Hinweis: Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Anmerkungen am Ende des Textes
Bedeutung des Themas und Stand der Forschung
Stiftungen haben in ihrer mehr als tausend Jahre umfassenden Geschichte in Deutschland[1] auf unterschiedlichste Weise dazu beigetragen, Armut und Notlagen zu lindern und später, versehen mit dem pädagogischen Impetus der Aufklärung, diesen vorzubeugen. Auch die Stiftungen unserer Tage werden zurecht durchwegs positiv bewertet, und zwar als ein belebender und kulturbildender Bestandteil des liberalen Rechtsstaats. Sie können und sollen die staatliche Daseinsvorsorge individuell und unbürokratisch ergänzen, wenn nötig auch alternativ herausfordern, wissenschaftlichen Fortschritt und kulturelles Verständnis fördern, kreativ, schnell und flexibel handeln und insofern auch ein "Stachel im Fleisch" öffentlicher sozialer und kultureller Verwaltungen sein.[2]
Generell in Deutschland und insbesondere in Bayern traditionsreich, waren und sind Stiftungen in hohem und immer noch unterschätztem Maße auch innovative, mitunter gar avantgardistische Instrumente zur Behebung sozialer, bildungsbezogener oder - im weitesten Sinne - kultureller Notlagen. Insofern würden sich Mäzene und Philanthropen wie die Vorstände von Stiftungen - sehr zu Recht - dagegen verwahren, in ihrem mäzenatischen Engagement[3], das materielle wie immaterielle Formen annehmen kann, nur als Lückenbüßer des Sozialstaates oder als Geldquelle und Notnagel zur Finanzierung auch womöglich hoheitlicher Aufgaben des Staates betrachtet zu werden. Sie waren und sind beileibe nicht nur subsidiäre Einrichtungen des modernen Wohlfahrtsstaates. Sie haben stattdessen sozialstaatliches Handeln vorweggenommen oder eine staatliche Übernahme von Zuständigkeiten provoziert.
Erstaunlicherweise haben Historiker die wechselvolle Geschichte des Stiftungswesens in Deutschland bislang recht stiefmütterlich behandelt und das überaus ertragreiche Feld vorwiegend Juristen und Rechtshistorikern zur Bearbeitung überlassen. Nun nimmt es nicht wunder, daß das Rechtsinstitut der Stiftung, das in Rezeption des Römischen Rechts und nach vielfältiger Modifikation durch das Kirchenrecht im bürgerlichen Privatrecht des 19. Jahrhunderts kodifiziert wurde, in der juridischen Literatur eine gewisse, wenn auch längst noch nicht ausreichende Beachtung gefunden hat. Mit den aktuellen Problemen des Stiftungswesens hingegen beschäftigen sich neben Juristen vor allem Politikwissenschaftler, Ökonomen und Soziologen und bald auch der Deutsche Bundestag im Rahmen der anstehenden Diskussionen über die Reform des Stiftungsrechts, ein Vorhaben, das in die Koalitionsvereinbarungen vom Oktober 1998 Eingang gefunden hat.
Es existieren in der historischen Forschung zahlreiche Desiderate und Defizite: So datiert etwa, um nur diese zwei Beispiele zu nennen, die bislang aktuellste, quellengestützte Darstellung des reichen und traditionsreichen Stiftungswesens in Bayern aus dem Jahr 1906 und besteht lediglich aus einer Folge von vier, insgesamt knapp 80 Druckseiten umfassenden Aufsätzen[4]. Die Stiftungstätigkeit in Bayerns Metropole ist bis zum heutigen Tag sogar überhaupt nicht untersucht, wie generell Studien über das Stiftungswesen einzelner Städte im 19. und 20. Jahrhundert bisher fast völlig fehlen[5]. Bezeichnenderweise wird das Stiftungswesen selbst in neueren Überblicksdarstellungen zur Stadtgeschichte[6] nicht erwähnt. Das hier kurz vorgestellte Forschungsvorhaben macht es sich deshalb zur Aufgabe, dieses Defizit zumindest für die Stadt München zu beheben[7].
