Arbeitskreis „Editionsprobleme der Frühen Neuzeit“

Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte

Johannes Schultze hatte in seinen "Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte" (zuletzt erschienen in: Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, hg. Von Walter Heinemeyer, Marburg/Köln 1978, S. 25-36) eine nützliche Hilfe für die Edition von Quellen zur neueren deutschen Geschichte vorgelegt. Allerdings zeigte sich, daß sie nicht immer jene Eindeutigkeit besaßen, die der Editor sich wünscht. Zum anderen hatte Johannes Schultze sich fast ganz auf Quellen in deutscher Sprache beschränkt, obwohl es ja auch anderssprachige Dokumente zu dieser Periode gibt, die für Deutschland wichtig sind. Wo er sich etwa lapidar zum Lateinischen äußerte, fand dies nicht die Zustimmung der Kenner des mittelelterlichen und des frühneuzeitlichen Lateins.

Verschiedene Anstöße führten dazu, daß sich auf den Historikertagen in Regensburg 1972 und in Braunschweig 1974 Gesprächskreise zusammenfanden, die der Frage nachgingen, ob man im Laufe der Zeit neue Empfehlungen für die Edition von Quellen zur neueren deutschen Geschichte zusammenstellen könne, wobei als Grundsatz galt, alles Übernehmbare aus den "Richtlinien" beizubehalten. Die Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer historischer Forschungseinrichtungen nahm sich dieser Arbeit an und gründete 1976 einen Arbeitskreis, dessen Vorsitz zunächst Klaus Ganzer, dann Gerhard Müller übernahm. In der Endphase formulierte ein Ausschuß, bestehend aus Rosemarie Aulinger, Georg Lutz, Gerhard Müller, Heinz Scheible und Dieter Wuttke, den Text, der vom gesamten Arbeitskreis mit einigen Modifikationen akzeptiert wurde.

Bei diesen Bemühungen spielte eine Rolle, daß von Germanisten immer wieder zu hören war, daß Dokumente, die mit Hilfe von Schultzes "Richtlinien" ediert werden, dem Germanisten nicht alle Fragestellungen ermöglichen, die er benötigt. Auch hatte Schultze sich nur über die Herausgabe der Quellen, aber nicht über deren Einleitung und deren Apparate geäußert. Auf dem Historikertag in Braunschweig trug Werner Besch seine Anregungen für die Edition von deutschen Texten zur neueren deutschen Geschichte vor, die die vorliegenden Empfehlungen stark beeinflußt haben. In unserem Arbeitskreis waren die meisten Editionsunternehmungen, die zur Zeit zur neueren deutschen Geschichte bestehen, durch Mitarbeiter vertreten. In mehrjährigen Verhandlungen wurde von uns ein Programm entwickelt, das wir „Empfehlungen“ nennen, da die Entscheidung des Editors über seine Editionsmethode ihm nicht genommen werden kann und auch nicht genommen werden soll. Wir meinen aber, daß unsere Empfehlungen dazu beitragen können, daß die Editionsarbeit von Texten zur neueren deutschen Geschichte ein wenig vereinheitlicht wird. Wir haben auch auf die Wünsche der Philologen gehört, damit in Zukunft keine Editionen vorgelegt werden, die „nur“ für Historiker brauchbar sind. Es zeigte sich, daß das Achten auf die Vorstellungen der Philologen den Historikern die Arbeit eher erleichtert als erschwert. Nur an einer Stelle sprechen wir statt einer Empfehlung eine „Richtlinie“ aus: daß der Bearbeiter einer Edition die Grundsätze mitzuteilen hat, die er anwendet.

Wir sind uns darüber im klaren, daß die höchst unterschiedlichen Quellengattungen wie auch die stark differierenden Editionsziele dem Herausgeber die Verantwortung für seine Entscheidungen belassen. Auch ist es möglich, daß bei der Publikation einer Quelle, die in einem Aufsatz vorgenommen wird, und bei einer größeren Edition unterschiedliche Bearbeitungsgrundsätze angewendet werden. Jedoch zieht sich ein Grundanliegen durch unsere Empfehlungen hindurch, daß sich nämlich der edierte Text so weit wie möglich und sinnvoll an die Form der frühneuzeitlichen Quelle annähern möchte. Die Sorgfalt des Bearbeiters sollte zunächst auf die Genauigkeit seines Textes gerichtet sein. Die Empfehlungen wollen den Textbearbeitern auf konkrete Weise Hilfe leisten, um die Publikation verläßlicher und zugleich auch lesbarer Texte zu erleichtern. Aufgeblähte Kommentare sind dagegen entbehrlich; sie verzögern vielmehr erfahrungsgemäß die Vorlage dringend benötigter Publikationen.

