Hinweis: Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Anmerkungen am Ende des Textes
Gegenstand des von Prof. Dr. Winfried Schulze geleiteten und zwischen 1994 und 1998 von der Stiftung Volkswagenwerk finanzierten Editionsprojekts ist die politische, rechtliche und verfassungsmäßige Entwicklung der Jahrzehnte vor dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges. Dabei wird nicht nur das Alte Reich in den Blick genommen, sondern auch das außenpolitische Umfeld, in dem sich alle Akteure auf der politischen Bühne des Reiches bewegten. Durch die intensive Einbeziehung der Themenbereiche Reichskammergericht und Reichshofrat wird der zentralen Bedeutung der Reichsjustiz für das im Reich vorhandene politische Konfliktpotential Rechnung getragen. Die innere Entwicklung der Union und die Hauptlinien ihrer Bündnispolitik können auf diese Weise eng mit dem Gang der Streitigkeiten hinsichtlich der Machtbalance innerhalb der Reichsverfassung verzahnt werden. Um die Rolle des entstehenden europäischen Mächtesystems für die Bündnispolitik der protestantischen Reichsstände in den Blick zu bekommen, werden die auf das Reich konzentrierten Untersuchungsbereiche um das Themenfeld der Beziehungen zwischen der Union und Frankreich ergänzt. Durch die Verknüpfung der insgesamt vier Teilprojekte kann ein dichtes Bild der innen- wie außenpolitischen Faktoren sowie der Verschränkung von politischen, rechtlichen, verfassungsmäßigen und konfessionellen Aspekten gezeichnet werden (1).
Die Edition ist auf die Veröffentlichung von insgesamt fünf Teilbänden hin konzipiert, wobei neben den Bänden zu den vier Projektbereichen "Union" (Bearbeiter: Gregor Horstkemper), "Frankreich" (Bearbeiter: Friedrich Beiderbeck), "Reichskammergericht" (Bearbeiter: Bernhard Ruthmann) und "Kaiserhof/Reichshofrat" (Bearbeiter: Stefan Ehrenpreis) ein eigener Band mit den Unionsabschieden erscheinen soll. Den einzelnen Bänden wird jeweils eine ausführliche Einleitung beigegeben, die einen grundlegenden Überblick über die Thematik bieten und die einzelnen Quellenstücke in einen größeren Zusammenhang einordnen soll. Durch diese Konzeption der Bände läßt sich der Umfang des kommentierenden Apparats in relativ engen Grenzen halten.
Der Text der Buchedition soll gleichzeitig in digitaler Form auf CD-ROM veröffentlicht werden, um die flexiblen Such- und Arbeitsmöglichkeiten dieses Mediums nutzbar zu machen. Durch hypertextuelle Sprungstellen lassen sich die Bezüge zwischen thematisch zusammengehörigen Quellen der einzelnen Teilprojekte unmittelbar nachvollziehen. Außerdem wird die Buchedition um eine biographische Datenbank sowie um Abbildungsmaterial erweitert werden. Die folgenden Seiten bieten Informationen zu den vier Teilprojekten, wobei Materialbasis und Vorgehensweise ebenso vorgestellt werden wie einige wichtige Ergebnisse des Forschungsprojekts.
Die protestantische Union
Die bis heute umfangreichste Dokumentation zumindest eines Teils der Geschichte der protestantischen Union bzw. ihrer wichtigsten Mitglieder wurde zwischen 1870 und 1909 in den 11 Bänden der "Briefe und Akten zur Vorgeschichte des Dreißigjährigen Krieges" publiziert (2). Das dort ausgebreitete Material bietet eine solide Grundlage für die politische und verfassungsrechtliche Diskussion des späten 16. und frühen 17. Jahrhunderts, so daß diese ältere Edition noch heute als Basis für jede Beschäftigung mit diesbezüglichen Fragestellungen dienen kann. In verschiedener Hinsicht bedürfen die "Briefe und Akten" jedoch der Ergänzung: die Dokumentation bricht mit dem Jahre 1613 ab, in der mit dem Jahr 1618 einsetzenden Neuen Reihe der "Briefe und Akten" wurde dann die protestantische Seite stark in den Hintergrund gedrängt. Zudem legt der Fortschritt der historischen Forschung nahe, die Auswahlkriterien der Jahrhundertwende beispielsweise um Aspekte aus dem Bereich des Konfessionalisierungsprozesses oder um Fragen der strukturellen Analyse politischer Bündnisse zu erweitern. Schließlich setzt auch der Diskussionstand hinsichtlich angemessener Editionsrichtlinien sowie die Entwicklung der Computertechnik für eine moderne Edition Maßstäbe, wie sie vor hundert Jahren noch nicht denkbar waren.