Erst in den letzten Jahren ist im Bereich der Bürgertumsforschung ein Interesse für das Thema Stiftungswesen und insbesondere Mäzenatentum auszumachen. Dabei konzentrieren sich die Forscher durchwegs auf das Verhältnis von "Staat und bürgerliche(n) Mäzene(n)"[8] oder die Betrachtung von Mäzenatentum als Instrument bürgerlichen Handelns und Ausdruck der "kulturellen" Lebensäußerungen des Bürgertums wie beispielsweise dessen Selbstverständnis, Weltdeutung und Lebensweise. Damit korreliert auch der auf die klassische bürgerliche Epoche des 19. Jahrhunderts eingegrenzte Untersuchungszeitraum.
Dagegen wird das geplante Projekt seine Befunde nicht in erster Linie unter dem Gesichtspunkt darstellen, was sie für eine Geschichte des bürgerlichen Mäzenatentums in der Moderne aussagen, sondern gewissermaßen umgekehrt erhellen, wie u.a. bürgerlicher Gestaltungswille und Entscheidungsdrang die Entwicklung der privaten Initiative zugunsten des städtischen Gemeinwesens, mithin auch die Geschichte von Stiftungswesen und Mäzenatentum beeinflußte. Der Pioniercharakter der geplanten Studien liegt also erstens in der zeitlichen Ausdehnung, beginnend von der Boomphase des Stiftungswesens im 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart, zweitens in der Verquickung der Stiftungsgeschichte mit der Stadtgeschichte und drittens in der Perspektivenwahl einer Stiftungsgeschichte, die insbesondere gesellschafts-, sozial- und kulturgeschichtliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt.
Die durch den Erwerb größerer (Privat-)Vermögen vor und erst recht nach der Reichsgründung 1870/71 ermöglichte Blüte des Stiftungswesens in Deutschland, das auch auf dogmatischer Ebene vorankam, führte zwar nicht zu einer systematischen Stiftungsgesetzgebung: das BGB regelte nur das privatrechtliche Stiftungsrecht; Fragen des Genehmigungserfordernisses sowie der Aufsicht blieben den Landesgesetzen überlassen. Dennoch ist das 19. Jahrhundert zweifellos das Jahrhundert privater Wohltätigkeit in Form von Stiftungserrichtung und mäzenatischem Handeln. Alle drei, einschlägiges Engagement erst ermöglichende Faktoren bildeten sich in dieser Zeit heraus: die Kapitalien als notwendige Bedingung, philanthropische und mäzenatische Tugenden sowie staatlicher Stiftungsschutz als hinreichende Gründe.
Eine mit entsprechendem Kapital ausgestattete wirtschafts- und bildungsbürgerliche städtische Elite war offenbar bestrebt, entweder das zu vergüten, was die Heimatstadt an konkreten Lebenschancen ihr geboten hatte, oder diejenigen sozialen Mißstände bzw. kulturellen Defizite zu lindern und zu beheben, derer sie unmittelbar vor Ort ansichtig geworden war. Außerdem ist kaum ein anderes Instrument so sehr geeignet dafür, die effektive, nach strikten Bedürftigkeitskriterien praktizierte Vergabe der privat erwirtschafteten Mittel für öffentliche Zwecke so genau zu steuern und zu kontrollieren. Mithilfe der Stiftungssatzung konnte und kann sich der Mäzen in hohem Maße die Entscheidungsautonomie jenseits der Vergabekriterien öffentlicher Sozial- und Kulturverwaltungen sichern. Es waren somit vorrangig lokale und regionale Identitätsbindungen, die die Entscheidungen bürgerlicher Philanthropen lenkten, weshalb der stadtgeschichtliche Zugriff für die Philanthropie-Forschung der am meisten erfolgversprechende ist.
