stand der kleindeutsche Nationalstaat, doch nicht alle zuvor beschrittenen Wege führten dorthin und die nicht zu Ende gegangenen müssen keine historischen Sackgassen gewesen sein."[4]

Föderative Nation, verstanden als die Gesamtheit von Vorstellungen, Erwartungen und mentalen Dispositionen einerseits sowie der konkreten Maßnahmen zur nationalen Integration innerhalb eines bestehenden, nicht als Nationalstaat verfaßten politischen Verbandes andererseits, bildet ein historisches Konzept, das gerade auf den Deutschen Bund mit großem Gewinn angewendet werden kann. Untersucht man den Deutschen Bund, der ja 1815 ausdrücklich als ein die deutschen Staaten umfassendes "föderatives Band" gegründet wurde, im Hinblick auf seine nationalintegrativen Entwicklungschancen, so ergeben sich neue Erkenntnisse, welche das vorherrschende historische Urteil über den Verlauf der deutschen Geschichte im 19. Jahrhundert zumindest teilweise revidieren.

Eine solche Perspektive, welche nach der Funktion des Deutschen Bundes bei der inneren Nationsbildung Deutschlands in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht fragt, hat sich in der bisherigen Bundesforschung nicht etablieren können. Im Hinblick auf die Nation gilt der Bund als Verhinderer, seine vielfachen Impulse zur nationalen Integration und die daraus zuweilen resultierenden praktischen Einigungserfolge werden überschattet von seiner ausgedehnten repressiven Tätigkeit gegen die liberale Presse, die oppositionellen Parlamente, die nationalen Vereine, die für Einheit und Freiheit eintretenden Politiker, Professoren, Studenten, Schriftsteller und Journalisten. Das Unterdrückungspotential des Bundes war in der Tat enorm, vor allem im Vormärz und in den Jahren der Gegenrevolution ab 1850, aber die Bundespolitik erschöpfte sich gleichwohl nicht in harter Reaktion. Vielmehr gab es eine "nationale Grundidee des Bundes"[5], die schon bei seiner Gründung sehr stark betont worden war und im weiteren Verlauf immer wieder aktualisiert wurde.

Der Forschungsansatz, die Geschichte des Deutschen Bundes anhand des Konzeptes der "föderativen Nationsbildung" zu untersuchen, kann sich auf ein reichhaltiges Quellenmaterial stützen, das indessen zu einem großen Teil bislang noch kaum erschlossen wurde. Nicht selten blieben die Akten, welche die innere Bundespolitik betreffen, seit über 150 Jahren unberührt. So fehlen zu nahezu allen Aspekten, die nicht mit der politischen Unterdrückung der liberalen und nationalen Opposition zu tun haben, bis heute grundlegende Vorarbeiten. Von einigen Studien zu speziellen Einzelproblemen abgesehen sind bisher weder die wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Deutschen Bundes Gegenstand umfassender Untersuchungen gewesen noch seine rechtspolitischen Initiativen oder seine kulturpolitischen Aktivitäten. Die Tätigkeit der Bundesversammlung und ihrer vielen Ausschüsse, die intensiven Arbeiten der vom Bundestag eingesetzten Sachverständigenkommissionen, die diplomatischen Beratungen über bundespolitische Maßnahmen auf dem Wege der Korrespondenz und der Konferenzen sind in der Regel nur dann näher untersucht worden, wenn sie die repressive und restaurative Politik des Bundes betreffen.

Nur wenig Beachtung fanden demgegenüber die Debatten über die weitere Ausbildung, Fortentwicklung und Ergänzung der Bundesverfassung, die Pläne und Initiativen zur Reform der Bundesinstitutionen, die Versuche, den Bund durch eine einheitliche Gesetzgebung zum aktiven Förderer der nationalen Integration zu machen. Hier tut sich ein weites Forschungsfeld sowohl für eingehende Spezialuntersuchungen zu einzelnen Sachaspekten als auch für eine den gesamten Prozeß der inneren Nationsbildung in den Blick nehmende Analyse auf. Vieles deutet darauf hin, daß sich am Ende das gängige Bild vom Deutschen Bund, vom Lauf der deutschen Geschichte im 19. Jahrhundert und hier insbesondere von der Ausbildung und Konstituierung der deutschen Nation zum Teil erheblich verändern könnte. Einige der neuen Facetten werden im folgenden anhand von kurzen Skizzen der einzelnen Teilprojekte des Forschungsvorhabens und der bisherigen Resultate beleuchtet.

3. Die Teilprojekte und ihre bisherigen Ergebnisse

Das Projekt "Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes" gliedert sich in drei Teilprojekte, die nach einem einheitlichen editorischen Konzept von jeweils einem Bearbeiter durchgeführt werden. Die Abteilung I wird von Eckhardt Treichel bearbeitet und widmet sich der Erschließung, Edition und darstellerischen Verarbeitung der "Quellen zur Entstehung und Frühgeschichte des Deutschen Bundes 1813-1830". In Abteilung II geht es um die "Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes 1830-1848", welche Ralf Zerback von 1994 bis 2000 im Rahmen eines DFG-Stipendiums in Angriff genommen hat. Die Abteilung III schließlich beschäftigt sich mit der letzten Phase der Bundesgeschichte, nämlich den "Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes 1850-1866", die von Jürgen Müller bearbeitet werden.

a) Abteilung I: Quellen zur Entstehung und Frühgeschichte des Deutschen Bundes 1813-1830

