Hinweis: Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Anmerkungen am Ende des Textes
Die Konkurrenz bei der Besetzung kirchlicher Stellen zwischen der päpstlichen Kurie und lokalen Instanzen ist eine Konstante in den Beziehungen zwischen Papst und Ortsklerus während des Spätmittelalters. Nach dem Großen Schisma wurde durch den Anstieg der Vergabe von Benefizien durch päpstliche Provisionen und die massenhafte Gewährung von Exspektanzen die Einflußnahme aus Rom auf vakante Stellen in den Bistümern noch fühlbarer. Sie wurde allenthalben beklagt, nicht nur im Reich (2). Die Darstellung des tatsächlichen Ausmaßes dieses Einflusses der Kurie auf das Benefizialwesen eines größeren Raumes und eine vergleichende Analyse fehlt jedoch bisher, ebenso wie die eingehende Untersuchung der Binnenstruktur der Beziehungen zwischen kurialer Verwaltung und lokalen Institutionen (3).
Die Pontifikate Martins V. (1417 - 1431) und Pius' II. (1458 - 1464) sind für eine solche Analyse besonders lohnend. Martin V. als erster nachschismatischer Papst hatte sich im Hinblick auf die Reorganisation des kurialen Behördenapparats, seiner personellen Ausstattung und seiner finanziellen Fundierung insbesondere mit dem Benefizialwesen zu beschäftigen. Darüber geben seine Kanzleiregeln Auskunft, in denen er Maßnahmen getroffen hat für den Umgang mit dem stark zunehmenden Schriftgut, das im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren entstand (4). Die Regelungen betreffen Verfahrensabläufe und ordnen Zuständigkeiten.
Ist das Pontifikat Martins V. als ein gewisser Neubeginn zu sehen und damit wegen der Etablierung oder Veränderung von Verwaltungsstrukturen interessant, so zeigt sich im Pontifikat Pius' II. eine Art "Normalzustand", wie er sich um die Mitte des 15. Jahrhunderts herausgebildet hatte. Das Baseler Konzil hatte die weitreichenden Anordnungen Martins V. zum Benefizialwesen in mancher Hinsicht zurückgenommen und zugunsten der lokalen Vergabeinstitutionen verändert. In dieselbe Richtung gingen auch die Bestimmungen des Wiener Konkordats von 1448, die einen Ausgleich in der Konkurrenzsituation zwischen Kurie und Reich anstrebten. Die Kanzleiregeln Pius' II. zeigen jedoch, daß dieser Papst weitgehend an den Verwaltungsanordnungen seiner Vorgänger festhielt; der Rückgriff auf Regelungen auch Martins V. wird an manchen Stellen ausdrücklich betont.
Um das Ziel einer umfassenden Untersuchung der Verhältnisse im Reich und vor allem den Vergleich zwischen Theorie und Praxis einerseits, zwischen kurialen Anordnungen und Entscheidungen sowie ihrer Umsetzung zu erreichen, andererseits aber auch die Gegenkräfte herauszuarbeiten, ist von beiden Überlieferungsseiten auszugehen: zum einen von den Hunderten von Registerbänden im Vatikanischen Archiv und zum anderen von den Quellen, die im Reich selbst zum Benefizialwesen erhalten geblieben sind.
Die vatikanische Überlieferung zu den deutschen Diözesen ist im Repertorium Germanicum in Regestenform aufbereitet (5). Durch die relativ gleichförmige Struktur der Information bietet sich diese Quelle für eine Gesamtanalyse des kurialen Einflusses auf das deutsche Benefizialwesen mit Hilfe der Datenverarbeitung besonders an. Die Auswertung der Registereinträge zu den beiden Pontifikaten wird mit einem Datenbankprogramm vorgenommen, das die Informationen aus den Lemmata in ca. 30 Eingabefelder zerlegt und damit eine große Zahl von Variablen bildet. Auf diese Weise wurden für das Pontifikat Pius' II. für seine Dauer von 6 Jahren aus den etwa 6000 Artikeln zu den einzelnen Personen ca. 18.000 Datensätze angelegt. Diese Zahl ergibt sich einmal daraus, daß sehr viele Kleriker um mehr als nur ein Benefizium nachsuchten oder auch mehrere Suppliken für eine Stelle einreichten. Jeder einzelne Rechtsvorgang bedingt einen separaten Datensatz.