Bei der Behandlung des Italienischen, des Französischen und des Spanischen sind die Empfehlungen detaillierter, weil über diese Sprachen keine breitere Diskussion in bezug auf unser Thema geführt wurde. Die Vorschläge und die beigefügten Beispiele vermögen deswegen die Arbeit an Editionen von romanischen Texten zur frühen Neuzeit zu erleichtern. Zum Italienischen wird darüber hinaus in einem der nächsten Bände der „Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken“ ein Aufsatz von Dr. Georg Lutz erscheinen, der sich eingehender, als dies im Rahmen der vorliegenden Empfehlungen möglich gewesen ist, mit den Problemen vor allem der orthographischen Modernisierung und Normalisierung italienischer Texte aus dem 16. und 17. Jahrhundert beschäftigt. Über das Deutsche und Lateinische wurden die anstehenden Fragen schon vielfach erörtert (vgl. etwa „Probleme der Edition mittel- und neulateinischer Texte. Kolloquium der Deutschen Forschungsgemeinschaft“, hrsg. von Ludwig Hödl und Dieter Wuttke, Boppard 1978, oder Oskar Reichmann, Zur Edition frühneuhochdeutscher Texte. Sprachgeschichtliche Perspektiven, in: Zeitschrift für deutsche Philologie 97, 1978, S. 337-361), so daß wir meinten, uns hierbei kurz fassen zu können. Aus der Zusammenarbeit eines Germanisten mit Theologen und Historikern ist die bereits erwähnte Arbeit von Werner Besch erwachsen: Zur Edition von deutschen Texten des 16. Jahrhunderts, in: Alemannica. Landeskundliche Beiträge . Festschrift für Bruno Boesch, zugleich Alemannisches Jahrbuch 1973/75, S. 392-411. Zum Englischen äußern wir uns nicht, da die Editionsprobleme hier gerade im Moment so in Bewegung sind, daß wir nicht Stellung nehmen möchten, zumal kein Anglist zu unserer Gruppe gehörte. Für das Niederländische verweisen wir auf die „Richtlijnen voor het uitgeven van historischer bescheiden“, Utrecht, s-Gravenhage 1975.

Im Arbeitskreis arbeiteten mehrere Kollegen aus anderen Disziplinen mit, deren Rat uns unentbehrlich war. Ihnen wie auch anderen, die uns schriftlich berieten, und der AHF, die die Arbeit förderte, danken wir herzlich.

1

Allgemeines

1.1

Die Empfehlungen gelten für wissenschaftliche Editionen.

1.2.

Die Editionsgrundsätze müssen stets angegeben werden.

1.3

Die Editionen sollen so gestaltet werden, daß Vertreter möglichst zahlreicher Wissenschaftszweige mit den Texten arbeiten können.

1.4

Angesichts des unterschiedlichen Gewichts und Charakters der Quellen und der verschiedenen Zielsetzungen der Editionen ist es möglich, daß unterschiedliche Editionsgrundsätze angewendet werden.

1.5

Schriftgeschichtlich bedingte Eigentümlichkeiten werden nicht wiedergegeben. Zur Dokumentation des graphischen Erscheinungsbildes der wichtigsten Überlieferungsträger wird die Abbildung von Schriftbeispielen empfohlen.

1.6

Die Überlieferungsformen (z.B. Konzept, Ausfertigung, Registereintrag, Kopialbucheintrag, Abschrift, Druck) werden mitgeteilt. Die beteiligten Schreiber – etwa bei Eigenhändigkeit – oder deren Wechsel werden genannt. Fundort, Signatur mit Blatt- bzw. Seitenzahlen werden – auch bei Drucken – angegeben.

1.7

Liegt ein Dokument in mehrfacher Überlieferung vor, werden alle Fundorte mitgeteilt. Varianten werden nur festgehalten, wenn es sich dabei um sachlich oder sprachlich bedeutsame Abweichungen handelt (vgl. auch 3.3.2. und 3.3.3.).

1.8

Kanzleivermerke und dergleichen werden wiedergegeben, wenn ihnen Informationswert zukommt. Dasselbe gilt für Hervorhebungen und Streichungen.

1.9

Unsichere Lesungen werden durch [?] kenntlich gemacht.

1.10

Zusätze des Bearbeiters werden stets in eckige Klammern [ ] gesetzt. Auslassungen des Bearbeiters werden durch [...] gekennzeichnet.

1.11

Kürzungen werden bei Eindeutigkeit stillschweigend im Anschluß an den sonstigen Sprachgebrauch (also prae oder pre) aufgelöst. Bei Mehrdeutigkeit wird durch eine Anmerkung oder einen generellen Hinweis in der Einleitung auf das Problem aufmerksam gemacht; gegebenenfalls werden aufgelöste Kürzungen in eckige Klammern gesetzt.

1.12

Abkürzungen und Siglen können verwendet werden; sie werden in einem eigenen Verzeichnis zusammengestellt und aufgelöst.

1.13

In Geheimschrift abgefaßte Texte werden nach Möglichkeit an Hand zeitgenössischer Transkriptionen in Klarschrift wiedergegeben. Die ursprünglich chiffrierten Texte oder Abschnitte – auch Textteile, die in Konzepten zur Chiffrierung bestimmt erscheinen – werden durch die Vor- und Nachstellung besonderer Zeichen (etwa /: ... :/) eigens kenntlich gemacht. Liegen keine Dechiffrierungen vor, löst der Bearbeiter die Geheimschrift auf. Ist dies nicht möglich, wird, soweit dies topographisch machbar ist, der ursprüngliche Chiffrentext wiedergegeben.

1.14

Diakritische Zeichen werden wiedergegeben, sofern sie nicht reine Lesehilfen sind. Es wird nicht festgehalten, wenn z.B. Punkte über i und j fehlen.

1.15

Bei Datierungen ab 1582 wird, wo der Julianische Kalender in Gebrauch blieb, das Datum nach Gregorianischem Kalender in eckigen Klammern zusammen mit dem Zusatz „n. st.“ hinzugefügt.

1.16

Werden verschiedene Drucktypen verwendet, so gibt der Bearbeiter darüber in seiner Einleitung Auskunft.

1.17

Bei fremdsprachigen Einschüben (z.B. lateinische in deutschen Texten oder griechische in lateinischen etc.) kann der Text unverändert bleiben, wenn dadurch der Kenntnisstand des Schreibers wiedergegeben werden soll; offensichtliche Fehler oder interpretationsbedürftige Wendungen müssen aber im Apparat berichtigt oder erläutert werden.

1.18

Bei den Texten ist ein Zeilenzähler erwünscht.