Angesichts der Zahl von ingesamt 29 Reichsständen, die zeitweise oder über den gesamten Zeitraum 1608 bis 1621 hinweg Mitglied der protestantischen Union waren, lag eine Konzentration auf Archive mit einem reichhaltigen Bestand an Aktenmaterial nahe. Zudem stand für den Themenbereich "Protestantische Union" für den gesamten Zeitraum der Existenz des Bündnisses weniger Platz zur Verfügung, als beispielsweise in Band 11 der "Briefe und Akten" allein für die Dokumentation des Jahres 1613. Aufgrund dieser Umfangsbegrenzung lag eine Konzentration auf diejenigen Archive nahe, in denen das Material der wichtigsten Bündnispartner gesammelt war und sich das breiteste Bild der Bündnisgeschichte gewinnen ließ. An erster Stelle stand dementsprechend das Unionsarchiv der Kurpfalz, das sich heute im Münchener Hauptstaatsarchiv befindet. Aufgrund der Zusammenführung des brandenburg-ansbachischen und des kurbrandenburgischen Unionsarchivs im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin - wo seit kurzem auch Teile der Überlieferung der Burggrafen zu Dohna genutzt werden können - stellt dieses Archiv ebenfalls wichtige Bestände zur Verfügung. Das Hessische Staatsarchiv Marburg und das Staatsarchiv Oranienbaum mit den Unionsakten des Fürsten Christian von Anhalt enthalten weitere zentrale Quellencorpora. In unterschiedlichem Ausmaß wurden schließlich auch Bestände des württembergischen Hauptstaatsarchivs Stuttgart, des Archivs der Grafen zu Oettingen in Harburg, des sächsischen Hauptstaatsarchivs in Dresden, des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien sowie des Staatsarchivs Augsburg genutzt.
Als ein zentrales Ergebnis zeichnet sich eine Neugewichtung des Faktors der Konfessionsdifferenz innerhalb des Bündnisses ab (3). Entgegen der bislang vorherrschenden Sichtweise, die Spaltung in Lutheraner und Reformierte habe eine gravierende Belastung des Bündnisses dargestellt, läßt sich aus den Archiven der reformierten Unionsstände ein wesentlich differenzierteres Bild gewinnen. So war das Verhältnis zwischen dem Landgrafen Moritz von Hessen und den Kurfürsten von der Pfalz durchgehend von tiefgreifenden Spannungen geprägt. Kurbrandenburg ging gar just in dem Moment auf Distanz zum Bündnis, als der Landesherr zum reformierten Bekenntnis übertrat (4). Treibende Kraft in der Union war dementsprechend nicht ein geschlossener Block reformierter Reichsstände, sondern neben der Kurpfalz eine Gruppe von Reichsfürsten in der direkten Nachbarschaft der pfälzischen Territorien. Zur Kerngruppe des Bündnisses gehörten Brandenburg-Ansbach, Baden und - mit bestimmten Einschränkungen - Württemberg. Diese regionale Konzentration und die damit einhergehende politische Interessenlage der aktivsten Unionsstände machten das Bündnis für die nord- und ostdeutschen Protestanten unattraktiv. Die Vergeblichkeit der Bemühungen der Union um die Ausweitung des Bündnisses nach Norden und Osten wurde letzten Endes zu einer entscheidenden Ursache für ihr Scheitern. Auch innerhalb der Union kann bereits ab 1610 eine gravierende Belastung identifiziert werden, als die verbündeten Reichsstädte gegen die offensiv orientierte Kerngruppe der Union eine strikt defensive Linie durchzusetzen versuchten.