Innerhalb Deutschlands besitzt Bayern nicht nur das traditionsreichste, sondern auch das umfangreichste Stiftungswesen. Erst mit großem Abstand folgen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg[9]. Zwar haben die Säkularisationsmaßnahmen des beginnenden 19. Jahrhunderts ein Stiftungssterben ohnegleichen eingeleitet, nach entsprechenden Revisionen aber gelangte der Stiftungsgedanke auch in Bayern zu einer Erneuerung auf säkularer Grundlage. Großen, ja überragenden Anteil an Stiftungswesen und Mäzenatentum in Bayern hatte und hat die Stadt München, wo private Wohltätigkeit traditionell eine feste Größe bildet(e). Das hier wie andernorts aus bürgerlichem Gemeinsinn und Selbstbewußtsein, christlicher Caritas wie auch aus wachsender sozialer Verantwortung entstandene Stiftungswesen erreichte auch in München an der Wende zum 20. Jahrhundert, parallel zur Stiftungskonjunktur in anderen deutschen Großstädten, seinen Zenit. Die Hyperinflation von 1923 bescherte den 360 städtischen Stiftungen einen Kapitalverlust von ca. 27,5 Millionen Mark, und ihre Erträgnisse beliefen sich statt auf über 3 Millionen Goldmark nur noch auf knapp 37 000 RM. Ungleich schlimmer noch als die Folgen der Inflation, über die sich alle städtischen Stiftungen, wenn auch zum Teil schwer geschwächt, hinüberretten konnten, erwiesen sich die Auswirkungen der Währungsreform von 1948, die 94,5% des Kapitalvermögens der Stiftungen, das wieder auf fast 23 Millionen RM angewachsen war, vernichtete. Ganze 1,25 Millionen DM blieben zunächst übrig. 212, mehr als die Hälfte aller städtischen Stiftungen, fielen der Währungsreform zum Opfer. Man hat sie 1953 förmlich aufgelöst und die Reste ihres Vermögens dem Stiftungszweck entsprechend in einigen Sammelstiftungen vereinigt[10]. Heute gibt es in München wieder 389 Stiftungen - bei 691, wiederum zu einem großen Teil allgemeinen Wohlfahrtszwecken gewidmeten Bestimmungen. 7 Stiftungen werden dabei vom Freistaat, 41 von der Kommune und 308 von - eigenen - Stiftungsorganen verwaltet[11].
Quellenlage
Die evidenten Forschungsdefizite, speziell mit Blick auf einschlägige stadtgeschichtliche Arbeiten zum einen, sowie die Fülle unausgewerteter Akten vor Ort zum anderen haben dieses Forschungsvorhaben angestoßen. Auf der Verfasserin Anregung und Anfrage vom November 1998 hin hat das Stadtarchiv München den Bestand "Stiftungen/Teil I und II" insofern für die wissenschaftliche Benutzung zugänglich gemacht, als es schneller als geplant den insgesamt 9400 Faszikel umfassenden Fundus mithilfe eines etwa 1500 Seiten starken "Findbuches" erstmals halbwegs systematisch erschlossen sowie mit Orts- und Namensregister versehen hat. Die Systematik der Verzeichnung befindet sich auf dem Niveau einer vorläufigen Titelaufnahme. Die Akten selbst sind allenfalls vorgeordnet, wobei der - nicht näher spezifizierte - Teil I. 26 Regalmeter, Teil II. 70 Regalmeter Akten umfaßt.
Nach einer ersten groben Durchsicht des Findmittels haben die Akten insgesamt eine Laufzeit vom Beginn des 18. bis zum letzten Drittel des 20. Jahrhunderts, wobei fast überall die Überlieferung im frühen 19. Jahrhundert einsetzt. Eine selbst grobe Einteilung des Registraturbildners, sei es nach dem Charakter der Gaben (Stiftungen, Schenkungen, Erbvermächtnisse, Legate), nach Stifterprofil (Einzelperson, Familie, Gruppe oder Verein) oder auch nach Stiftungszweck (sozial, bildungs- oder kunstbezogen), ist nicht ersichtlich. Die Akten spiegeln städtische wie staatliche Verwaltungsmaßnahmen und deren Ausführungen, enthalten Verzeichnisse von Schenkungen oder Vermächtnissen unterschiedlichen Erschließungszeitraums, aber z.B. auch von nach 1933 aufgelösten, ehedem gemeindlich verwalteten Stiftungen, Abkommen zwischen der Jewish Restitution Successor Organization und dem Freistaat Bayern sowie, insbesondere in dem in Teil II. verzeichneten Bestandssegment, über Jahrzehnte fortlaufende Kapitalienbücher und Rechnungen einzelner Stiftungen.
