Enno Bünz

Neue Wege zur Erschließung spätmittelalterlicher Quellen
Die Erfassung der fränkischen Urbare als Modellvorhaben

Hinweis: Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Anmerkungen am Ende des Textes

"Das Problem spätmittelalterlicher Quellenveröffentlichungen ist", wie Karl E. Demandt schon vor fast fünfzig Jahren bemerkt hat, "ein heißes Eisen. Es anzufassen heißt meist, sich verbrennen, und doch ist es erforderlich, es von Zeit zu Zeit aufzugreifen, um es in öffentlicher Erörterung und Diskussion zu schmieden, denn es handelt sich bei diesem Thema nicht nur um eine vielfach ungeklärte und umstrittene Frage -, es ist ... zugleich ein recht drängendes Anliegen, das allenthalben und nahezu mit jeder neuen Unternehmung erneut geklärt werden muß"[1]. Den Königsweg zur Edition mittelalterlicher Quellen gibt es schon lange nicht mehr. Karl Lachmanns Methode der Rekonstruktion eines Archetyps mochte für Editoren des 19. Jahrhunderts noch das Ideal darstellen, sofern es um erzählende Quellen ging. Mittlerweile gibt es viele Wege zu den Quellen, und ihre Wahl hängt nicht nur davon ab, ob es sich um historiographische Aufzeichnungen oder Nekrologien, um Urkunden oder Wirtschaftsschriftgut handelt, sondern auch von der Frage, welchem Zweck die Edition dienen soll. Wer die diversen Reihen der Monumenta Germaniae Historica aufmerksam durchmustert, begegnet einer Vielfalt editorischer Lösungen, die im Laufe der letzten Generationen entwickelt worden sind[2].

Wenn vor wenigen Jahren die Monumenta Germaniae Historica gemeinsam mit der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften als Tagungsthema die provokative Frage aufgeworfen haben: "Quelleneditionen und kein Ende?"[3], so kann die Antwort nur positiv sein. Dem werden insbesondere jene Historiker zustimmen, die sich mit ihren Forschungen vornehmlich in den Jahrhunderten des späten Mittelalters bewegen. Die Erforschung des Spätmittelalters hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur in der deutschen Mediävistik einen hohen Stellenwert erlangt. Entsprechend ist das Interesse an der Erschließung und Edition der Quellen dieser Zeit gestiegen.

Im Laufe des 14. Jahrhunderts schlägt die seit dem Hochmittelalter stetig anschwellende Quellenüberlieferung in Massenüberlieferung um. Neben der wachsenden Zahl von Urkunden und Briefen, diversen Register- und Rechnungsserien sowie einer Vielzahl von städtischen und ländlichen Rechtsaufzeichnungen sind hier auch die Urbare zu nennen. Dabei handelt es sich um Wirtschaftsaufzeichnungen aus dem grundherrschaftlichen Bereich, die ohne Übertreibung als eine der bedeutendsten Quellengattungen des Mittelalters angesehen werden können[4]. Vornehmlich dienten sie dazu, Besitz, Abgaben und Dienste einer Grundherrschaft zu verzeichnen. Bei näherer Betrachtung weisen mittelalterliche Urbare eine große Mannigfaltigkeit auf, die sich schon an den vielfältigen zeitgenössischen Bezeichnungen ("buch", "liber censualis", "liber possessionum", "gultbuch", "zinsbuch", "registrum", "landbuch", "salbuch" usf.) ablesen läßt. Das mittelhochdeutsche Wort "urbar" ist im 13. Jahrhundert aufgekommen, bezeichnete ursprünglich den Ertrag von Grund und Boden und erst später die diesbezüglichen Aufzeichnungen einer Grundherrschaft. In der spätmittelalterlichen Terminologie wird man zumindest "Urbar" und "Salbuch" als Besitzverzeichnisse auf der einen, "Gült- und Zinsbuch" als Abgabenverzeichnisse auf der anderen Seite unterscheiden können, ohne daß eine klare Abgrenzung freilich immer möglich wäre; eine Zwischenform von Gültbüchern und Rechnungen sind außerdem die Gültlisten, die den tatsächlichen Eingang der Abgaben verzeichnen[5]. Erst im ausgehenden Mittelalter ist eine Tendenz zu Normierung und Standardisierung dieser Aufzeichnungen erkennbar, die schließlich in die Anlage der großen Sal- oder Lagerbuchserien der frühneuzeitlichen Territorien münden sollte[6].