1.19

Es kann sich empfehlen, den Seitenwechsel der Vorlage (vgl. 2.1.) wiederzugeben.

1.20

Die Erstellung von Indices (Registern) wird empfohlen.

 

2.

Textgrundlage

2.1

Bei Mehrfachüberlieferung sollte einer einzigen gefolgt werden (vgl. jedoch 1.7.). Die Entscheidung für diese Vorlage (Leithandschrift oder Leitdruck), der in der Schreibweise gefolgt wird, ist zu begründen. Dabei können unter anderem folgende Gesichtspunkte eine Rolle spielen: Alter der Vorlage, Genese des Textes, Überlieferungsgeschichte, Wirkungsgeschichte, Ziel der Edition.

2.2

Offensichtliche Fehler in der Vorlage werden mit Hilfe anderer Überlieferungen emendiert. Die Schreibweise folgt dabei der herangezogenen Überlieferung. Solche Eingriffe sind im textkritischen Apparat zu belegen.

2.3

Unumgängliche Konjekturen sind in der Regel in den Text aufzunehmen, jedoch zu kennzeichnen. Auf unheilbare Korruptelen wird hingewiesen, am besten mit [!].

2.4

Bei gedruckten Vorlagen wird sich die Kollation aller Exemplare derselben Druckauflage nur in begründeten Ausnahmefällen vertreten lassen.

 

3

Textkritische Apparate und Sacherläuterungen

3.1

Es wird empfohlen, in zwei getrennten Apparaten einerseits Textkritik und andererseits Sprach- wie Sachkommentar zu bieten.

3.2

Die Angaben in den Apparaten können durch Hinweise auf Zeilenzählung oder durch Exponenten (Buchstaben für den textkritischen Apparat und Zahlen für Sacherläuterungen) vorgenommen werden.

3.3

Textkritischer Apparat

3.3.1

Marginalien werden, soweit sie nicht am Rand belassen oder in den Text eingefügt werden können, in den textkritischen Apparat aufgenommen. Werden die Marginalien in den Apparat aufgenommen, dann können eventuell erforderliche Erläuterungen in eckigen Klammern oder kursive hinzugefügt werden.

3.3.2

Sind Entstehungsvarianten vorhanden, etwa in Konzepten, so werden diese in den textkritischen Apparat aufgenommen, sofern sie inhaltlich relevant sind.

3.3.3

Überlieferungsgeschichtliche Varianten sollen in den textkritischen Apparat nur dann aufgenommen werden, wenn dadurch die Veränderungen des Sinnes dokumentiert werden (lexikalische oder syntaktische Varianten: Wortwahl, Wortbildung, Wortfolge, Casus, Numerus, Tempus). Orthographische und sprachliche Varianten werden in der Regel nicht einzeln verzeichnet; sie können summarisch in der Einleitung erfaßt werden.

3.3.4

Die Abhängigkeit der Überlieferungsträger voneinander wird im allgemeinen nicht im textkritischen Apparat belegt, sondern in der Einleitung nachgewiesen und nach Möglichkeit durch ein Stemma dargestellt.

3.3.5

Hat ein Text eine längere Nachwirkung durch spätere Abschriften, Drucke oder neuzeitliche Editionen, so kann diese exemplarisch in der Einleitung oder im textkritischen Apparat dokumentiert werden.

3.3.6

Wenn ein Text mehrfach redigiert wurde, so kann es sich als notwendig erweisen, die verschiedenen Fassungen nacheinander oder in Kolumnen zu drucken, um den textkritischen Apparat zu entlasten, der in jedem Fall so knapp wie möglich gefaßt sein sollte.

3.4

Sprachliche und sachliche Erläuterungen

3.4.1

Veraltete und untergegangene Wörter, gegebenenfalls auch semantische Verschiebungen, werden erläutert, wenn ihre Bedeutung nicht aus dem Kontext erkennbar ist. Auch syntaktische und sonstige sprachliche Schwierigkeiten sollten erörtert werden.

3.4.2

Unter Umständen kann sich die Zusammenfassung der lexikalischen Erläuterungen in einem Glossar empfehlen.

3.4.3

Zitate und gegebenenfalls Zitatanklänge werden soweit wie möglich nachgewiesen. Zur Kennzeichnung im Text sind die verschiedenen Formen der Anführungszeichen dem Kursiv- oder Sperrdruck vorzuziehen.

3.4.4

Im Text vorkommende Personen und geographische Namen sind nach Möglichkeit zu identifizieren.

3.4.5

Sachen, Begriffe und Ereignisse sind nur soweit zu erläutern, wie es das Verständnis erfordert. Dabei angeführte Veröffentlichungen sind bibliographisch eindeutig anzugeben, gegebenenfalls durch Beifügung eines Literaturverzeichnisses.

 

4

Einleitung

4.1

Die Ausführlichkeit der Einleitung hängt von Art und Ziel der Edition ab.

4.2

Über die Editionsgrundsätze muß hier Rechenschaft abgelegt werden (vgl. schon 1.2.).

4.3

Die einzelnen Überlieferungen sind zu beschreiben und zu bewerten. Die Wahl der Vorlage ist zu begründen

4.4

Handschriftliche Vorlagen sind so genau zu beschreiben, wie es für die Edition erforderlich scheint.

4.5

Alle Drucke sind bibliographisch so zu verzeichnen, daß sie eindeutig definiert sind.

4.6

Alle bekanntgewordenen Fundorte sind anzugeben, möglichst mit Signatur.

 

5

Die Edition von deutschen Texten

5.1

Eigennamen werden entsprechend der Vorlage wiedergegeben.