Als sich im Herbst 1813 die Befreiung Deutschlands von der napoleonischen Herrschaft abzuzeichnen begann, rückte auch die Frage nach der künftigen Verfassung Deutschlands wieder auf die politische Tagesordnung. Eine Rückkehr zur Ordnung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation schied aus mehreren Gründen von vornherein aus. Zum einen war durch die von Napoleon initiierte große Flurbereinigung der deutschen Landkarte die Zahl der deutschen Staaten auf ein überschaubares Maß reduziert worden. Zwar hatte sich dadurch an den extremen Größenunterschieden nichts geändert, doch war mit den erheblich vergrößerten süddeutschen Mittelstaaten ein neuer Machtfaktor in der deutschen Politik entstanden. Zum anderen war nach 1806 ein umfassender Reformprozeß in Gang gekommen, der die ständisch-korporative Ordnung des Ancien Régime zugunsten einer modernen staatsbürgerlichen Verfassungs- und Gesellschaftsordnung weitgehend beseitigt hatte. Dieser Transformationsprozeß war zur Zeit der Befreiungskriege noch in vollem Gang und hatte Mitteleuropa in ganz unterschiedlicher Weise erfaßt. Zentren der Reform waren neben Preußen vor allem die süddeutschen Rheinbundstaaten, während die mitteldeutschen Staaten noch weitgehend in ihrer altständisch-monarchischen Ordnung verharrten und auch in den restituierten Staaten Hannover, Braunschweig und Kurhessen die dort rein äußerlich gebliebenen napoleonischen Reformmaßnahmen als Ganzes wieder zur Disposition standen. Schließlich war den deutschen Staaten in den mit den alliierten Mächten abgeschlossenen Allianzverträgen ihre Unabhängigkeit und Souveränität zugesichert worden. Die künftige deutsche Verfassung konnte demnach nur auf der Basis der bestehenden Staaten geschaffen werden. Der Erste Pariser Frieden vom Mai 1814 brachte dies dann auf die griffige Formel, daß die deutschen Staaten unabhängig sein und durch ein föderatives Band miteinander verbunden werden sollten. Über die Details sollte auf einem Kongreß in Wien beraten werden.

Die sich seit Herbst 1813 intensivierende Verfassungsdiskussion suchte diesen außenpolitischen Rahmenbedingungen sowie den strukturellen Unterschieden innerhalb der deutschen Staatenwelt Rechnung zu tragen. Einigkeit herrschte sowohl bei den handelnden Politikern als auch in der Öffentlichkeit darüber, daß die Deutschen eine Nation bildeten und die deutschen Staaten folglich miteinander verbunden werden sollten. In den vorgelegten Plänen ist deshalb allenthalben von 'Nation', 'Nationalität' und 'Nationaleinheit' die Rede, ohne daß damit der nationale Einheits- oder Bundesstaat assoziiert wurde. Der Nationsgedanke war vielmehr noch sehr stark mit der Reichsidee unterfüttert. Dieser "Reichsnationalismus" (Dieter Langewiesche) milderte die von der Idee der Nation ausgehende zentralisierende Kraft ab und war Ausdruck der Tradition des Föderalismus, der durch den Aufstieg einiger Reichsterritorien zu souveränen Mittelstaaten neue Aktualität erlangt hatte.

Im Verlauf der Diskussionen und Verhandlungen kristallisierte sich schon bald ein relativ konstanter Katalog von Elementen einer künftigen deutschen Verfassungsordnung heraus, wie er dann in der Deutschen Bundesakte niedergelegt wurde: Neben den zu schaffenden Organen des Bundes (Bundesversammlung, Bundesgericht) kreisten die Überlegungen um die Sicherstellung einer Rechts- und Verfassungsordnung in den Einzelstaaten, um die Gewährung von Rechten und Entschädigungen für einige Opfer des Umwälzungsprozesses zu Beginn des 19. Jahrhunderts (Standesherren, Reichsritter, Mitglieder ehemaliger Korporationen, Postwesen des Hauses Thurn und Taxis) sowie um Fragen der rechtlichen und wirtschaftlichen Integration Deutschlands. Heftig umstritten waren dabei vor allem die Intensität des inneren Ausbaus des Bundes und die Richtung der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung, die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Einzelstaaten sowie die Machtverteilung und politischen Entscheidungsstrukturen auf Bundesebene.

Preußen, das in der deutschen Verfassungsfrage energisch voranging und eine Gleichstellung mit Österreich anstrebte, favorisierte bis zum Ende des Wiener Kongresses ein Hegemonialmodell, das die politischen Entscheidungen im Bund in die Hände der beiden Großmächte Preußen und Österreich legte und zu einer weitgehenden Mediatisierung der Mittel- und Kleinstaaten geführt hätte. Um eine Brücke zwischen den westlichen und östlichen Teilen der preußischen Monarchie zu schlagen, befürwortete es einen Ausbau des Bundes in unitarischer Richtung, wovon freilich große Teile seines Territoriums und der Habsburgermonarchie ausgenommen wurden. Die einseitige Begünstigung der Standesherren und Reichsritter, die auf eine Schwächung der ehemaligen Rheinbundstaaten von innen heraus zielte, verlieh seinen gesellschaftspolitischen Vorschlägen zudem einen restaurativen Grundzug.