Für die Daten von Martin V., dessen Pontifikat von fast 14 Jahren naturgemäß auch eine weitaus höhere Zahl an Petenten erlebte, wurde eine Auswahldatenmenge ermittelt, die der aus dem Pontifikat Pius' II. vergleichbar ist. Da die Daten noch nicht in maschinenlesbarer Form vorliegen und somit eine klassische Samplebildung nach statistischen Methoden nicht vorgenommen werden konnte, mußte bei der Auswahl die Datenstruktur des Repertorium Germanicum berücksichtigt werden. Weil die Lemmata nach den Vornamen der Petenten angelegt sind, wurden die des Namens 'Johannes' ausgewählt und eingescannt. Dieser Name ist keiner bestimmten Herkunftsregion zuzuordnen, somit bleibt die geographische Streuung der Einträge gewährleistet, um eine reichsweite Analyse durchführen zu können.
Da sich die Art der Regestierung der vatikanischen Quellen für das Repertorium Germanicum im Laufe der Zeit etwas verändert hat, lassen sich nicht alle Informationen, die bei Pius II. zur Verfügung stehen, auch bei Martin V. ermitteln. Die Kernaussagen zum Benefizialwesen bleiben jedoch bestehen, so daß sich hinreichend Ansätze für Vergleiche ergeben. Das gilt zum Beispiel für die Angabe der Pfründwerte, die bei Martin V. fehlen; bei Pius II. hingegen werden Zusatzinformationen aus der Narratio, etwa die Namen von Prozeßgegnern, nicht aufgenommen.
Die Fragenkomplexe, die sich aufgrund des Datenmaterials aus den vatikanischen Quellen bearbeiten lassen, betreffen in erster Linie quantitative Angaben, z.B.:
Aufgrund der Informationen, die der Petent bei Einreichung seiner Supplik über sich selbst geben mußte, werden auch Fragestellungen aus den Bereichen möglich, die für die Erstellung von Kollektivbiographien verwendet werden können und soziologische Hintergründe beleuchten, die den Personenkreis der Petenten und darunter der Kurialen beschreiben:
Eine Studie einzelner Personengruppen von Petenten, etwa der kurialen Funktionsträger, kann durch die Untersuchung der akademischen Graduierung, der Klientelverhältnisse und der Stellung, die sie in der kurialen Verwaltung bekleiden, Anforderungsprofile sichtbar machen und Machtpositionen einzelner Protagonisten hervorheben.
Verbindet man Benefizium und Benefiziat miteinander, so ergeben sich Fragen nach der Anzahl der Bewerber je Benefizium oder für bestimmte Vergabeinstitutionen. Rechtsstreitigkeiten sind in diesem Zusammenhang besonders interessant, denn dabei werden meist viel mehr und weitergehende Informationen über das Streitobjekt und die jeweiligen Gegner mitgeteilt als in einer Supplik um eine einfache Provision, weil der Petent sich damit eine Verbesserung seiner eigenen Position verspricht.
Da sich die einzelnen Felder der Datensätze bei der Abfrage in beliebiger Form in Beziehung setzen lassen, sind auch Fragestellungen möglich, die nicht unbedingt aus den Variablen selbst ablesbar sind, jedoch z. B. aus deren Kombination. So ist die Tatsache, ob ein Petent sich tatsächlich an der Kurie aufhielt, also seine Supplik persönlich einreichte, nicht immer aus den Lemmata zu entnehmen. Die Angaben über die Anwesenheit an der Kurie sind eher selten. Das erklärt sich natürlich daraus, daß ein Papstfamiliar wohl kaum darauf hinweisen mußte, daß er am Ort ist. Damit ist die Variable über die Familiarität auch als ein Indiz für den Aufenthaltsort des Petenten einzusetzen.