5.2

Die Vokale werden einschließlich zugesetzter diakritischer Zeichen (übergesetzte Vokale, Punkte, Striche und Bögen) beibehalten. Abweichungen von dieser Empfehlung sind zu begründen.

5.3

i, j, u, v und w werden entsprechend dem Lautwert wiedergegeben. Zweifelsfälle sind anzumerken. In besonderen Fällen, z.B. bei graphischen Distinktionen des Typs jn (Präposition bzw. Personalpronomen) kann sich auch der strenge Anschluß an die Vorlage nahelegen. y wird beibehalten, jedoch als Ligatur für ii oder ij aufgelöst.

5.4

Der Bestand von Konsonanten wird in der Regel bewahrt.

5.4.1

Werden durchgehende Reduktionen (z.B. unndt zu undt oder Tilgung der n-Verdoppelung in den Endsilben) vorgenommen, so ist dies anzugeben.

5.4.2

Am Wortanfang sollten Doppelkonsonanten und Doppelschreibung von Konsonanten (z.B. czu und ffürst) möglichst beibehalten werden.

5.4.3

s, ss, ß, sz und z werden beibehalten, zwischen Lang-s und Rund-s wird nicht unterschieden.

5.4.4

uu und vu, die für w stehen, werden mit w wiedergegeben.

5.5

Groß- und Kleinschreibung

5.5.1

Bei Drucken soll die Großschreibung in der Regel der Vorlage folgen.

5.5.2

Bei handschriftlichen Vorlagen kann dies geschehen, wenn die Unterscheidung der Buchstabenformen eindeutig möglich und ihre sinnvolle Verwendung erkennbar ist. Im übrigen empfiehlt sich die Kleinschreibung mit Ausnahme von Eigennamen, Satzanfängen sowie evtl. Titeln und deren Abkürzung.

5.6

Die Getrennt- und Zusammenschreibung soll der Vorlage folgen, sofern diese eindeutig ist. Falls dadurch Verständnisschwierigkeiten entstehen, empfiehlt sich die Anbringung einer erläuternden Anmerkung (z.B.: „zutragen“ für „zu tragen“) oder durchgehende Anlehnung an den modernen Gebrauch.

5.7

Zahlzeichen werden vorlagegetreu wiedergegeben, es sei denn, daß gewichtige Gründe für eine Auflösung sprechen. Bei Ordnungszahlen wird die konsequente Hinzufügung eines Punktes empfohlen. Punkte nach Grundzahlen werden nicht wiedergegeben.

5.8

Die Interpunktion ist primär eine Verständnishilfe und soll deshalb in der Regel nach grammatikalischen Gesichtspunkten vereinheitlicht werden. Lassen vornehmlich literarische Texte jedoch eine konsequent durchgeführte Interpunktion erkennen, so kann diese beibehalten werden. Bei Verstexten, die keine oder kaum eine originale Interpunktion aufweisen, ist zu prüfen, inwieweit die Edition auf die Einführung einer Interpunktion verzichtet.

5.9

Alle Kürzungen und Ligaturen werden aufgelöst. Die Übernahme oder die Bildung von Siglen bleibt davon unberührt.

 

6

Die Edition von lateinischen Texten

6.1

Die mittelalterliche oder frühneuzeitliche Schreibweise wird im allgemeinen beibehalten. Orthographische Veränderungen sollen jedenfalls nicht stillschweigend vorgenommen werden.

6.2

Besondere Eigenheiten der Überlieferungsträger werden in der Einleitung behandelt.

6.3

u und v werden nach dem Lautwert normalisiert.

6.4

j wird mit i wiedergegeben.

6.5

w ist ggf. in vu aufzulösen (z.B.: „wlt“ wird zu „vult“).

6.6

Sind ci und ti in der handschriftlichen Vorlage graphisch nicht zu unterscheiden, wird die Schreibweise der klassischen Philologie übernommen, es sei denn, daß sich die zeitgenössische Schreibweise nahelegt.

6.7

Alle Kürzungen und Ligaturen werden aufgelöst. Die Übernahme von Siglen oder deren Bildung bleibt davon unberührt (z.B.: C. V.). e-caudata ist mit ae bzw. oe wiederzugeben. Steht e-caudata auch dort, wo die heute gebräuchliche Schreibweise e hat (z.B.: Hebraice), so wird darauf aufmerksam gemacht.

6.8

Trennung und Zusammenschreibung sollten der Vorlage entsprechen, sofern diese eindeutig ist und wenn dadurch keine Verständnisschwierigkeiten entstehen.

6.9

Groß- und Kleinschreibung werden normalisiert. Namen und Satzanfänge werden groß geschrieben.

6.10

Für die Zahlzeichen und die Interpunktion wird auf das in 5.7. und 5.8. für die deutschen Texte Gesagte verwiesen.

 

7

Die Edition von italienischen Texten

7.1

Der Buchstabenbestand der Textvorlage wird grundsätzlich unverändert wiedergegeben; dies gilt auch für den Fall des Auftretens extremer Varianten bei der Schreibung des gleichen Wortes sowie bei Eigennamen.

7.2

Abweichend von dieser Grundregel werden normalisierende bzw. modernisierende Eingriffe in folgenden Ausnahmefällen vorgenommen: j ist durch i zu ersetzen (-ij wird zu –ii), u und v sind nach ihrem Lautwert bzw. entsprechend der heutigen Schreibung wiederzugeben.

7.3

Getrennt- und Zusammenschreibung soll der Textvorlage entsprechen, sofern diese eindeutig ist und falls nicht die Setzung von Apostrophen eine den modernen Regeln gemäße Trennung nach sich zieht (vgl. 7.6.5.). Unsinnige, auf Nachlässigkeiten zurückgehende Wortligaturen werden beseitigt.