Der Dokumentation von Kommunikations-, Meinungsbildungs- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Union wird im vorliegenden Editionsprojekt besondere Bedeutung beigemessen. Allein schon die räumliche Distanz zwischen den Residenzen wichtiger Unionsfürsten ist als Hindernis für die Kohärenz der Unionspolitik zu betrachten. Daneben läßt das Quellenmaterial aber auch deutlich werden, auf welche Weise die Kurpfalz das Bündnis in ihrem Sinne zu leiten und ab 1618 immer stärker für ihre Partikularinteressen zu instrumentalisieren versuchte. Schließlich wird für die Spätphase des Bündnisses dokumentiert, wie sich die Kurpfalz von einer integrierenden Kraft geradezu zum Totengräber der Union entwickelte.
Die Beziehungen zwischen den protestantischen Reichsständen und Frankreich
Für die Auswahl der Quellen waren Kriterien maßgebend, die sich an der gegenwärtigen historiographischen Interessenlage wie beispielsweise der Bedeutung des Konfessionalisierungsprozesses im internationalen Rahmen, der Entwicklung eines systemischen internationalen Denkens sowie eines Europabewußtseins orientieren. Von den durchweg älteren Quelleneditionen zum Thema bieten einige zwar eine gute materielle Grundlage, thematisieren die Beziehungen zwischen dem französischen Königtum und den Reichsfürsten aber aus einer perspektivisch verengten oder historiographisch veralteten Fragestellung heraus (5).
Die Auswertung des Materials - Korrespondenz, Memoranden, Instruktionen, Protokolle u.ä. - konzentriert sich besonders auf die in Paris befindlichen Bestände der Bibliothèque Nationale de France (Abt. Manuscrits) und des Institut de France (Collection Godefroy). Ergänzend sind in erster Linie die Sammlungen des Unionsarchivs im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München, des Hessischen Staatsarchivs Marburg, des Geheimen Staatsarchivs in Berlin und des Württembergischen Hauptstaatsarchivs Stuttgart zu nennen, die die bedeutendsten deutschen Gesprächs- und Bündnispartner der französischen Krone repräsentieren.
Dem verhältnismäßig effektiv funktionierenden französischen diplomatischen Netz im Reich und in Europa, das ein großes Quantum an Material mit entsprechend genauen Informationen und Kommentaren der deutschen Verhältnisse bietet, steht ein eher dürftiges Informationsaufkommen über Frankreich von reichsständischer Seite gegenüber, so daß sich die Meinungsbildung der protestantischen Stände überwiegend auf reichsinternen Wegen mittels Austausch und Diskurs vollzog.
Die Bearbeitung des Zeitraumes zwischen ca. 1580 und 1621 folgt zudem der Notwendigkeit, die Lücke auszufüllen, die bislang bei der Erforschung der deutsch-französischen Beziehungen zwischen der Epoche Karls V. und der Richelieus klaffte (6). Dabei ist die Diskussion, was unter internationalen Beziehungen in der Frühen Neuzeit zu verstehen ist, zu berücksichtigen. Für diese Diskussion bestimmend sind die Thesen von Heinz Schilling, nach denen die europäische Geschichte unseres Zeitraumes anhand von vier fundamentalen Kategorien (Staatsinteresse, Konfession, Dynastie und Tradition) zu analysieren sei (7). Die historiographische Kontroverse, in welchem Verhältnis diese dominanten Faktoren - insbesondere Staatsräson und Konfession - zueinander stehen, spiegelt sich wider in der Auswahl des Quellenmaterials, das in Frankreich vor dem Hintergrund der religiösen Bürgerkriege von der Diskussion über Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Restauration des französischen Staates gekennzeichnet ist, im Reich von der Spannung zwischen Reichsreform und territorial-konfessioneller Selbstbehauptung der Stände.
Die Krise des Reiches und seiner Verfassung war im Grunde von demselben Problem geprägt wie der Kampf um die Hegemonie in Europa, nämlich der Neuordnung von Herrschaftsrechten und Hoheitsansprüchen, wobei eine Transzendierung konfessioneller Bindungen hin zu einer territorialstaatlich legitimierten Interessenpolitik als Hauptentwicklung auszumachen ist. Es kann insgesamt für die französische wie auch - mit Abstrichen - für die reichsständische Seite ein erstaunlich entwickeltes Bewußtsein eines kohärenten, sich um den französisch-habsburgischen Antagonismus gruppierenden europäischen Systems beobachtet werden. Auch das rudimentäre Erscheinungsbild eines Gleichgewichtsdenkens um 1600 verrät eine zunehmend systemische Auseinandersetzung mit der Zukunft Europas jenseits konfesssionell-weltanschaulicher Bindungen.