Flankierend zu diesem in erster Linie auszuwertenden Bestand empfiehlt es sich, fallweise auch die folgenden Aktengruppen heranzuziehen, um die Leitfragen des Forschungsvorhabens präziser beantworten zu können. So liefert etwa der Bestand "Heiliggeistspital" (42 lfm) primär Aufschluß über das Profil derjenigen Persönlichkeiten, die für eines der ältesten und größten Spitäler in München stifteten. Im Gegensatz dazu dürften sich eher die Destinatär- bzw. Begünstigtenkreise einer bestimmten Stiftungskategorie gut aus dem Bestand "Unterrichtsstiftungen" (35 lfm) eruieren lassen. Der Bestand "Sozialamt" (150 lfm) spiegelt das Wechselspiel zwischen Stiftung und Staat bzw. Stadt, mithin auch städtischer Stiftungsverwaltung, während die Aktengruppe "Spitäler und Anstalten" (61 lfm) Einblicke gewährt in die Verwaltung und Anlagepraxis des Stiftungsvermögens, nicht zuletzt aber auch in die Umlandpolitik der Stadt und ihrer Institutionen als Herrschaftsträger auf dem Land.
Die in der Sachkartei "Stiftungen" des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München erfaßten Akten sind im Zuge der staatlichen Stiftungsaufsicht beim Innen-, Justiz-, Kultus-, Wirtschafts- und Finanzministerium im Verlaufe der letzten zweihundert Jahre in nicht näher bezeichnetem Umfang entstanden und betreffen in München errichtete Stiftungen zur Förderung wirtschaftlicher, vor allem aber künstlerischer und wissenschaftlicher Bestrebungen. Zur umfassenden Dokumentation insbesondere der zuletzt genannten einschlägigen Aktivitäten ist die Durchsicht des Bestandes "Stiftungen" im Archiv der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, der amtliche Unterlagen von Zustiftungen von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die 1930er Jahre (1 lfm) umfaßt, ebenso erforderlich wie die Auswertung der Stiftungen, Zustiftungen, Schenkungen und Vermächtnisse an die Ludwig-Maximilians-Universität München betreffenden Akten im Universitätsarchiv.
Das bei der die Stiftungsaufsicht ausübenden Behörde, der Regierung von Oberbayern bzw. ihren Vorläuferinstitutionen, angefallene, ca. 1,4 lfm umfassende einschlägige Schriftgut ist im Staatsarchiv München einzusehen. Es enthält in erster Linie Akten, die die Verwaltung, die Baulichkeiten, die Personalia und das Rechnungswesen von in bzw. für München errichteten Stiftungen haben entstehen lassen. Es geht hierbei insbesondere um die Anlage von Stiftungskapitalien, die Bezüge- und Spesenverordnungen für Funktionsträger und behördlicherseits beauftragte Administrationsbeamte sowie um die Steuerpflichtigkeit von Stiftungen. Auch hier erstreckt sich die Laufzeit der Akten von den 1820er Jahren bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, jedoch mit einem deutlichen Schwerpunkt auf die beiden Jahrzehnte vor und nach der Jahrhundertwende.