7.4

Alle Kürzungen und Ligaturen werden aufgelöst (vgl. 1.11.). Die Möglichkeit der Übernahme gängiger Siglen bzw. ihrer Einführung – vorab bei Anredetiteln oder Institutionen – bleibt davon unberührt (vgl. 1.12.); doch empfiehlt es sich, die historischen Abkürzungsformen zu vereinfachen (also z.B. für Sua Maestà besser S. M. oder S. M.tà und nicht S. M oder S. M.).

7.5

Akzente werden gesetzt bzw. ergänzt entsprechend den geltenden orthographischen Regeln bzw. dem heute gängigen Gebrauch; in der Vorlage begegnende veraltete oder sinnlose Akzente werden getilgt. Akzente sind demnach zu setzen bzw. zu ergänzen in folgenden Fällen:

7.5.1

Bei allen endbetonten mehrsilbigen Wörtern (z.B. verità).

7.5.2

Bei allen diphthongisch auslautenden einsilbigen Wörtern (z.B. già).

7.5.3

Bei bestimmten einsilbigen Wörtern zur Unterscheidung von gleichlautenden, meist aber schwächer betonten Wörtern (z.B. dà = 3. Pers. Sing. des Indikativ Präsens von dare gegenüber Präposition da; Kopulativkonjunktion né = weder gegenüber Adverbialpronomen ne = davon).

7.5.4

Akzente sollten zudem gesetzt werden, um Verwechslungen zwischen mehrsilbigen Wörtern gleicher Schreibung, aber unterschiedlicher Betonung, Bedeutung und Herkunft zu vermeiden (z.B. beim Adverb sùbito zur Unterscheidung vom Partizip Perfekt subìto; oder zur Unterscheidung zwischen geschlossener Aussprache beim Partizip Perfekt cólto = gebildet und offener Aussprache beim Partizip Perfekt còlto = gepflückt, ertappt).

7.5.5

In allen diesen Fällen sollten offene Tonvokale grundsätzlich durch den Gravis, geschlossene Tonvokale durch den Akut gekennzeichnet werden. Abweichend von dieser Grundregel wird jedoch heute in der Praxis häufig nur bei e und o je nach offener bzw. geschlossener Aussprache der Gravis bzw. der Akut gesetzt, während bei allen anderen mit Akzent zu versehenden Tonvokalen allein der Gravis gesetzt wird, da i und u stets geschlossen ausgesprochen werden und das betonte a nur in offener Lautung auftritt. Für den deutschen Editor empfiehlt es sich, konsequent entweder der Grundregel oder aber dem heute gängigen „Usus“ zu folgen; zu vermeiden ist jedenfalls die – ebenfalls begegnende – unterschiedslose Verwendung des Gravis bei sämtlichen Akzentvokalen.

7.5.6

Die Verwendung des Apostrophen hat den geltenden orthographischen Regeln zu entsprechen; in der Vorlage fehlende Apostrophen sind zu ergänzen, regelwidrige Apostrophen sind zu tilgen. Im heutigen Italienisch muß der Apostroph stets gesetzt werden.

7.6.1

Im Fall von Elisionen, d.h. beim Abfall des auslautenden, unbetonten Vokals vor Wörtern, die mit einem Vokal beginnen und zu denen eine logisch-syntaktische Verbindung besteht (z.B. l´anima; grand’uomo; ch’egli; c’invitò).

7.6.2

In ganz bestimmten, sporadischen Fällen der Apokope, wenn der Abfall des auslautenden Vokals nicht wie normal nach einer Liquida eintritt (in welchem Normalfall nicht apostrophiert wird), sondern nach Vokalen die ganze Endsilbe entfällt (z.B. po’ für poco; fe’ für fece, während das ebenfalls apokopierte Substantiv fede = fé zur Unterscheidung – eigentlich regelwidrig – durch Akzent gekennzeichnet wird).

7.6.3

Der Apostroph sollte zur Vermeidung von Verwechslungen gleichlautender Wörter zudem gesetzt werden bei einzelnen einsilbigen Imperativformen (z.B. da’, di’), obwohl hier etymologisch keineswegs von einer Apokope gesprochen werden kann.

7.6.4

Bei gleichlautenden einsilbigen Wörtern verschiedener Bedeutung können demgemäß bis zu drei unterschiedliche Grapheme auftreten (z.B. ne, né und die apokopierte Verbindung von Präposition und bestimmtem Artikel ne’ = nei oder negli; da, dà sowie das doppeldeutige bleibende da’ = entweder apokopiertes dai, dagli oder aber Imperativform von dare!).

7.6.5

Im frühneuzeitlichen Italienisch treten überdies neben heute verschwundenen – regelgerechten wie unregelmäßigen – Apokopen oft auch Aphäresen auf, d.h. es kommt zum Abfall sogar anlautender Vokale; in solchen Fällen ist ebenfalls der Apostroph zu setzen, die Wörter sind getrennt zu schreiben (z.B. tra ´l padre e ´l figlio).

7.7

Die Groß- und Kleinschreibung wird entsprechend den heute geltenden Regeln vereinheitlicht, die – abgesehen von der positionsbedingten Verwendung der Majuskel – allein in folgenden Fällen zur Großschreibung verpflichten:

7.7.11

Bei Personen- und Eigennamen im engeren wie im weiteren Sinn: so etwa bei den Synonymen des christlich-biblischen Gottes, der Madonna oder von Heiligengestalten, bei topographisch-geographischen Bezeichnungen, bei Namen von Institutionen (z.B. Congregazione del Buon Governo) oder Festivitäten (z.B. il Natale), bei Buchtiteln, bei Periodenbegriffen (z.B. il Cinquecento), bei Völker- und Herkunftsnamen in substantivischer Verwendung (groß: gli Italiani in ihrer Gesamtheit, aber klein: un italiano als Einzelperson!).