In ähnlicher Weise kann man bei der Betrachtung von Klerikern vorgehen, die ein Benefizium anstreben, das durch Resignation vakant geworden ist. Bezieht man hier die Angabe über die Zugehörigkeit zu einer Familia und den Namen des Vorbesitzers ein, dann ergeben sich dadurch interessante Einblicke in die Netzwerke von Kardinal- und Papstfamiliaren und in die Klientelverhältnisse, die die Funktionäre der päpstlichen Behörden aufbauten.
Auf einer zweiten Ebene, nämlich aus den Angaben zu den erbetenen Benefizien und ihren Rechtstiteln, ergeben sich auch Aussagen über die Expeditionswege in der komplexen päpstlichen Verwaltung, die in einigen Aspekten von Meyer, Schwarz und Frenz dargestellt worden ist (6). Die überlieferten Kanzleiregeln bieten, wie erwähnt, Informationen zur Organisation der Kurienbehörden sowie zur personellen Ausstattung und Zuständigkeit. Hier kann weiter angeknüpft werden mit Fragen zur Verwaltungswirklichkeit der Kurie, etwa zur Bedeutung des personalen Elements im Vergleich mit dem strukturellen, funktionalen Aufbau der Administration. Die normativen Vorgaben aus Kirchenrecht und Kanzleiregeln lassen sich durch das tatsächliche, in den Registern sich niederschlagende Verwaltungshandeln einerseits, aufgrund der im Original überlieferten Papsturkunden andererseits, auf ihre Praxisrelevanz überprüfen. Hiermit ist die zweite Quellengruppe angesprochen, die den vatikanischen Quellen an die Seite gestellt wird: die korrespondierende Überlieferung im Reich.
Die Quellen auf der Seite der Petenten und der lokalen Vergabeinstitutionen sind nicht nur als Verifikation für die Angaben der kurialen Seite notwendig, sondern sollen auch Aufschluß darüber geben, was eigentlich mit einer Bulle passiert, nachdem sie in die Hände des Petenten gelangt ist. Damit verbinden sich Fragen nach ihrem tatsächlichen rechtlichen Gewicht, nach der Art und Weise, wie ihr zur Geltung verholfen werden sollte, und vor allem nach den Erfolgsaussichten. Generell interessiert hier, in welcher Weise die Vergabeinstitutionen im Reich auf die Kleriker mit einer Papstbulle in Händen reagiert haben.
Die Quellen aus dieser Überlieferungsseite sind weit weniger standardisiert, als es die kurialen Registerserien sind. Papsturkunden in den Archiven der Adressaten sind nur eine Quellengattung, wenngleich eine der wichtigsten, denn sie sind das unmittelbare Bindeglied zwischen Kurie, Petent und angestrebtem Benefizium. Die Auswertung der Geschäftsgangsvermerke darauf zeigt die auf kurialer Seite beteiligten Personen und Funktionsträger und dokumentiert in gewissem Umfang den Verwaltungsdurchlauf.
Neben den Papsturkunden ist auch das übrige bei der Vergabeinstitution entstandene Schriftgut in die Untersuchung einzubeziehen. Dazu zählen etwa die leider nur in sehr seltenen Fällen überlieferten Kapitelprotokolle, Amtsbücher, Kopiare, Akten, Statutensammlungen, Rechnungsbücher etc., die im Rahmen der Verwaltung der Dom- und Kollegiatkapitel entstanden sind. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß die Zusammensetzung von Diözese zu Diözese anders aussieht und damit für die vergleichende Analyse zuerst die jeweilige Überlieferungssituation genau beschrieben werden muß.