Dagegen wandten sich vehement die süddeutschen Mittelstaaten Bayern und Württemberg, die nicht nur für ihre Unabhängigkeit und Souveränität eintraten, sondern auch den inneren Zusammenhalt ihrer Staaten und das Reformwerk der Rheinbundzeit zu bewahren suchten. Obwohl beide Königreiche eine möglichst enge Fassung der Bundeskompetenzen wünschten, wären sie im Falle einer Gleichstellung mit Preußen und Österreich zusammen mit Hannover aber auch für eine Fünferhegemonie über den Bund zu gewinnen gewesen, was auf Kosten der mindermächtigen deutschen Staaten gegangen wäre.

Vor den Expansionsbestrebungen und Herrschaftsambitionen Preußens und der Mittelstaaten suchten die Mindermächtigen Rückhalt vor allem bei Österreich, dem sie auch die deutsche Kaiserwürde antrugen. Bei Wahrung der rechtlichen Gleichheit aller Bundesglieder kam für sie auch ein stärkerer innerer Ausbau des Bundes in Betracht, der sich freilich von unten her, auf evolutionärem Wege vollziehen und auch die Interessen der deutschen Nation durch Rechtsvereinheitlichung und wirtschaftliche Integration sowie die Schaffung von "Nationalinstituten" befriedigen sollte.

Nachdem über der sächsisch-polnischen Krise zur Jahreswende 1814/15 die bisherige Zusammenarbeit Preußens und Österreichs in der deutschen Verfassungsfrage zerbrach, war den preußischen Hegemonialideen ihre Grundlage entzogen. Metternich schwenkte nun auf einen eher staatenbündischen Kurs ein, der auch der Interessenlage der Habsburgermonarchie als eines Vielvölkerstaates entsprach, und setzte in den Schlußkonferenzen vom Mai/Juni 1815, in denen erstmals alle deutschen Staaten mit am Verhandlungstisch saßen, eine Konsenslösung durch. Die unter enormem Zeitdruck zustandegekommene Deutsche Bundesakte vom 8. Mai 1815 stellte eine Kompromißlösung dar und schuf lediglich die Grundlagen und den Rahmen des Deutschen Bundes, der von der Bundesversammlung in Frankfurt ausgefüllt werden sollte. Bei aller berechtigten Enttäuschung über das magere Ergebnis der Wiener Kongreßverhandlungen war doch immerhin eine Wiedervereinigung der seit neun Jahren getrennt voneinander existierenden deutschen Staaten erreicht und "die Aufrechterhaltung einer allgemein ausgesprochenen Nazionalität"[6] gesichert.

Daß die Tätigkeit der Bundesversammlung darauf gerichtet sein müsse, auf der Grundlage der Bundesakte "das Gebäude des großen National-Bundes" zu vollenden, erklärte denn auch der Präsidialgesandte Johann Rudolf Graf von Buol-Schauenstein nur wenige Tage nach der Eröffnung des Bundestages in der Versammlung, wobei sich die "organische Gesetzgebung des deutschen Bundes" zunächst auf die Umsetzung der programmatischen Ankündigungen in der Bundesakte erstrecken sollte.[7] Diese umrissen den Rahmen einer möglichen Innenpolitik des Bundes und boten damit den Anknüpfungspunkt für eine allmähliche Ausbildung bundesstaatlicher Strukturen.

Die Bundesversammlung hat sich dieser Aufgabe mit großem Ernst und Eifer unterzogen und in den ersten Jahren ihres Bestehens ein enormes Arbeitspensum im Hinblick auf die Ausgestaltung der auswärtigen, militärischen und inneren Verhältnisse des Bundes erledigt. Mehr noch als ihre Regierungen waren die Bundestagsgesandten dabei in vielerlei Hinsicht bereit, den Prozeß der Bundesintegration weiter voranzutreiben. Die von Metternich betriebene restaurative Wende in der Bundespolitik in den Jahren 1819/20 ließ diese Bemühungen dann in den Hintergrund treten. Als der Bundestag durch die sogenannte Epuration im Jahre 1823 von opponierenden Mitgliedern gesäubert und damit seiner führenden Köpfe beraubt wurde, begann schließlich auch die Tätigkeit der Bundesversammlung zu erlahmen.

b) Abteilung II: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes 1830-1848

Nur 15 Jahre, nachdem auf dem Wiener Kongreß nach über zwei Jahrzehnten revolutionärer Umbrüche und europaweiter Kriege eine Neuordnung Europas und Deutschlands vorgenommen worden war, brachten die Julirevolution in Frankreich und ihre Auswirkungen die äußere und innere Stabilität der Staaten abermals in Gefahr. Davon betroffen war auch der Deutsche Bund, der auf den Prinzipien der Friedenswahrung, der Legitimität und des monarchischen Prinzips beruhte, und der sich nach Jahren der relativen Ruhe nun unversehens in eine tiefe Krise gestürzt sah. Die Jahre von 1830 bis 1834 waren gekennzeichnet von einer liberalen und nationalen Aufbruchstimmung, welche die konservativ-monarchischen Kräfte in große Bedrängnis versetzte, wogegen der Bund seit 1832 energische Gegenmaßnahmen ergriff. Auf die Serie von Aufständen sowie publizistischen und parlamentarischen Angriffen reagierte der Deutsche Bund mit einer immer intensiveren Repressionspolitik, der es schließlich gelang, die oppositionellen Kräfte und Bestrebungen völlig zu unterdrücken.