7.7.2

Titel sowie Rang- und Amtsbezeichnungen sollten nur dann großgeschrieben werden, wenn sie in personifizierter Bedeutung gebraucht werden (z.B. il Duca di Parma; il Re Sole; l’Imperatore disse; il Papa è morto); folgt ihnen jedoch der Eigenname des Titel- oder Amtsträgers, so ist die Kleinschreibung vorzuziehen (z.B. il re Luigi XIV besser als il Re Luigi XIV; il signor duca Carlo besser als il Signor Duca Carlo), die außerdem vorgeschrieben ist, wenn Titel in generalisierendem Sinn verwendet werden (z.B.: anche i papi muoiono).

7.7.3

Um eine bloße, durchaus uneinheitlich gehandhabte Soll-Vorschrift handelt es sich außerdem bei der Großschreibung im Fall von Sammelbezeichnungen für Angehörige spezifischer Berufs- und Konfessionsgruppen (z.B. i Senatori, i Protestanti, i Gesuiti), im Fall von Begriffen, die in personifizierter Bedeutung verwendet werden (z.B. lo Stato, la Verità), oder falls dadurch eine besondere, individuelle oder kollektive Reverenz- oder Wertbeziehung ausgedrückt werden soll (z.B. la Patria).

7.7.4

Läßt der Überlieferungsträger darüber hinaus durch die Großschreibung bestimmter Substantive, die nach heutigem Gebrauch kleingeschrieben werden, spezifische Wertungen erkennen, so kann dem bei der Wiedergabe Rechnung getragen werden.

7.8

Die Interpunktion wird in Anlehnung an die für das moderne Italienisch geltenden Regeln so weit wie möglich vereinheitlicht (vgl. 5.8.).

7.8.1

Dementsprechend werden in jedem Fall überflüssige, sinnlose Kommata (etwa zwischen Subjekt und Prädikat), wie sie in den Vorlagen oft begegnen, getilgt und die bei Aufzählungen häufig fehlenden Beistriche ergänzt bzw. vor e oder et gestrichen. Zwischen Kommata ist außerdem jeder – auch noch so kurze oder rein adverbielle – Einschub zu setzen, der der zeitlichen, modalen oder kausalen Erläuterung oder Präzisierung der Satzaussage dient. Überlange Perioden werden gegebenenfalls in mehrere Sätze zerlegt, soweit dies ohne Eingriffe in die Syntax möglich ist.

7.8.2

Da bei normalisierenden Eingriffen in die Zeichensetzung der Textvorlage die Gefahr besteht, daß die ursprünglich intendierte Satzaussage verändert wird, ist streng darauf zu achten, daß durch die Streichung bzw. die Ergänzung vor allem von Beistrichen keine interpretativen Sinnverschiebungen eintreten.

7.8.3

Diese Gefahr liegt besonders nahe in bestimmten Fällen, in denen der heutige italienische Gebrauch des Beistrichs von den deutschen Regeln abweicht. So werden im modernen Italienisch keine Kommata gesetzt bei Nebensätzen in indirekter Rede (z.B.: Mi chiese chi stava dalla nostra parte), vor Objektsätzen (z.B.: Gli dirò che ha torto), vor Nebensätzen im Infinitiv, bei der unmittelbaren Folge von Demonstrativ- und Relativpronomen (z.B. quello che) sowie bei Relativsätzen, denen eine determinative, ausschließende Bedeutung zukommt (z.B.: I cardinali che avevano freddo cantarono ad alta voce – im Sinn von: nur jene Kardinäle, die froren, sangen laut); im Gegensatz dazu ist der Beistrich jedoch zu setzen vor bzw. vor und nach Relativsätzen, die beiläufig-nebensächlichen, appositionalen Charakter haben (z.B.: I cardinali, che avevano freddo, cantarono ad alta voce – in der Bedeutung: alle Kardinäle froren und sangen laut). Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Zeichensetzung der Vorlage zu bewahren.

7.8.4

Zitate in direkter Rede werden zwischen Anführungszeichen gestellt.

7.9

Bei Silbentrennungen am Zeilenende sind die – etymologische Kriterien nicht berücksichtigenden – Regeln der modernen italienischen Rechtschreibung anzuwenden.

7.10

Für die Zahlzeichen gilt das in 5.7., Satz 1, Gesagte.

7.11

Verständnisschwierigkeiten verursachende Eigenheiten der Überlieferungsträger – etwa archaische Schreibungen oder dialektbedingte Sonderformen orthographischer wie syntaktischer Art – werden in der Einleitung behandelt.

7.12

Untergegangene oder in veralteter Bedeutung gebrauchte Wörter sind zu erläutern (vgl. 3.4.1. und 3.4.2.).

 

8

Die Edition von französischen Texten

8.1

Der Lautbestand der Textvorlage wird grundsätzlich unverändert wiedergegeben (vgl. 7.1.).

8.2

Abweichend von dieser Grundregel werden normalisierende bzw. modernisierende Eingriffe in folgenden Ausnahmefällen vorgenommen: Entsprechend ihrem tatsächlichen Lautwert bzw. entsprechend der modernen Orthographie werden i und j sowie u und v wiedergegeben; dem heutigen Gebrauch ist außerdem die in den Textvorlagen häufig willkürliche Verwendung von c und s anzugleichen, falls die ursprüngliche Schreibung zu Mißverständnissen führen kann (also normalisierende Unterscheidung z.B. von ce und se, ces und ses, c’est und s’est).