Urbare beschreiben eine komplexe Verfassungs-, Gesellschafts-, Rechts- und Wirtschaftsordnung, die von der Geschichtswissenschaft seit dem 19. Jahrhundert als "Grundherrschaft" bezeichnet wird. Die Grundherrschaften waren im Mittelalter und in der frühen Neuzeit als "Herrschafts-, Betriebs- und Lebensform" (Dieter Hägermann) ein tragendes Element der Verfassung, Gesellschaft und Wirtschaft[7]. Entsprechend weit gefächert ist der Quellenwert der Urbare, die über die oben angedeuteten Themenbereiche hinaus von der Namenkunde über die Kulturgeographie bis hin zur historischen Statistik und Mikrohistorie aussagekräftig sind. Dafür ist es jedoch erforderlich, die überlieferten Urbare zu erfassen, inhaltlich zu erschließen und nach Möglichkeit auch zu edieren.

Die Erforschung der mittelalterlichen Wirtschafts- und Sozialgeschichte hat seit dem späten 19. Jahrhundert einen gewaltigen Aufschwung genommen, wofür exemplarisch nur auf die Arbeiten von Karl Theodor von Inama-Sternegg, Karl Lamprecht oder Alphons Dopsch verwiesen werden kann. Die großen Editionsserien der "Österreichischen Urbare" und der "Rheinischen Urbare" gehen auf ihre Anregung zurück. In Anlehnung an diese Vorhaben hat der Erlanger Historiker Erich Freiherr von Guttenberg 1934 den Plan entwickelt, die mittelalterlichen Urbare und urbarialen Aufzeichnungen Frankens zu erfassen und herauszugeben[8]. Dafür hat die Gesellschaft für fränkische Geschichte die Reihe "Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte Frankens" begründet und bislang sieben Bände mit Urbareditionen vorgelegt.

Angesichts der Überlieferungsverhältnisse des späten Mittelalters ist es allerdings schon aus finanziellen und arbeitsökonomischen Gründen undenkbar, daß der Großteil der Urbare jemals ediert werden könnte. Zeit- und arbeitsaufwendige Editionsvorhaben dürften vor allem dann angebracht und auch erforderlich sein, wenn eine komplexe Überlieferung vorliegt, wie etwa im Falle der Urbare und Wirtschaftsaufzeichnungen des Bamberger Domkapitels[9]. In der untrennbaren Verschränkung von Besitzgeschichte, Wirtschaftsorganisation, gottesdienstlicher Praxis (Memoria) und Lebensordnung des Domkapitels erweisen sich die Bamberger Urbare als schwieriger, ineinander verschachtelter und verstreut überlieferter Quellenstoff, der nur im Zusammenhang treffend zu deuten ist.

Bei den meisten spätmittelalterlichen Urbaren stellt sich hingegen die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Volleditionen zu erarbeiten[10], da die Textherstellung zumeist keine Schwierigkeiten bereitet (abgesehen von der Wiedergabe von Nachträgen und Streichungen) und das Hauptproblem die Bestimmung der Ortsnamen bildet. Deshalb lohnt es sich, über neue Formen der effektiven Quellenerfassung und -erschließung nachzudenken, zumal moderne Forschungsansätze (dazu unten), die vergleichend ausgerichtet sind, nicht einzelner Urbarausgaben bedürfen, sondern auf eine breite Quellengrundlage angewiesen sind.

Wie hoch die Gesamtzahl der überlieferten mittelalterlichen Urbare im deutschsprachigen Raum ist, kann augenblicklich nicht einmal geschätzt werden. Für Mainfranken ist nun aber eine präzise Antwort möglich dank eines Forschungsprojektes, dessen Ergebnisse 1998 veröffentlicht worden sind[11]. Das Inventarwerk erfaßt für den mainfränkischen Raum vom Frühmittelalter bis 1525/50 fast 500 Urbare. Die Ausdehnung des Unternehmens auf ganz Franken wäre wünschenswert. Für diesen Raum wird man wohl von insgesamt etwa 1000 erhaltenen Urbaren ausgehen können.