Die mehrere Jahre währende Auseinandersetzung zwischen den Verfechtern einer liberalen Nationsidee und den Verteidigern der konservativen Bundesordnung verlief indessen bei weitem nicht so eingleisig, wie es das bis heute gängige Geschichtsbild suggeriert. Ein Blick in die sehr reichhaltigen, vielfach noch wenig genutzten und beachteten Quellen zur Bundespolitik jener Jahre macht deutlich, wie vielgestaltig und aspektreich der historische Prozeß war. Neben der harten Repressionspolitik, welche die Bundesversammlung nach anfänglichem Zögern einschlug, gab es unter den konservativen Eliten eine breite Diskussion darüber, wie der Bund reformiert werden könne, um den Herausforderungen der Zeit zu begegnen. Es waren im wesentlichen drei Reformkomplexe, die diese Diskussion dominierten. Der erste Komplex betraf den institutionell-technischen Rahmen des Bundes, seine Organisationsstruktur. Hier profilierten sich vor allem die Bundestagsgesandten, welche die besten Kenner der politischen Mechanismen in Frankfurt waren. Dabei ging es um Maßnahmen zur Effektivierung des Geschäftsgangs und der Bundesverwaltung, um die Reform des Ausschuß- und Kommissionswesens usw.

Der zweite Hauptstrang der Reformdiskussion betraf das Verhältnis des Deutschen Bundes zur Öffentlichkeit. Hier wurde - nicht zum ersten Mal seit Bestehen des Bundes, aber nun mit neuem Nachdruck - darüber nachgedacht, das Ansehen des Bundes durch die Veröffentlichung der Bundesprotokolle zu verbessern. Sogar Metternich erhoffte sich positive Effekte von der "Mitwirkung der öffentlichen Meinung"[8], und die preußische Regierung sprach von dem "unentbehrliche[n] National-Sinn"[9], dessen sich der Bund durch populäre Maßnahmen versichern müsse.

Der dritte Reformkomplex schließlich kreiste um die Fragen der militärischen, jurisdiktionellen (Bundesgericht) und wirtschaftspolitischen Einrichtungen. Im Hinblick auf die Gerichtsbarkeit gab es mit dem 1834 auf der Wiener Kabinettskonferenz vereinbarten Bundesschiedsgericht immerhin einen Teilerfolg, während es nicht gelang, die wirtschaftspolitische Kompetenz des Bundes auszuweiten, indem mit dem Erfolg der preußischen Zollpolitik dem Bund eines der attraktivsten Politikfelder entzogen und damit gerade jene Tür verschlossen wurde, in der viele einen Hauptzugang zur Gewinnung der öffentlichen Meinung gesehen hatten.

Die konservativen Reformüberlegungen standen während der gesamten hier behandelten Zeit in Konkurrenz zur liberalen Reformagitation, welche sich an der Idee der deutschen Nationaleinheit orientierte. Bemerkenswert war daran, daß die Liberalen in ihrer Mehrheit keineswegs auf die Beseitigung des Deutschen Bundes setzten. Sie hofften vielmehr, den Bund als den einzigen Garanten für deutsche Freiheit und Unabhängigkeit zu bewahren und im nationalen Sinne auszubauen. Man wollte den Bund nicht zerstören, sondern "das letzte heilige Band deutscher Nationaleinheit mit würdiger National- und Volksfreiheit" vereinigen.[10] Konkret dachten Welcker und andere dabei vor allem an die Schaffung einer Volksvertretung beim Deutschen Bund, die als eine Art Nationalparlament zugleich ein Mittel der Nationalintegration wie der bürgerlichen Partizipation bilden sollte. Die Volksvertretung war als der zentrale Baustein einer Konstitutionalisierung des Gesamtbundes nach dem Muster der Einzelstaaten gedacht. Weitere Elemente einer liberalen Bundesreform, die vor allem in der Presse und Publizistik diskutiert wurden, waren eine Neuorganisation der Bundesexekutive, die Bildung einer Nationalbank und die Schaffung einer Bundeswährung. Alle diese Projekte ließen sich letztlich nicht realisieren, weil sie von den Regierungen für unvereinbar mit dem monarchischen Prinzip und der Souveränität der Einzelstaaten angesehen wurden.

Das Übergreifen der Julirevolution von 1830 auf einige deutsche Staaten veranlaßte den Deutschen Bund nach einigem Zögern dazu, eine harte Repressionspolitik einzuleiten. Dabei stießen die konservativen Bundespolitiker unter der Führung von Metternich jedoch nicht nur auf den Widerstand und die Kritik der liberalen Öffentlichkeit, sondern auch auf starke Vorbehalte vor allem auf seiten der konstitutionellen Mittelstaaten. Diese waren darum bemüht, ihre staatliche Souveränität gegen die befürchtete Ausweitung der Bundeskompetenzen zu erhalten. Der Übergang zur Politik der Unterdrückung war von daher ein längerer und komplizierter Prozeß, bei dem es vordergründig darum ging, die monarchische Ordnung gegen die Revolution zu verteidigen, während im Hintergrund eine intensive verfassungsrechtliche Debatte über die Autorität des Bundes und ihr Verhältnis zu den Einzelstaaten geführt wurde. Nicht nur zwischen den konservativen Bundespolitikern und der liberalen Opposition entspann sich auf diese Weise ein anhaltender "war of opinion"[11], sondern auch zwischen einigen wichtigen konstitutionellen Mittelstaaten auf der einen und den Vertretern einer zentralen Bundesreaktionspolitik auf der anderen Seite. Dabei trafen sehr kontroverse Auffassungen über die Natur des Bundes aufeinander. Während Metternich und andere konservative Minister den Vorrang des Bundes betonten, der als Gesamtheit über den Teilen stehe, beharrten Staaten wie Bayern und Baden auf ihrer vollen staatlichen Souveränität und wehrten sich gegen Bundeseingriffe in ihre konstitutionelle Ordnung.