8.3

Die Cedille wird entsprechend der modernen Rechtschreibung wiedergegeben bzw. ergänzt, doch unter Berücksichtigung des Lautbestands in der Textvorlage (also reçu statt recu, aber neben receu).

8.4

Getrennt- und Zusammenschreibung sollen der Vorlage folgen, sofern diese eindeutig und nicht offensichtlich unsinnig ist oder falls sich nicht zur Vermeidung von Verständnisschwierigkeiten eine Wiedergabe in der heutigen Schreibung empfiehlt.

8.5

Alle Kürzungen und Ligaturen werden aufgelöst (vgl. jedoch 1.11. und 7.4.).

8.6

Akzente und Trema werden gesetzt bzw. ergänzt entsprechend den heute geltenden Regeln, aber unter Berücksichtigung des ursprünglichen Buchstabenbefunds (z.B. estat neben état; tascher neben tâcher; desreiglement neben dérèglement; deffendre neben défendre); ebenso ist nach der modernen Orthographie die Verwendung des „accent aigu“ und des – im frühneuzeitlichen Französisch selten begegnenden –„accent grave“ zu regeln.

8.7

Entsprechend den heutigen Regeln wird der Apostroph gesetzt bei der Elision der auslautenden Vokale a, e und i (z.B. l’avis statt lavis).

8.8

Die Groß- und Kleinschreibung wird grundsätzlich vereinheitlicht in Anlehnung an den heutigen Gebrauch.

8.8.1

Abgesehen von der positionsbedingten Verwendung der Majuskel muß die Großschreibung heute angewendet werden lediglich bei Personen- und Eigennamen im engeren wie weiteren Sinn, also u.a. bei Völkernamen, geographisch-topographischen Benennungen, bei Synonymen des christlich-biblischen Gottes, der Madonna und von Heiligengestalten, bei den Bezeichnungen von Festivitäten (z.B. Pasques) sowie bei bestimmten Begriffen aus dem staatlichen und religiösen Bereich (z.B. l’Etat, le Conseil de la Couronne, l’Eglise, la Bible).

8.8.2

Während die den Anrede- und Höflichkeitstiteln monsieur, monseigneur, madame usw. entsprechenden Siglen ebenfalls stets großgeschrieben werden, fordert die heutige Orthographie bei sämtlichen anderen Titeln – bei Adels-, Herrschafts- und Amtstiteln sowie bei den Bezeichnungen kirchlicher Würden und militärischer Ränge – die Kleinschreibung, falls sie nicht als Synonyme von Personen auftreten (z.B. Monsieur = der Bruder des Königs). Doch bleibt es dem Editor anheimgestellt, in Abweichung vom heutigen Gebrauch bei solchen Titeln die ursprüngliche Großschreibung aus der Vorlage zu übernehmen (also z.B. le Roy statt le roi; la Reyne Mère oder auch la Reyne mère statt la reine mère; M. le Duc d’Angoulesme; M. l’Ambassadeur de l’Empereur; le Père Joseph).

8.8.3

Gleiches gilt – ähnlich wie im Italienischen (vgl. 7.7.4.) – für die Bewahrung der historischen Majuskel bei bestimmten Begriffen, deren durchgehende Großschreibung eine spezifische Wertung von seiten des Überlieferungsträgers erkennen läßt (z.B. Traitté, Parlement, Souverainité). Doch ist auf die Vermeidung von Inkonsequenzen zu achten.

8.9

Die Zeichensetzung wird in Anlehnung an die für das moderne Französisch geltenden Regeln so weit wie möglich vereinheitlicht (vgl. 5.8.)

8.9.1

Dementsprechend werden in jedem Fall überflüssige Beistriche (etwa zwischen Subjekt und Prädikat, zwischen Prädikat und direktem Objekt) getilgt sowie die Kommata bei Aufzählungen ergänzt bzw. vor et gestrichen. Überlange Perioden werden gegebenenfalls in mehrere Sätze zerlegt.

8.9.2

Hinsichtlich der Probleme bei der Normalisierung der Kommasetzung gilt im übrigen entsprechend das in 7.8.2. für italienische Texte Gesagte.

8.9.3

Im Unterschied zum Deutschen stehen im modernen Französisch vor Konjunktionen im allgemeinen selten Kommata; kein Beistrich wird gesetzt vor Nebensätzen, die durch que (daß) und si (wenn) eingeleitet werden.Zwischen Kommata ist jedoch jeder Einschub zu setzen, welcher der Präzisierung oder Ergänzung der Satzaussage dient (vgl. 7.8.1.). Weitere Abweichungen betreffen – mutatis mutandis – genau die gleichen Fälle, die in 7.8.3. für das Italienische aufgezählt werden.

8.9.4

Zitate in direkter Rede werden zwischen Anführungszeichen gesetzt.

8.10

Bei Silbentrennungen am Zeilenende sind die – von etymologischen Kriterien völlig unabhängigen – Regeln der modernen französischen Rechtschreibung anzuwenden.

8.11

Für die Zahlzeichen gilt das in 5.7., Satz 1, Gesagte.

8.12

Für die Behandlung besonderer Eigenheiten des Überlieferungsträgers gilt das in 7.11. Gesagte.

8.13

Untergegangene oder in veralteter Bedeutung gebrauchte Wörter sind zu erläutern (vgl. 3.4.1. und 3.4.2.).

 

9

Die Edition spanischer Texte

9.1

Der Lautbestand der Textvorlage wird grundsätzlich unverändert wiedergegeben (vgl. 7.1.).