Der Beitrag der Kooperation zwischen den Reichsständen und Frankreich bei der Verdrängung der spanisch-habsburgischen Universalkonzeption ist je nach Konfliktfall unterschiedlich zu gewichten. Die Kooperationsformen auf politisch-diplomatischem, konfessionellem, militärischem und finanziellem Gebiet bieten ein breites Spektrum bei der Qualifizierung und Beurteilung der deutsch-französischen Beziehungen für den Bildungsprozeß eines säkularen Staatensystems. Der Grad der wechselseitigen Intervention beleuchtet das Ausmaß der Zusammenarbeit und ihre Bedeutung für die europäische Geschichte um 1600. Die Bürgerkriege auf französischer und die Verfassungskonflikte auf deutscher Seite boten hinreichend Gelegenheit zu fremder Beteiligung und sind in ihrer theoretischen Durchdringung und praktischen Umsetzung Indikatoren für die in Frankreich und im Reich vorhandenen Motive und Bedenken bezüglich internationaler Politik. Das seitens der deutschen Fürsten vorhandene Bewußtsein einer ausbalancierenden Funktion Frankreichs, das ein wesentliches Kooperationsmotiv darstellte, wurde bei seiner Realisierung faktisch durch eine ausgeprägte Furcht vor einer Desintegration des Reichsverbandes begrenzt. Die Konversion Heinrichs IV. 1593 spielte bei der Ablehnung eines dauerhaften und bindenden Bündnisses eine weniger bedeutende Rolle, als bislang angenommen wurde. Stabilität des Reichsverbandes und territorial-dynastische Konsolidierung wogen im Zweifelsfall schwerer als konfessionelle Erwägungen. Der kleinste gemeinsame deutsch-französische Nenner - die Begrenzung der spanischen Vormacht - erwies sich als kräftig genug, um eine durch mehrere Konfliktfälle hindurch tragende Verständigung zustandezubringen, die letztlich die reichsständische Politik, wie besonders im Jülich-Klevischen Nachfolgekonflikt ersichtlich, in die gesamtpolitische Abhängigkeit französischer Machtpolitik zu bringen schien.
Die protestantischen Reichsstände und das Reichskammergericht
Die Arbeit im Projektbereich Reichskammergericht ging von einigen zentralen Prämissen aus, die Einfluß nehmen mußten auf die Erkenntnisziele und Zugriffsmethoden (8). Der Bearbeiter wollte zunächst ausdrücklich keinen diachronen Zugriff leisten, der das Verhältnis der einzelnen Unionsstände zum Reichskammergericht ins Auge nahm. Vielmehr sollten strukturelle Fragen wie die nach Rekrutierungs- und Verfassungsmechanismen im Vordergrund stehen. Die Existenz von Klientelsystemen ermöglichte die informelle Einflußnahme auf das Reichskammergericht, was auf die Grenzen eines unabhängigen Richtertums in der Frühen Neuzeit sowie auf die beschränkte Wirksamkeit normativer Ordnungen hinweist.
Erst in einem zweiten Schritt wurden dann die konkreten politischen Entwicklungen und die Berührungspunkte der Union mit dem Reichskammergericht zum Thema gemacht, letztlich um festzustellen, inwieweit Einflußnahmen bis in die Richterschaft nachzuweisen sind. Damit sollte nicht nur die Breite der Berührungspunkte, sondern auch ihre Tiefe ausgelotet werden. Im Zentrum des Interesses stand naturgemäß die Reichsjustizdebatte, die seit den protestantischen Gravamina von 1594 bis zum Ausgang des zweiten Jahrzehnts des 17. Jahrhunderts anhielt und erneut in den Westfälischen Friedenverhandlungen aufbrach. Die Grundlage für die Dokumentation dieser beiden zentralen Themenbereiche stellen die einschlägigen Bestände an Reichskammergerichtsakten sowie die Unionsakten der wichtigsten Mitglieder des Bündnisses dar. Besonderer Wert wurde auf die Erarbeitung einer Personendatenbank gelegt, mit deren Hilfe prosopographische Angaben zu 169 Assessoren recherchiert werden können.