Die Bundesrepressionspolitik stand ferner in einem dialektischen Verhältnis zur Nationsbildung. Indem sie die Ziele der liberalen Nationalbewegung bekämpfte, förderte sie auf mehreren Ebenen die Herausbildung politischer Einheit. Zum einen schufen die Repressionsmaßnahmen, indem sie die Präponderanz des Bundes über die Einzelstaaten statuierten, auf dem Gebiet der inneren Sicherheit selbst quasi-bundesstaatliche Verhältnisse. Darüber hinaus provozierte die Repressionspolitik die Etablierung einer die gesamte Nation umfassenden Gegnerschaft der liberalen Bewegung. Diese verlagerte ihren Kampf von der einzelstaatlichen Ebene in zunehmendem Maß auf die Bundesebene, und dabei entstand nicht nur mentale und mediale, sondern schließlich auch organisatorisch-institutionelle Einheit. Insbesondere die Sechs Artikel vom 28. Juni 1832 förderten den interparlamentarischen Kontakt und die Verbreitung argumentativer Topoi über das gesamte Bundesgebiet. Damit wurde eine wichtige Voraussetzung geschaffen für die Nationalisierung des politischen Diskurses, der in dem Maße um sich griff, wie die Bundesrepression verschärft wurde.

Letztlich triumphierte in den frühen dreißiger Jahren die Politik der Repression, Reformen kamen trotz diverser Vorschläge nicht zustande. Damit wurde möglicherweise eine Chance vertan, den Bund als Förderer der nationalen Integration zu profilieren. Entsprechende Erwartungen wurden, wie dargelegt, in der liberalen Reformagitation vielfach geäußert. Daß sich der Deutsche Bund in den Jahren von 1830 bis 1834 nicht in der Lage sah, föderative Reformprojekte auf den Weg zu bringen und sich statt dessen einseitig auf die Unterdrückung der liberalen und nationalen Opposition konzentrierte, markierte eine wichtige bundespolitische Weichenstellung. Der Versuch, sich dem Prozeß der inneren und äußeren Nationsbildung zu entziehen, führte indessen nur dazu, daß die Frage der nationalen Einheit anderthalb Jahrzehnte später erneut und mit noch größerem revolutionären Nachdruck gestellt wurde.

c) Abteilung III: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes 1850-1866

Nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 wurde der Deutsche Bund in den Jahren 1850/51 wiederhergestellt, und die Bundesversammlung nahm nach ihrer allseitigen Wiederanerkennung auf der Grundlage der Bundesgesetze von 1815/20 ihre Tätigkeit wieder auf. Die Rückkehr zur vormärzlichen Bundesorganisation bedeutete indessen nicht, daß auch die Bundespolitik lediglich wieder in den alten Rahmen zurückgeführt worden wäre. Trotz des Bemühens der Regierungen und der Bundesversammlung in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre, das Rad zurückzudrehen und die liberalen und nationalen Tendenzen zu unterdrücken, ließ es sich nicht vermeiden, daß der Bund immer stärker in den fortschreitenden Prozeß der inneren Nationsbildung hineingezogen wurde. Auch konservative Minister redeten nun ständig von den "nationalen Bedürfnissen" und befürworteten eine Bundesreform, welche diesen Bedürfnissen Rechnung trug.

Bevor die deutschen Regierungen im Mai 1851 wieder zum System des alten Bundes zurückkehrten, unternahmen sie auf der Dresdener Ministerialkonferenz vom Dezember 1850 bis zum Mai 1851 den Versuch, die bestehende Bundesverfassung grundlegend zu reformieren. Monatelang wurde intensiv darüber verhandelt, dem Bund eine starke Exekutive mit erweiterten Kompetenzen zu geben, eine Volksvertretung und ein Bundesgericht zu schaffen, die allgemeine Bundesgesetzgebung zu intensivieren und eine bundesweite Zoll- und Handelsunion vorzubereiten. Die Verhandlungen scheiterten letztlich an den machtpolitischen Gegensätzen zwischen Österreich und Preußen sowie am energischen Widerstand der kleineren Staaten gegen die Minderung ihres Einflusses im Bund.

Gleichwohl hatte die in Dresden geführte Reformdiskussion erhebliche Konsequenzen für die weitere Bundespolitik der nachfolgenden anderthalb Jahrzehnte. Die Debatte über eine Reform des Bundes riß seither nicht mehr ab, und sie blieb keineswegs auf die diplomatische Ebene beschränkt, sondern erfaßte die Öffentlichkeit, die sich inner- und außerhalb der Parlamente, in der Presse, in den Vereinen, auf Versammlungen und Festen zur Frage der Bundesreform äußerte und verlangte, der Bund solle sich "an die Spitze der deutschen Angelegenheiten"[12] stellen. Die durch einige reaktionäre Bundesmaßnahmen der Jahre 1851 bis 1854 erzwungene Phase der relativen inneren Ruhe war nur von kurzer Dauer. Schon während der Krimkriegskrise von 1854 bis 1856 sah sich der Bund mit einem wiedererwachenden nationalen Enthusiasmus konfrontiert, der dann durch den Italienischen Krieg von 1859 und schließlich durch den Schleswig-Holstein-Konflikt 1863/64 so angefacht wurde, daß die Lösung der nationalen Frage zum wichtigsten Thema der Bundespolitik wurde.