Die Erfassung der fränkischen Urbare wurde von einer Würzburger Arbeitsgruppe durchgeführt, die sich aufgrund gemeinsamen Interesses an Problemen der mittelalterlichen Wirtschafts-, Sozial- und Siedlungsgeschichte zusammengefunden hatte. Enno Bünz und Ekhard Schöffler hatten sich als Doktoranden bei Peter Herde, Dieter Rödel und Peter Rückert bei Rolf Sprandel an der Universität Würzburg mit Themen beschäftigt, die auch Fragen der Urbarforschung berührten. Die gemeinsame Arbeit wurde 1990 begonnen und - mit Unterbrechungen - bis 1995 nebenberuflich durchgeführt. Letzte Recherchen eingeschlossen konnte das Manuskript bis zum Sommer 1997 druckfertig gemacht werden. Ein finanzieller Zuschuß des Bezirks Unterfranken diente zur Finanzierung von Archivreisen und zeitweilig auch von Hilfskräften. Die Drucklegung ermöglichte die Gesellschaft für fränkische Geschichte.

Die erfaßten Urbare[12] wurden in 31 Archiven und Bibliotheken inner- und außerhalb von Bayern aufgefunden (die Masse in Würzburger Archiven, aber auch in Stuttgart, Marburg, Wien und Rom; möglichst vollständig bereist wurden die fränkischen Kommunal- und Privatarchive). Als zeitliche Erfassungsgrenze wurde das Jahr 1525 gewählt, da der Bauernkrieg für viele fränkische Grundherrschaften einen Einschnitt bildete. Lediglich bei Grundherrschaften, für die keine Urbare aus der vorhergehenden Zeit vorlagen (dies gilt insbesondere für niederadelige Herrschaften), wurde die Bearbeitungsgrenze maximal bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts ausgeweitet. Als Erfassungsgebiet wurde aufgrund der Interessen und Arbeitsschwerpunkte der Bearbeiter der Bereich des Hochstifts Würzburg gewählt. In diesem Raum, der im Kern den heutigen Regierungsbezirk Unterfranken umfaßt, aber an den Rändern darüber hinausreicht (Teile Südthüringens, Nordwürttembergs, Mittel- und Oberfrankens), wurden die Urbare aller Herrschaftsträger aufgenommen.

Zur einheitlichen Erfassung der Überlieferung - fast durchweg anhand der Archivalien - wurde ein Formular für die Urbarbeschreibung erstellt, das sieben Abschnitte umfaßt: 1) Grundherrschaft: Jede Grundherrschaft erhielt eine Sigle, jedes Urbar eine laufende Nummer, die im Katalogteil am Kopf der Urbarbeschreibung stehen und in den Registern auf den Katalog verweisen (z.B. AMBE-1 = Urbar der Benediktinerabtei Amorbach von 1395, CAST-7 = Zinsbuch der Grafen von Castell von 1457). Darauf folgen Ort und vollständiger Name der Grundherrschaft (bei Klöstern mit Angabe der Ordenszugehörigkeit). Außerdem können in diesem Abschnitt Angaben zum Geltungsbereich des betreffenden Urbars folgen, wenn es sich nicht auf die gesamte Grundherrschaft bezieht; 2) Bezeichnung des Urbars: in der Aufzeichnung selbst, im Archivrepertorium, ggf. auch eigene Einordnung, mit Hinweis auf Weistümer, die im Urbar enthalten sind; 3) Aufbewahrungsort und Signatur; 4) Datierung, wobei Nachträge in ihrer ungefähren Laufzeit angegeben werden; 5) Hilfswissenschaftliche Beschreibung: Sprache, Beschreibstoff, Einband, Umfang; Schreiber / Hände; Nutzung als Kanzlei- oder Gebrauchsexemplar; Erstellung durch Neuanlage oder Renovation; innere Gliederung des Urbars; 6) Editionen; 7) einschlägige Untersuchungen.

Besonders wichtig war die Verzeichnung der in den Urbaren genannten Ortschaften, soweit diese im Untersuchungsgebiet liegen. Nicht zuletzt auf der Ortserfassung und -identifizierung (nach Kreisen, bei Wüstungen mit genauerer Lageangabe) beruht der methodische Nutzen des Bandes. Im Ortsregister werden dann bei jedem Ort die entsprechenden Urbare mit ihrer Sigle verzeichnet. Ein gesondertes Register weist die ländlichen Rechtsaufzeichnungen (insgesamt 118 Weistümer) nach, die zusammen mit den Urbaren überliefert sind. Ihre Bedeutung im Kontext von Grundherrschaft, bäuerlicher Gesellschaft und Dorfgemeinde bedarf keiner Begründung.