Erkenntnisinteressen und Arbeitsprogramm
Es ist keineswegs so, daß Stiftungen, wie der amerikanische Verhaltenswissenschaftler Kenneth Boulding meinte, "sehr schwer zu studieren sind, vielleicht nicht ganz so schwierig wie die CIA, aber für die empirischen Wissenschaftler immer noch ziemlich unzugänglich"[12]. Die Ursachen für diese Defizite können heute wohl kaum noch, wie am Beispiel Münchens eindringlich demonstriert werden wird, in einer unbefriedigenden Quellenlage begründet sein. Der Hauptgrund für die Vernachlässigung des Stiftungswesens durch die historische Forschung dürfte stattdessen in der Unterschätzung der Kontextualisierungsfülle, der Erkenntnischancen und generell der Relevanz sozialgeschichtlicher Fragestellungen liegen, die man im Rahmen der Stiftungsthematik entfalten kann. So ließe sich beispielsweise unter religions-, kultur- oder auch mentalitätsgeschichtlichen Aspekten das Verhältnis von Stiftung und Memorialmotiven diskutieren. Die interdependenten Strukturen von Stiftung und Gesellschaft dürfte man mit Fragen nach Stiftung und Kirche, Stiftung und Bürgertum oder auch Stiftung und Armut bzw. Perzeption sozialer Notlagen kaleidoskopartig auffächern können, all dies auf der Folie etwa dieser acht Gesichtspunkte:
1. Stifterprofil (nach sozialem Status: Adel, Bürger, Klerus, Angestellte, Arbeiter; nach Geschlecht; nach Konfession: katholisch, protestantisch, jüdisch; Einzelperson oder Gruppe, Verein, Unternehmen, Verband, Körperschaft), Stiftermotiv und Stiftungszweck im örtlichen Quer- und zeitlichen Längsschnitt;
2. Materielle Fundierung und rechtliche Ausgestaltung, d.h. z.B. selbständige oder fiduziarische Stiftung, operative oder fördernde Stiftung und die Ursachen der entsprechenden Prioritätensetzung;
3. Stiftungsverwaltung, also etwa Vermögensverwaltung und Anlagepraxis, Verteilung der Ausschüttungen und Verfahrensmodalitäten;
4. Kriterien der Bedürftigkeit und ihrer Überprüfung;
5. Destinatärkreise und deren konfessionelle, soziale oder regionale Herkunft;
6. Einfluß städtischer und staatlicher Obrigkeiten, deren Aufsichtskompetenz und Wirken als soziales, konfessionelles etc. Regulativ;
7. Zusammenhang von Stiftungsintention und Stiftungsfunktion, z.B. also späteres Tätigkeits- oder Sozialprofil der Destinatäre, vertikale und horizontale Mobilität, Regionalisierung und ganz allgemein
8. Stiftungen als Produkte und Stiftungen als Produzenten gesellschaftlicher Veränderungen.
Das Vorhaben will neben den anderen, bereits angeführten Erkenntniszielen Stiftungswesen und Mäzenatentum im 19.und 20. Jahrhundert am Beispiel Münchens untersuchen und damit nicht nur diejenigen philanthropischen Aktivitäten beschreiben, die die rechtliche Form der Stiftung gewählt haben, sondern alle für wohltätige, gemeinnützige oder - allgemein gesprochen - öffentliche Zwecke bestimmten Zuwendungen, Erbvermächtnisse, Legate und Schenkungen. Es geht somit um Stiften und Spenden gleichermaßen, um alle Formen von Wohltätigkeit Einzelner in ihrer und für ihre (Heimat-)Stadt.
Folgende konkrete Arbeitsvorhaben sollen in den nächsten ca. drei Jahren realisiert werden:
Publikationen
- eine monographische Abhandlung, die anhand der eben genannten Leitfragen einen Überblick geben soll über Stiftungswesen und Mäzenatentum in München vom beginnenden 19. Jahrhundert bis in die frühe Bundesrepublik, sowie
- ein Sammelband im Ergebnis einer Tagung (s.u.) mit einschlägig arbeitenden Historikern aus verschiedenen Städten des In- und Auslandes, insbesondere der Schweiz, Österreichs und der Niederlande
Datenbank/CD-ROM
Erstellung einer Datenbank mit Angaben zu Stifterprofil, Stiftermotiv und Stiftungszweck auf allgemein zugänglichen Datenträgern (CD-ROM)
Tagung
Tagung gegen Ende des auf etwa drei Jahre angelegten Forschungsvorhabens (ca. Herbst/Winter 2002)
Ausstellung
Zu diesem Zeitpunkt soll eine Ausstellung auch einem breiteren Publikum die Bedeutung von Stiftungswesen und Mäzenatentum für die Münchner Stadtgeschichte vermitteln.