Die Bundesversammlung war mit dem Ansinnen, die Einheit Deutschlands zu schaffen, gewiß überfordert, aber sie reagierte darauf nicht mit schroffer Ablehnung. Es war offenkundig geworden, daß der Deutsche Bund sich nicht mehr lange gegen den nationalen Strom stemmen konnte. Aus dieser Erkenntnis heraus entwickelten einzelne deutsche Regierungen und ihre Vertreter in Frankfurt besonders seit der zweiten Hälfte der 1850er Jahre eine breite Palette von Reforminitiativen. Diese richteten sich einerseits auf die politische Organisation des Bundes, das heißt, seine Grundverfassung, seine Organe und deren Kompetenzen. Zum anderen gab es eine Vielzahl von Vorschlägen zu praktischen Verbesserungen im Rahmen des bestehenden Bundesrechts, wobei man sich vor allem um die Vereinheitlichung des Rechts innerhalb Deutschlands bemühte.

Die allgemeine Debatte über die Reform der Bundesverfassung, die bereits im Vormärz sporadisch aufgebrochen war, wurde seit 1850 zu einem Dauerthema der deutschen Politik. Zwischen den deutschen Regierungen, auf Konferenzen, in Denkschriften, in den Landtagen, in der Presse und der Publizistik wurde nahezu unaufhörlich die Frage ausgelotet, wie die Bundesorgane umzugestalten und ihre Kompetenzen zu erweitern, welche neuen Bundeseinrichtungen zu schaffen seien, um den Deutschen Bund zu einer politischen Föderativordnung weiterzuentwickeln, die dem Bedürfnis der Nation nach Einigung entsprach. Das Ziel der Reformbefürworter war es, den Deutschen Bund zum Gehäuse einer föderativ geeinten deutschen Nation auszubauen, einer Nation, die nicht als Nationalstaat konstituiert war, sondern als ein Bund von Einzelstaaten, welche aber die Regelung der nationalen Belange neuen, nach föderativen Prinzipien zusammengesetzten Organen (Bundesexekutive, Bundesgericht, Bundesvolksvertretung) anvertrauen sollte.

Das nationale Argument, das zuvor nur in den ersten Jahren nach der Bundesgründung und im letzten Jahr vor der Revolution aufgegriffen und in der übrigen Zeit ein bundespolitisches Anathema gewesen war, gewann seit 1850 eine immer größere Bedeutung in der Bundesreformdebatte. Diese Tatsache wurde von der bisherigen Forschung übersehen, die, sofern sie überhaupt Kenntnis von den Reformbemühungen nahm, diese als unrealistisch und undurchführbar beurteilte, womit auch die Frage nach der Kapazität des Bundes zur Lösung der deutschen Frage beantwortet schien. Kaum gestellt wurde indessen die Frage, inwieweit die Bundesreformpläne eine nationale Dimension hatten, das heißt im einzelnen, ob ihnen nationale Motive zugrunde lagen, ob sie einheitsstiftend hätten wirken können, ob ihnen eine nationsbildende Kraft innewohnte. Von der Beantwortung dieser Fragen hängt die Bewertung des Deutschen Bundes als "Institution und Epoche der deutschen Geschichte" (Lothar Gall) entscheidend ab.

Neben der allgemeinen Bundesreformdebatte gab es einen zweiten Handlungsstrang, auf dem sich, immer wieder aufgefordert und angetrieben von der liberalen Opposition, der öffentlichen Meinung und schließlich auch den wirtschaftlichen Interessenverbänden, kulturellen pressure groups, Berufsvertretungen und wissenschaftlichen Vereinigungen die deutschen Regierungen, die einzelstaatlichen Ministerialbürokratien, die Bundestagsgesandten und die Bundesversammlung selbst intensiv mit praktischen Maßnahmen zur inneren Integration des Bundes beschäftigten. Es handelte sich dabei um die Maßnahmen zur Rechtsvereinheitlichung in Deutschland, welche durch allgemeine Bundesgesetze erreicht werden sollte, die die Bundesversammlung in eigener Regie mit Hilfe von Bundeskommissionen beriet und beschloß. Diese Aktivitäten lassen sich wie auch die allgemeine Bundesreformdebatte ebenfalls bis in die Gründungsgeschichte des Bundes zurückverfolgen. Sie fanden ihren verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt in diversen Artikeln der Bundesakte und der Wiener Schlußakte, welche dem Bund die Möglichkeit gaben, durch "gleichförmige Verfügungen" beziehungsweise "gemeinnützige Anordnungen" die inneren Verhältnisse Deutschlands zu harmonisieren. Damit war der Bundesversammlung ein weites, die gesamten wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen umfassendes Feld für bundeseinheitliche Maßnahmen und Gesetze eröffnet worden.

Die nationalpolitische Komponente dieser Maßnahmen wurde in den Beratungen immer wieder hervorgehoben. Es sei, so schrieb etwa der liechtensteinische Bundestagsgesandte Linde in seinem Vortragsentwurf  für die Vereinheitlichung der Zivil- und Kriminalgesetzgebung vom Februar 1860, eine "ausgesprochene Pflicht" der Bundesversammlung, "für die Förderung der nationalen Interessen und des nationalen Lebens zu sorgen". Es bestehe kein Zweifel mehr, daß eine einheitliche Gesetzgebung in Deutschland wünschenswert und notwendig sei, "daß ein gemeinsames Recht ein Bedürfniß für die Nation sey", und darum, so Linde, "ist die staatsrechtliche und politische Nothwendigkeit, auf der Grundlage der deutschen Bundesverfassung eine wahre innere Einheit in Deutschland herzustellen, wohl niemals durch die Zeitereignisse entschiedener gefordert worden, als in der Gegenwart".[13]