Die 464 Urbare, die zwischen dem 9. und der Mitte des 16. Jahrhunderts aufgezeichnet bzw. angelegt worden sind, verteilen sich auf 137 Grundherrschaften. 77 davon sind mit nur einem Exemplar vertreten, einige aber sogar mit zehn oder mehr Urbaren (z.B. das Würzburger Domkapitel). Bei den meisten Grundherrschaften handelt es sich um geistliche oder weltliche Grundherren im Bereich des Hochstifts Würzburg. Von den Grundherrschaften, deren Mittelpunkt außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen, fallen die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, die Reichsstadt Rothenburg o.d.T. und ihre geistlichen Institutionen sowie das Benediktinerkloster Michelsberg in Bamberg stärker ins Gewicht.

Die zeitliche Verteilung belegt ein starkes Ansteigen der Urbarproduktion ab etwa 1400. Sind es bis 1300 nur 18 Quellen, so steigt die Zahl in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts um 25, in der zweiten Hälfte nur langsam um 27 Urbare, um dann im 15. Jahrhundert geradezu in die Höhe zu schnellen: 90 Urbare in der ersten und 154 in der zweiten Jahrhunderthälfte. Der Trend hält in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts an, denn nach 1500 kommen noch 150 Quellen hinzu.

Die Verteilung zwischen den Urbaren weltlicher und geistlicher Grundherren verändert sich bei stetigem Anstieg der Menge enorm. Weltliche Herrschaften spielen quantitativ erst seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine Rolle. Neben den Klöstern waren die weltlichen Landesherren besonders aktive Urbarersteller. Vor allem bei den größeren Grundherrschaften geht die Tendenz hin zu einer Erfassung des Besitzstandes durch Teilurbare (bei den Landesherren nach Ämtern, bei Stiften und Klöstern nach Sondervermögen). Die Umstellung der Urbare auf die deutsche Sprache begann in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts und war im 15. Jahrhundert schon fast abgeschlossen. Der Verfasser des Urbars der Kartause Tückelhausen begründete um 1430 die Abfassung in deutscher Sprache damit, daß die Bauern die Aufzeichnungen vor Gericht verstehen und die Laienbrüder des Klosters das Urbar lesen könnten; außerdem ließen sich die eigentümlichen Flurnamen und Güterbezeichnungen nur in deutscher Sprache wiedergeben[13].

Welche methodischen Möglichkeiten und Forschungsperspektiven das Urbarverzeichnis eröffnet, kann hier nur kursorisch angedeutet werden. So ist es nun beispielsweise möglich,

  1. die gesamte urbarielle Überlieferung einer Grundherrschaft auf einen Blick zu erfassen;
  2. die Überlieferung mehrerer Grundherrschaften miteinander zu verbinden, um die Strukturen einer überschaubaren Region vergleichend zu untersuchen;
  3. diese zusätzlich zeitlich zu schichten, indem mit Hilfe mehrerer Urbare gleicher Zeitstellung Querschnittsuntersuchungen zum Phänomen "Grundherrschaft" insgesamt oder zu Einzelproblemen (z.B. Betriebsgrößen, Abgabenstruktur, Wüstungsentwicklung) durchgeführt werden[14]; und
  4. gezielt bestimmte Typen von Grundherrschaften (Niederadel, Zisterzienser, Pfarreien usf.) zu analysieren und zu vergleichen.

Die Erfassung der urbariellen Quellen einer Landschaft ermöglicht darüber hinaus breit angelegte Forschungen zur Urbartypologie[15] und generell zur Entwicklung der Schriftlichkeit im mittelalterlichen Wirtschafts- und Verwaltungsbetrieb. Ältere Ansätze, beispielsweise über die Rechtsgültigkeit von Urbaren in Südwestdeutschland[16], lassen sich zwanglos mit neueren Fragestellungen nach der Rolle "pragmatischer Schriftlichkeit" (Teilprojekt im SFB 231 "Träger, Felder, Formen pragmatischer Schriftlichkeit im Mittelalter" an der Universität Münster), dem Zusammenhang von Schriftpraxis und Denkstil[17] oder nach der Wechselwirkung von geistlicher Lebens- und Wirtschaftsordnung im Zuge der monastischen Reform[18] verknüpfen. Der schnelle Zugriff auf die Urbarproduktion einer ganzen Landschaft, einzelner Grundherrschaften, bestimmter Herrschaftsträger oder Orden ist durch die Erfassung der fränkischen Urbare sichergestellt und ermöglicht entsprechende Forschungsansätze.