Kontaktadresse (auch für weiterführende Hinweise und Anregungen):
Priv.-Doz. Dr. Elisabeth Kraus
Historisches Seminar der Universität München
Abt. Neueste Geschichte und Zeitgeschichte
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
| [1] | Als älteste deutsche Stiftung gilt die Hospital-Stiftung zu Wemding (Bayern) aus dem Jahr 917; vgl. hierzu Utz-Peter Toepke, Staatsaufsicht über Stiftungen im deutschen und anglo-amerikanischen Recht, Hamburg 1967, S. 262. |
| [2] | Siehe hierzu allgemein Rupert Graf Strachwitz (Hg.), Dritter Sektor - Dritte Kraft. Versuch einer Standortbestimmung, Stuttgart 1998. |
| [3] | Im Vorwort zu dem von ihm herausgegebenen Sammelband versteht Jürgen Kocka unter modernem Mäzenatentum "die Bereitstellung privater Mittel für öffentliche Zwecke": vgl. Jürgen Kocka/Manuel Frey (Hg.), Bürgerkultur und Mäzenatentum im 19. Jahrhundert, Berlin 1998, S. 7. |
| [4] | Vgl. Alois Mitterwieser, Geschichte der Stiftungen und des Stiftungsrechts in Bayern, in: Forschungen zur Geschichte Bayerns, Bd. XIII, 1905, S. 166-210, Bd. XIV, 1906, S. 41-64 und 192-200. |
| [5] | Eine Ausnahme bildet lediglich die Studie von Ralf Reiter, Städtische Armenfürsorge im Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert. Sozial-, wirtschafts- und verwaltungsgeschichtliche Untersuchungen zur Sozialpolitik der Stadt Ravensburg und ihrer Einrichtungen 1755-1845, Konstanz 1989. |
| [6] | Siehe etwa Jürgen Reulecke, Geschichte der Urbanisierung in Deutschland, Frankfurt am Main 1985, und Wolfgang R. Krabbe, Die deutsche Stadt im 19. und 20. Jahrhundert. Eine Einführung, Göttingen 1989. |
| [7] | An Literatur hierüber liegt aus neuerer Zeit lediglich eine gedruckte Festrede anläßlich der 700-Jahr-Feier der Pfarrei Heilig Geist des früheren Stadtarchiv-Direktors vor: vgl. Michael Schattenhofer, Stiftungen und Stifter in Münchens Vergangenheit. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte Münchens, in: Beiträge zur altbayerischen Kirchengeschichte, 28. Band, München 1974, S. 11-30. |
| [8] | So der Untertitel der Studie von Manuel Frey, Macht und Moral des Schenkens, Berlin 1999. |
| [9] | Vgl. Elisabeth Brummer/Silvia Ruprecht (Hg.), Statistiken zum deutschen Stiftungswesen, München 1998, S. 17 (3.1 Anzahl der Stiftungen in den Bundesländern; Bayern: 1781, Nordrhein-Westfalen: 1249, Baden-Württemberg: 986 Stiftungen). |
| [10] | Diese Angaben nach Schattenhofer (siehe Anm. 7), S. 29f. |
| [11] | Verzeichnis der rechtsfähigen öffentlichen Stiftungen in Bayern (Stand 31.12.1997), hg. v. Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, S. 7. |
| [12] | Kenneth Boulding, Über eine reine Theorie der Stiftung, Essen 1972, S. 10. |
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Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer historischer
Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e.V., 2000. |