Auf dem Gebiet der nationalen Rechtsvereinheitlichung leitete die Bundesversammlung besonders ab Mitte der 1850er Jahre ein ganzes Bündel von Maßnahmen ein. Diverse Bundes- und Sachverständigenkommissionen erarbeiteten Entwürfe für ein allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch, ein deutsches Patentrecht, ein Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums, eine allgemeine Maß- und Gewichtsordnung, ein einheitliches Schuldrecht, eine gleichförmige Regelung der Auswanderungsgesetzgebung, gegenseitige Rechtshilfe, eine deutsche Zivilprozeßordnung und eine Konkursordnung. Ins Auge gefaßt wurde auch bereits die Harmonisierung des gesamten Zivil- und Strafrechts, ferner gab es Anregungen zur Errichtung eines statistischen Bundesbüros und einer Bundesplankammer. Etliche dieser Projekte gediehen trotz des Widerstands vor allem von Preußen bis zur Beschlußreife, und mit dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1861, das bis 1865 in fast allen Einzelstaaten in Kraft gesetzt wurde, konnte eines der bedeutendsten Vorhaben zur nationalen Rechtsintegration sogar erfolgreich abgeschlossen werden. Vieles von dem, was ab 1866/67 im Norddeutschen Bund und ab 1871 im Deutschen Reich auf dem Gebiet der nationalen Rechtsvereinheitlichung durchgeführt wurde, basierte auf den Vorarbeiten des Deutschen Bundes, der damit eine rechtspolitische Entwicklung eingeleitet hatte, die eine eindeutig nationsbildende Tendenz hatte.

Beide Bereiche, die Bundesreformdebatte und die praktische Reformpolitik waren eng miteinander verzahnt. Die Reorganisation der Bundesverfassung sollte den Bund in die Lage versetzen, die nationalen Interessen nach innen und außen wirksam zu vertreten und die Bedürfnisse der Nation zu befriedigen. Die Nationalgesetzgebung war dabei eines der wichtigsten Instrumente, und sie konnte, wenn sie dauerhaften Erfolg haben sollte, nicht ohne die Beteiligung der Nation beziehungsweise des Volkes durchgeführt werden. Die Bildung einer an der allgemeinen deutschen Gesetzgebung mitwirkenden Volksvertretung beim Deutschen Bund war das zentrale Element der Bundesreform, das letztendlich darüber entschied, ob es möglich war, den Fürstenbund zu einem Nationalbund weiterzuentwickeln, der eine tragfähige Alternative zum kleindeutsch-preußischen Bundesstaat darstellte.

Es ist bekanntlich nicht gelungen, eine entsprechende Bundesreform durchzuführen. Das Scheitern war indessen, so die hier vertretene These, nicht auf die grundsätzliche Unvereinbarkeit des Deutschen Bundes mit der deutschen Nation zurückzuführen. Der Bund war vielmehr eine aus den föderativen Traditionen der deutschen Geschichte entstandene und in den Prozeß der inneren und äußeren Nationsbildung Deutschlands vielfach einbezogene politische Ordnung, welche zwar letztendlich scheiterte, aber nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt war. Es waren bestimmte machtpolitische Konstellationen und die daraus abgeleiteten, dem Buchstaben und dem Geist der Bundesverfassung häufig widersprechende Politikentwürfe einzelner deutscher Staaten, welche den nationalen Mißerfolg des Bundes besiegelten. Die Auffassung, der Bund habe untergehen müssen, um die Entfaltung der deutschen Nation und deren Einigung zu ermöglichen, erscheint aus dieser Perspektive als das, was sie immer schon gewesen ist: eine historische Legende.

 

4. Veröffentlichungen im Rahmen des Projekts "Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes"

a) Editionen

Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Für die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften hrsg. v. Lothar Gall.

Abt. I: Quellen zur Entstehung und Frühgeschichte des Deutschen Bundes 1813-1820. Bd. 1: Die Entstehung des Deutschen Bundes 1813-1815. Bearb. v. Eckhardt Treichel. München 2000.

Abt. II: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes 1830-1848. Bd. 1: Reformpläne und Repressionspolitik im Deutschen Bund 1830-1834. Bearb. v. Ralf Zerback (Drucklegung in Vorbereitung).

Abt. III: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes 1850-1866. Bd. 1: Die Dresdener Konferenz und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes 1850/51. Bd. 2: Der Deutsche Bund zwischen Reaktion und Reform 1851-1858. Bearb. v. Jürgen Müller. München 1996/98.

b) Monographien

Müller, Jürgen, Deutscher Bund und deutsche Nation. Habil.-Schrift Frankfurt am Main 2001 (Drucklegung in Vorbereitung).

c) Aufsätze

Gall, Lothar, Der Deutsche Bund als Institution und Epoche der deutschen Geschichte, in: Dieter Albrecht/Karl Otmar Freiherr von Aretin/Winfried Schulze (Hrsg.), Europa im Umbruch 1750-1850. München 1995, S. 257-266.

Gall, Lothar, Der Deutsche Bund in Europa, in: Karl Otmar Freiherr von Aretin/Jacques Bariéty/Horst Möller (Hrsg.), Das deutsche Problem in der neueren Geschichte. München 1997, S. 17-28.