Außer für Franken gibt es bislang nur für die Steiermark ein Inventar der urbariellen Quellen[19]. Nicht nur geographisch, auch chronologisch reicht dieses Verzeichnis über das vorgestellte fränkische Repertorium hinaus, da für die Steiermark auch die gesamte neuzeitliche Überlieferung erschlossen wird und damit der Brückenschlag von den mittelalterlichen Urbaren zum modernen Kataster gelingt, womit natürlich für landesgeschichtliche Untersuchungen bis hinab zur Erforschung von dörflichen Mikrostrukturen in Verbindung mit dem Ortsregister beste Voraussetzungen geschaffen worden sind. Durchführbar war ein solches Vorhaben allerdings nur als amtliche Aufgabe der Staatsarchive. Daran ist in Deutschland wohl nicht zu denken. Womöglich ist deshalb das Modellprojekt "Fränkische Urbare" ein ermutigendes Signal für vergleichbare Vorhaben in anderen Landschaften, konnte die Urbarerfassung doch in überschaubarer Zeit mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand und ohne großen Finanzierungsbedarf durchgeführt werden.

Neue Wege der Erschließung spätmittelalterlicher Überlieferung werden zur Zeit in verschiedenen Bereichen begangen. Das drängendste Problem dabei ist die "Bewältigung der Quellenmassen", die sich praktisch bei allen Schriftgutarten seit dem 14. Jahrhundert stellt[20]. Namentlich ist an die erfolgreichen Bemühungen um die Fortsetzung der Regesta Imperii zu erinnern, die mit einem neuen methodischen Konzept für Kaiser Ludwig den Bayern, Friedrich III. und Maximilian I. betrieben wird[21]. Welche Möglichkeiten das Internet bietet, zeigt eine Datenbank zur Rechnungsüberlieferung des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit, die gedruckte Quellen, Literatur und laufende Forschungsvorhaben nachweist und von Otto Volk (Marburg) betreut wird[22]. Der Verfasser beabsichtigt, ein entsprechendes Angebot für die Urbarforschung einzurichten. Als Zwischenprodukt auf dem Weg von der bibliographischen Dokumentation zur Edition oder Regestierung von Quellen bietet es sich an, analytische Quelleninventare wie das Verzeichnis der fränkischen Urbare zu erarbeiten. Das Projekt versteht sich als Modellvorhaben, das auf jede Landschaft übertragbar ist.

Deshalb wäre eine grundsätzliche Diskussion über Sinn und Zweck, Anlage und Konzeption solcher Urbarverzeichnisse willkommen. Ihr Nutzen dürfte grundsätzlich unbestritten sein, machen sie doch insbesondere die Spätmittelalterforschung unabhängig von den Zufällen der Quellenerschließung durch Editionen und lenken den Blick auf den Gesamtbestand der Überlieferung, wodurch konzeptionell überzeugende Forschungsansätze, die den Rahmen einer einzelnen Grundherrschaft überschreiten, erst möglich werden. Doch nur wenn die Forschung ihre Bedürfnisse formuliert, kann das Quellenmaterial in angemessener Weise erschlossen werden. In diesem Sinne mögen sich auch Urbarverzeichnisse - um im eingangs beschriebenen Bild zu bleiben - als "heißes Eisen" erweisen, das weiter geschmiedet werden muß!

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Anmerkungen

[1]   Karl E. Demandt, Zum Problem spätmittelalterlicher Quelleneditionen, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 90 (1953) S. 17-29, Zitat S. 17.

[2]   Vgl. Mittelalterliche Textüberlieferung und ihre kritische Aufarbeitung. Beiträge der Monumenta Germaniae Historica zum 31. deutschen Historikertag Mannheim 1976, München 1976. - Mittelalterliche Texte. Überlieferung - Befunde - Deutungen. Kolloquium der Zentraldirektion der MGH am 28./29. Juni 1996, hrsg. von Rudolf Schieffer (Schriften der MGH 42), Hannover 1996.

[3]   Quelleneditionen und kein Ende?, hg. von Lothar Gall und Rudolf Schieffer (Historische Zeitschrift, Beiheft 28), München 1999.

[4]   Enno Bünz, Probleme der hochmittelalterlichen Urbarüberlieferung, in: Grundherrschaft und bäuerliche Gesellschaft im Hochmittelalter, hrsg. von Werner Rösener (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 115), Göttingen 1995, S. 31-75, mit weiterführenden Hinweisen.

[5]   Vgl. Karl Borchardt, Die geistlichen Institutionen in der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und dem zugehörigen Landgebiet von den Anfängen bis zur Reformation, 2 Bände (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte 9, 37), Neustadt/Aisch 1988, hier 1, S. 415 und bes. 2, S. 1067.