Da es nicht möglich ist, das spätmittelalterliche Benefizialwesen und den Einfluß der Kurie flächendeckend für das Reich in eingehender Weise zu untersuchen, wird eine räumliche Eingrenzung vorgenommen. Der Schwerpunkt liegt im nordwestdeutschen Raum mit den Erzdiözesen Bremen und Köln und den Suffraganen Münster, Osnabrück und Minden. Die Betrachtung eines größeren geographischen Raumes ermöglicht es, sich mit den Gegebenheiten dieser Landschaft, mit ihren politischen und rechtlichen Strukturen unabhängig von Diözesangrenzen auseinanderzusetzen. Daß die kirchlichen und weltlichen Herrschaftsverhältnisse Auswirkungen auch auf das Benefizialwesen haben, liegt angesichts der zahlreichen Patronatsrechte auf der Hand. Hier wiederum sind die Reaktionen in jeder Diözese unterschiedlich. Das eher patrizisch geprägte Bremer Domkapitel verhält sich gegenüber den 'litterae' aus Rom anders als die Kanoniker in Münster oder Osnabrück. Aber auch innerhalb einer Diözese wird den päpstlichen Präzisten verschieden begegnet, je nachdem, ob sie sich bei einem Kollegiatstift um ein Kanonikat mit Präbende bemühen oder aber einen Sitz im Domkapitel erlangen wollen. Die konkurrierenden Rechtsebenen sind nur ein Erklärungsgrund hierfür; oft sind es nur vor Ort verständliche Parteiungen und Klientelverhältnisse, von denen in Rom wohl kaum Kenntnisse vorausgesetzt werden konnten.
Damit jedoch ablesbar bleibt, inwieweit die Ergebnisse aus dem nordwestdeutschen Raum auf seine periphere Lage im Reich, auf Kurienferne, auf die besonderen Rechts- und Herrschaftsverhältnisse oder schlicht auf die dort amtierende Kirchenführung zurückzuführen sind, werden zusätzlich die Diözesen Magdeburg und Chur in die genauere Analyse einbezogen. Durch geographische Lage, innere Struktur und äußere Machtverhältnisse von den nordwestdeutschen Diözesen sehr verschieden, sollen die hier ermittelten Ergebnisse im Vergleich mit denen des Untersuchungsschwerpunkts Aussagen darüber erlauben, welche Aspekte im Verhältnis zwischen Kurie und lokalen Instanzen im Vergabeverfahren für Benefizien strukturell für alle Diözesen anzunehmen sind, welche Grundmuster der Interaktion zwischen Kurie und Reich zugrundeliegen und welche Faktoren bei der Gestaltung dieser Beziehung eine Rolle spielen.
Im Zusammenspiel mit den statistischen Auswertungen der kurialen Überlieferung, die für alle Diözesen durchgeführt werden, lassen sich die Ergebnisse aus den Beispieldiözesen einpassen und aufgrund der Einbeziehung der lokalen Überlieferung verifizieren und ergänzen. So werden auf der Diözesanebene einzelne Personen sichtbar, die z. B. die Verbindung zwischen Kurie und Köln herstellten und aufrechterhielten.
Ziel der Untersuchung ist es somit, vor dem Hintergrund der Kritik am spätmittelalterlichen Benefizialwesen im deutschen Reich den tatsächlichen Stellenwert der Beteiligung der Kurie am Vergabeverfahren in Konkurrenz zu den lokalen Institutionen neu zu bestimmen. Mit der Auswertung des kurialen Massenschriftguts in Form von Suppliken, Bullen und sonstigen Akten soll die Verwaltungswirklichkeit der spätmittelalterlichen Kurie in ihrer personalen und organisationstechnischen Dimension aufgezeigt werden. Der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung bei der Auswertung der umfangreichen vatikanischen Quellen läßt erstmals Fragestellungen zu, die quantitative Ergebnisse für das gesamte Reich liefern und damit weitere Detailuntersuchungen anregen können. Gleichzeitig wird deutlich werden, inwieweit die Kritik an der Einflußnahme der Kurie auf die Vergabe von Benefizien im Reich berechtigt war, wie diese Eingriffe tatsächlich aussahen und ob sie wirklich flächendeckend ihre Wirkung entfalteten.
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Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer historischer
Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e.V., 1998. |