Gall, Lothar, Grundprobleme von Quelleneditionen zur Geschichte des 19. Jahrhunderts, in: Lothar Gall/Rudolf Schieffer (Hrsg.), Quelleneditionen und kein Ende? Symposium der Monumenta Germaniae Historica und der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften München, 22./23. Mai 1998. (Historische Zeitschrift, Beihefte, N. F. Bd. 28.) München 1999, S. 81-91.

Müller, Jürgen, Reform statt Revolution. Die bundespolitischen Konzepte Beusts 1850/51, in: Neues Archiv für sächsische Geschichte 66, 1995, S. 209-248.

Müller, Jürgen, Der Deutsche Bund. (Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Politische Systeme in Deutschland, Heft 2.) Weimar 1997.

Müller, Jürgen, "Humor ist Demagog!" Politischer Karneval in Frankfurt 1850-1863, in: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst 64, 1998, S. 229-246.

Müller, Jürgen, Vom Dreikönigsbündnis zum Vierkönigsbündnis. Sachsen und die Erfurter Union 1849/50, in: Gunther Mai (Hrsg.), Die Erfurter Union und das Erfurter Unionsparlament 1850. Köln/Weimar/Wien 2000, S. 137-164.

Müller, Jürgen, "Ein gemeinsames deutsches Recht thut noth". Rechtsvereinheitlichung in Deutschland, in: DAMALS, 32. Jahrgang, Nr. 4/2000, S. 56-61.

Müller, Jürgen, Bismarck und der Deutsche Bund. (Friedrichsruher Beiträge, Bd. 11.) Friedrichsruh 2000.

Müller, Jürgen, "... das dringendste Bedürfniß für Deutschland" - Die neue Bundesexekutive und ihre Kompetenzen (in Vorbereitung).

Zerback, Ralf, Frieden ohne Freiheit. Deutscher Bund, in: DAMALS, 32. Jahrgang, Nr. 9/2000, S. 38-42.

d) Homepage "Deutscher Bund" im Internet

http://www.rz.uni-frankfurt.de/FB/fb08/HS/Gall

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Anmerkungen

[1]   Siehe dazu vor allem Georg Schmidt, Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495-1806. München 1999.

[2]   Dieter Langewiesche, Föderativer Nationalismus als Erbe der deutschen Reichsnation: Über Föderalismus und Zentralismus in der deutschen Nationalgeschichte, in: ders., Nation, Nationalismus, Nationalstaat in Deutschland und Europa. München 2000, S. 55-79, hier S. 55; zuerst erschienen in: ders./Georg Schmidt (Hrsg.), Föderative Nation. Deutschlandkonzepte von der Reformation bis zum Ersten Weltkrieg. München 1999, S. 215-242.

[3]   Ebd., S. 55.

[4]   Ebd.

[5]   Otto Dann, Der deutsche Weg zum Nationalstaat im Lichte des Föderalismus-Problems, in: Oliver Janz/Pierangelo Schiera/Hannes Siegrist (Hrsg.), Zentralismus und Föderalismus im 19. und 20. Jahrhundert. Deutschland und Italien im Vergleich. (Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient, Bd. 15.) Berlin 2000, S. 51-68, hier S. 58.

[6]   Aloys Graf von Rechberg an König Maximilian I. Joseph von Bayern, Wien, 11. Juni 1815, in: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Für die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften hrsg. v. Lothar Gall. Abt. I: Quellen zur Entstehung und Frühgeschichte des Deutschen Bundes 1813-1820. Bd. 1: Die Entstehung des Deutschen Bundes 1813-1815. Bearb. v. Eckhardt Treichel. München 2000, S. 1535-1544, Zitat S. 1536.

[7]   Vortrag Buol-Schauensteins vom 11. November 1816, Protokolle der deutschen Bundesversammlung 1816, S. 36-42, Zitate S. 37 u. 38.

[8]   Denkschrift Metternichs zur Veröffentlichung der Bundestagsprotokolle, Wien, 31. Dezember 1831, Haus-, Hof- und Staatsarchiv [künftig: HHStA] Wien, St.K., Deutsche Akten, Nr. 139, Fasz. 60 (alt).

[9]   Preußische Denkschrift zur Veröffentlichung der Bundestagsprotokolle, HHStA Wien, St.K., Deutsche Akten, Nr. 139.

[10]   Motion Welckers in der badischen zweiten Kammer, Karlsruhe, 15. Oktober 1831, in: Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden im Jahre 1831. Enthaltend die Protokolle der zweiten Kammer mit deren Beilagen. 26. Heft. Karlsruhe o. J., S. 276-355.

[11]   So der britische Außenminister Palmerston in einer Deutschland-Debatte des Unterhauses aus Anlaß der Verabschiedung der Sechs Artikel, London, 2. August 1832, in: Hansard's Parliamentary Debates. Third Series. Vol. 14. London [1832], Sp. 1047.

[12]   Artikel in der Deutschen Vierteljahrsschrift, Mitte 1851, in: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes. Für die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften hrsg. v. Lothar Gall. Abt. III: Quellen zur Geschichte des Deutschen Bundes 1850-1866. Bd. 2: Der Deutsche Bund zwischen Reaktion und Reform 1851-1858. Bearb. v. Jürgen Müller. München 1998, S. 35.

[13]   Entwurf des Vortrages des Bundestags-Ausschusses für Errichtung eines Bundesgerichtes, die Herbeiführung einer gemeinschaftlichen Civil- und Criminal-Gesetzgebung für die deutschen Bundesstaaten betr., S. 2, 4 und 6; Bundesarchiv, Außenstelle Frankfurt, DB 1/151,5 (jetzt im Bundesarchiv Koblenz).

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