[6]   Gregor Richter, Bedeutung und Publikationsmöglichkeiten von Urbaren des 16. bis 18. Jahrhunderts. Überlegungen nach Stuttgarter Quellen, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 31 (1972) S. 232-248, und Helmut Jäger, Die frühe Neuzeit, ihre raumwirksamen Innovationen und deren Voraussetzungen, in: Forschungen zur Reichs-, Papst- und Landesgeschichte. Peter Herde zum 65. Geburtstag, hrsg. von Karl Borchardt und Enno Bünz, Stuttgart 1998, Band 2, S. 823-843.

[7]   Die Grundherrschaft im späten Mittelalter, hrsg. von Hans Patze, 2 Bände (Vorträge und Forschungen 27), Sigmaringen 1983.

[8]   Erich Freiherr von Guttenberg, Fränkische Urbare, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 7 (1934) S. 167-208.

[9]   Erich Freiherr von Guttenberg (Bearb.), Urbare und Wirtschaftsordnungen des Domstifts zu Bamberg 1. Aus dem Nachlaß hrsg. von Alfred Wendehorst (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte 10, 7, 1), Würzburg 1969, S. IX.

[10]   Vgl. dazu die Überlegungen von Richter, Bedeutung (wie Anm. 6) S. 244-248 anhand der württembergischen Lagerbucheditionen.

[11]   Fränkische Urbare. Verzeichnis der mittelalterlichen urbariellen Quellen im Bereich des Hochstifts Würzburg, bearb. von Enno Bünz, Dieter Rödel, Ekhard Schöffler und Peter Rückert (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, 10, 13), Neustadt/Aisch 1998. - 295 S. mit 18 Abbildungen.

[12]   Zum Folgenden ebd. die Einleitung S. 27-48.

[13]   Dieter Rödel / Ekhard Schöffler, Ein Urbar der Kartause Tückelhausen aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 52 (1990) S. 97-222, hier S. 117.

[14]   Einige methodische Beispiele für den Altlandkreis Ochsenfurt in: Fränkische Urbare (wie Anm. 11) S. 49-58.

[15]   Vgl. ebd. S. 35-42.

[16]   Gregor Richter, Lagerbücher- oder Urbarlehre. Hilfswissenschaftliche Grundzüge nach württembergischen Quellen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 36), Stuttgart 1979.

[17]   Vgl. Ludolf Kuchenbuch, Ordnungsverhalten im grundherrlichen Schriftgut vom 9. zum 12. Jahrhundert, in: Dialektik und Rhetorik im früheren und hohen Mittelalter, hrsg. von Johannes Fried (Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien 27), München 1997, S. 175-268.

[18]   Klaus Schreiner, Verschriftlichung als Faktor monastischer Reform. Funktionen von Schriftlichkeit im Ordenswesen des hohen und späten Mittelalters, in: Pragmatische Schriftlichkeit im Mittelalter. Erscheinungsformen und Entwicklungsstufen, hrsg. von Hagen Keller u.a. (Münstersche Mittelalter-Schriften 65), München 1992, S. 37-75.

[19]   Die Urbare, urbarialen Aufzeichnungen und Grundbücher der Steiermark. Gesamtverzeichnis, Band 1-3. Im Auftrag der Archivdirektion unter Mitarbeit der Beamtenschaft bearb. von Franz Pichler. Bearbeitung des Stift Admontischen Besitzes von Wolfgang Sittig; Band 4: Namen- und Sachregister zu den Bänden 3/I-III, bearb. von Franz Pichler u.a. (Veröffentlichungen des Steiermärkischen Landesarchivs 3, 1-4), Graz 1967 - 1995.

[20]   Vgl. Erich Meuthen, Der Methodenstand bei der Veröffentlichung mittelalterlichen Geschäftsschriftgutes, in: Der Archivar 28 (1975) Sp. 255-274, bes. Sp. 269-274 zum Massenproblem.

[21]   Johannes Mötsch, Vorteile und Grenzen der Regestentechnik, in: Die Regesta Imperii im Fortschreiten und Fortschritt, hrsg. von Harald Zimmermann (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters 20), Köln usw. 2000, S. 115-127, und: Paul-Joachim Heinig, Die Herausforderung der "Neuen Medien" (CD-Rom, Bildplatte und Internet). Zukünftige Gestaltungsfragen und Publikationsformen am Beispiel der Regesta Imperii, ebd. S. 129-148.

[22]   http://www.computatio.de

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