9.2

In Abweichung von dieser Grundregel werden normalisierende bzw. modernisierende Eingriffe in folgenden Ausnahmefällen vorgenommen: Entsprechend der heutigen Orthographie ist vokalisches i, falls es in der Vorlage als j oder y auftritt, mit i, konsonantisches oder semikonsonantisches i hingegen in der Edition stets mit y wiederzugeben; u und v sind nach ihrem tatsächlichen Lautwert zu unterscheiden; zwischen g und nachfolgendem Vokal e oder i in der Vorlage fehlendes, die Aussprache regelndes u ist zu ergänzen; zwischenlautliches R ist durch rr zu ersetzen (z.B. carrera statt caRera).

9.3

Die – im modernen Spanisch nicht mehr vorkommende – Cedille wird bewahrt bzw. ergänzt, wenn in der Vorlage begegnendes ç bzw. c den Lautwert des heutigen, interdentalen z (vor a, o oder u) besitzt. Ebenso sind gegebenenfalls fehlende Tilden über dem n zu ergänzen (z.B. año statt ano).

9.4

Getrennt- und Zusammenschreibung werden in der Regel zur Vermeidung von Verständnisschwierigkeiten entsprechend der modernen Schreibung normalisiert (z.B. en el statt enel; quebrantado statt quebran tado). Im Gegensatz dazu ist bei historischen Zusammenschreibungen im Fall von – heute regelwidrigen – Elisionen die Schreibung der Vorlage zu bewahren (z.B. desto für de esto = modern de ésto; daqueill ombre für de aqueill ombre = modern de aquel ombre).

9.5

Alle Kürzungen und Ligaturen werden aufgelöst (vgl. jedoch 1.11. und sinngemäß 7.4.).

9.6

Akzente werden gesetzt bzw. ergänzt entsprechend den geltenden orthographischen Regeln (wenngleich spanische Editoren die sporadische Akzentsetzung ihrer Textvorlagen vielfach bewahren und allein zur Vermeidung von Mißverständnissen in Einzelfällen fehlende Akzente ergänzen). Akzente werden im modernen Spanisch, das nur den Akut kennt, in folgenden Fällen gesetzt:

9.6.1

Bei allen Wörtern, die auf der dritt- oder viertletzten Silbe betont werden.

9.6.2

Bei allen Wörtern, die auf der letzten Silbe betont werden und auf Vokal oder auf die Konsonanten n oder s endigen.

9.6.3

Bei allen Wörtern, die auf der vorletzten Silbe betont werden und auf Konsonanten, ausgenommen n oder s, endigen.

9.6.4

Bei einer Reihe bestimmter Wörter zur Unterscheidung von gleichgeschriebenen Wörtern, die eine abweichende Bedeutung haben oder unbetont bleiben (z.B. ¿cuando? = wann? Neben cuando = wenn; Adverb sólo neben Adjektiv solo; Personalpronomen él neben dem bestimmten Artikel el).

9.7

Die Groß- und Kleinschreibung wird entsprechend den Regeln der modernen Orthographie vereinheitlicht.

9.7.1

Abgesehen von der positionsbedingten Verwendung der Majuskel muß im Spanischen heute die Großschreibung grundsätzlich angewendet werden allein bei Personen- und Eigennamen im engeren und weiteren Sinn, also u.a. bei Völkernamen, geographisch-topographischen Benennungen, bei den Synonymen Gottes, der Madonna und von Heiligengestalten sowie bei Begriffen aus dem kirchlich-religiösen Bereich (z.B. Iglesia) oder bei staatlichen Einrichtungen (z.B. el Consejo), außerdem bei Titeln und Würdenbezeichnungen aller Art (z.B. Gran Duque, el Cardenal de Burgos, el Duque de Sessa, el Reverendo Señor Vicechanciller; jedoch: el señor don Pedro Ruiz, da pure Höflichkeitstitel in Verbindung mit dem Eigennamen keine personifizierte Bedeutung haben).

9.8

Die Zeichensetzung wird entsprechend den modernen Regeln so weit wie möglich vereinheitlicht (vgl. 5.8.).

9.8.1

Hinsichtlich der Tilgung bzw. Ergänzung von Kommata gilt das in 8.9.1. für französische Texte Gesagte.

9.8.2

Hinsichtlich der Probleme bei der Normalisierung der Kommasetzung gilt außerdem entsprechend das in 7.8.2. für italienische Texte Gesagte.

9.8.3

Abweichend vom Deutschen wird im modernen Spanisch – ähnlich wie im Italienischen und Französischen (vgl. 7.8.3. und 8.9.3.) – der Beistrich u.a. nicht gesetzt vor Relativsätzen, die zum Verständnis des Hauptsatzes unerläßlich sind, ferner vor que (daß) und vor si (ob).

9.8.4

Dem heutigen Gebrauch anzugleichen ist zudem die Verwendung der Frage- und Ausrufezeichen: Frage- wie Ausrufesätze sind stets mit dem umgekehrten Satzzeichen einzuleiten, das nicht unbedingt an den Anfang der Periode, sondern zu Beginn jenes Satzteils zu setzen ist, in dem die Frage bzw. der Ausruf formuliert wird (z.B. cuando llegó, ¿còmo estaba?).

9.8.5

Zitate in direkter Rede werden zwischen Anführungszeichen gesetzt.

9.9

Bei Silbentrennungen am Zeilenende sind die Regeln der modernen spanischen Rechtschreibung anzuwenden.

9.10

Für die Zahlzeichen gilt das in 5.7. Gesagte.

9.11

Für die Behandlung besonderer Eigenheiten des Überlieferungsträgers gilt das in 7.11., Satz 1, Gesagte.

9.12

Untergegangene oder in veralteter Bedeutung gebrauchte Wörter sind zu erläutern (vgl. 3.4.1. und 3.4.2.).

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