Zur konfessionspolitischen Verortung der Beisitzer/Assessoren am Reichskammergericht wurde die Präsentationspraxis für die Unionsstände sowie aus Vergleichsgründen für Kurbayern und die Reichsstadt Köln untersucht. Wichtig ist die anhand der überlieferten Präsentationsakten mögliche Feststellung, daß Stände mit regelmäßigen Präsentationsrechten - wie z.B. alle Kurfürsten, Bayern, der Kaiserhof - ein auf Patronage basierendes Klientelsystem unter den Assessoren aufbauen konnten. Nicht alle Assessoren ließen sich gegen ihre eidliche Verpflichtung für die Interessen ihrer Präsentationsstände einspannen, doch der Nachweis konnte z.B. bei den von Kurbrandenburg, Kurpfalz und insbesondere vom Herzog zu Bayern präsentierten Personen erbracht werden.
Die Unionsstände haben nicht durchgehend das Reichskammergericht im Visier ihrer Politik gehabt. Aufschlußreich ist die Art und Weise, wie manche Themen, die das Reichskammergericht am Rande oder im Zentrum betrafen, zielgerichtet aufbereitet wurden. Als Beispiel ist die Debatte zur Reichsjustizreform anzuführen. Auf Unionstagen wurde dieses alte Thema immer wieder aufgegriffen und über eine Korrespondenz untereinander um aktuelle Facetten erweitert. So wurde bisweilen ein aktualisierter Katalog der protestantischen Justizgravamina erstellt, z.B. 1608 und 1613. Doch das Scheitern der einzelnen protestantischen Reformbemühungen führte meist nicht zu einer Nachbereitung der Frage oder zu einer auf den nächsten Reichstag ausgerichteten Diskussion, sondern das Thema wurde meist völlig fallengelassen oder nur als ein allgemeiner Hintergrund der Reichsprobleme im Bewußtsein gehalten.
Die protestantische Union vernachlässigte aber trotz der vorherrschenden Einschätzung, daß am Reichskammergericht offensiv nichts mehr durchzusetzen war, die Beobachtung des Gerichtes nicht. Die breite Mobilisierung der Unionsstände erklärt sich dabei aus der Befürchtung, daß das Gericht die Interpretationsmaximen der Gegenseite zum Religionsfrieden von 1555 für die Entscheidungsfindung übernehmen könnte.
Hier wird die Nutzung der informellen Einflußmöglichkeit auf Assessoren der eigenen Konfession wichtig (9). Nicht die Beeinflussung in laufenden Prozessen war das Ziel der Höfe, sondern der Schutz vor Vergewaltigung der eigenen Rechtsanschauung. Dies kann beispielsweise anhand der sogenannten Rosenberg-Krise von 1612-1614 gezeigt werden. Die gezielte Indiskretion eines protestantischen Assessors ebenfalls aus dem Jahr 1614, mit der eine kaiserliche Aufforderung an den Reichskammergerichts-Fiskal zur Prozeßführung gegen säumige Steuerzahler der protestantischen Seite bekannt gemacht wurde, stellt einen weiteren Beleg für das Funktionieren des Klientelsystems dar. Trotz aller Konfrontationsdynamik ist jedoch festzuhalten, daß die Nutzung von Klientelbeziehungen durch die Unionsstände rein defensiver Natur war.
Die protestantischen Reichsstände und der Kaiserhof
Neben dem Reichskammergericht waren die Mitglieder der Union vielfältig von der kaiserlichen Gerichtsbarkeit betroffen, die durch den am Kaiserhof residierenden Reichshofrat wahrgenommen wurde. Der Reichshofrat, der als Hofbehörde sowohl rechtliche als auch bürokratisch-verwaltende Aufgaben hatte, war ein zentrales Instrument im System der kaiserlichen Reichspolitik. Seine Kompetenzen in der Rechtsprechung überlagerten sich mit denen des Reichskammergerichts und die Abgrenzung der Gerichtszuständigkeiten gehörte zu den verfassungspolitischen Hauptkonflikten in der Zeit vor 1618 (10).
Die Überlieferung des Reichshofrats liegt - weitgehend erhalten - im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv. In einem ersten Arbeitsschritt wurde eine Sichtung dieses umfangreichen Bestandes für den Projektzeitraum vorgenommen. Zwischen 1580 und 1621 lassen sich insgesamt ca. 600 Prozesse mit Beteiligung von Unionsmitgliedern feststellen. Diese umfassen Lehnsprozesse, Landfriedensbrüche, Religionsprozesse und Kriminalsachen; dazu kommen noch außergerichtliche Privilegienbitten. Reichspolitische Relevanz kann ca. 50 dieser Verfahren vor dem Reichshofrat zugesprochen werden. Ausgewähltes Quellenmaterial aus diesen Prozessen bildet daher den Grundstock dieses Editionsteils.
Das Material zu diesen Verfahren ist in verschiedener Form überliefert. An erster Stelle stehen die eigentlichen Prozeßakten, die allerdings zahlreiches nicht editionswürdiges Material enthalten wie Fristverlängerungen, Anwaltsakkreditierungen etc. Auch die Klageschriften und Prozeßeingaben der Beteiligten sind meist so umfangreich, daß für die Edition Kürzungen vorgenommen werden mußten. Besonderen Wert legt die Edition auf die internen Materialien des Reichshofrats, die den Gang der Entscheidungsfindung dokumentieren, so z.B. die Gutachten der Referenten und die Ausfertigung der ausgehenden kaiserlichen Verordnungen und Mandate zum Prozeß und ihre Vorstufen (Entwürfe und Abänderungen). Da alle wichtigen Entscheidungen des Reichshofrats vom Geheimen Rat des Kaisers kontrolliert wurden, finden sich auch in dessen Überlieferung wertvolle Ergänzungen.
Interne Vermerke finden sich in Kurzform ebenfalls in den Protokollen des Reichshofrats und des Geheimen Rats, die allerdings für den Projektzeitraum nicht vollständig überliefert sind. Sie bieten aber Hinweise auf den Entscheidungsprozeß und auch über den zeitlichen Ablauf und die Teilnehmer der Beratungen. Quellenkritisch ist anzumerken, daß die Motive und rechtlichen Erwägungen aus den Protokolleintragungen oft nur undeutlich hervorgehen.
Weiteres ergänzendes Material fand sich in den privaten Korrespondenzen innerhalb des Wiener Bestandes und der persönlich-familiären Überlieferung einzelner Reichshofräte bzw. Geheimer Räte. Es konnte jedoch nicht für alle 110 Räte des Projektzeitraums eine private Überlieferung ermittelt werden.
Neben dem eigentlichen Prozeßmaterial berücksichtigt der Editionsteil auch die Diskussion über den Stellenwert des Reichshofrats in der Reichsverfassungsdebatte um 1600. Hierzu wurden die Gravamina der protestantischen Reichsstände gegen Rechtsprechung und Gerichtskompetenz des Reichshofrats und das dazugehörige Korrespondenzmaterial zwischen Kaiser und Ständen ausgewertet.
Über diese protestantischen Eingaben auf Reichstagen und bei Gesandtschaften am Kaiserhof hinaus ergaben sich aus der internen Diskussion der Protestantischen Union zahlreiche Gutachten zur Frage der Gültigkeit von Reichshofratsentscheidungen und möglichen Gegenmaßnahmen. Diese hatten - wie etwa ein Gutachten des kurpfälzischen Rates Leonhard Schug von 1599 - den Charakter grundsätzlicher reichspolitischer Leitlinien für die Union, besonders seit sich mit dem Fall Donauwörth die protestantische Kritik am Reichshofrat radikalisierte. In der Zeit Kaiser Matthias` hingegen finden sich auch wieder pragmatisch orientierte Texte, die konkrete Änderungsvorschläge zum Entwurf einer neuen Reichshofratsordnung vorsehen. Damit korrespondiert die Beobachtung, daß seit der Regierungsübernahme durch Matthias im Jahre 1612 auch im Hinblick auf die Aktivitäten des Reichshofrats generell von einer deutlichen Entspannung vor allem im Bereich der Religionsprozesse gesprochen werden kann (11). In konzeptioneller Hinsicht hat die kaiserliche Seite allerdings wenig verfassungspolitisch wertvolles Material formuliert, sondern dies den bayerischen Räten überlassen.
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Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer historischer
Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e.V., 1999. |