Arbeitskreis „Editionsprobleme des 20. Jahrhunderts“

Probleme der Edition audiovisueller Dokumente

Protokoll über die Tagung des Arbeitskreises "Editionsprobleme des 20. Jahrhunderts" der AHF am 10. Mai 2001 beim SWR in Stuttgart

 

Der AHF-Arbeitskreis "Editionsprobleme des 20. Jahrhunderts" tagte am 10. Mai 2001 beim Südwestrundfunk in Stuttgart. Geleitet wurde die Veranstaltung von ihrem Vorsitzenden Archiv­direktor Dr. Josef Henke, Bundesarchiv Koblenz, ihn unterstützte bei der Tagungsvorbereitung und -durchführung Dr. Edgar Lersch, Historisches Archiv des Südwestrundfunks, Stuttgart.

In einem einführenden Statement ging Lersch auf den Stellenwert von Editionen audiovisueller Dokumente im Gesamtangebot vor allem der verschiedenen Text-Editionen ein, deren Bearbeiter zum überwiegenden Teil Teilnehmer der Veranstaltung waren. Er wies darauf hin, dass sich die historische Wissenschaft prinzipiell einer großen und z.Zt. unüberschaubaren Menge von verviel­fältigten Stücken von Fotos, von Hörkassetten, von Filmen und Fernsehbeiträgen bedienen könnte. Doch da audiovisuelle Quellen selten zu wissenschaftlichen Zwecken herangezogen würden, werde auch kaum darüber gesprochen, welche Anforderungen sie in Analogie zu klassischen Text-Editionen zu erfüllen hätten. Bei ihnen stelle sich zwar nicht das Problem der Transposition einer häufig handschriftlichen Vorlage in einen gedruckten Text, denn in der Regel handele es sich um vervielfältigte Archivexemplare. Ähnlich gelagert sei jedoch die Frage der Begleit- und Zusatz­informationen über das Ausgangsmaterial, dessen Überlieferungsgeschichte sowie weitere sachliche Erläuterungen und Verweise auf parallele Quellen u.ä. Hier bereite einerseits die praktische Lösung der Verbindung von audiovisuellen Dokument- und Text-Annotationen einige Schwierigkeiten. Andererseits sei bezogen auf die geringen Nutzungserfahrungen und mit Blick auf den hohen Aufwand für Editionen natürlich auch die bei der Herausgabe von Texten immer wieder gestellte Frage des Bedarfs und des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen unbeantwortet.

Lersch machte darauf aufmerksam, dass bei näherer Betrachtung sich herausstelle, in welch hohem Maße z.B. Fotografien und sonstige Bilder lediglich zu illustrativen Zwecken heran gezogen würden und mit dem geschilderten Sachverhalt lediglich in einem sehr lockeren assoziativen Zusammenhang stünden. Bei der Diskussion über den Quellenwert audiovisueller Dokumente werde viel zu wenig darüber gesprochen, worüber denn diese Dokumente in erster Linie Auskunft geben, wofür denn ein Foto, ein Film, ein Fernsehbeitrag oder auch eine Hörfunksendung als "Beleg" herangezogen werden könne. Man sei immer noch stark darauf fixiert, die authentische "Abbildung" der Wirklichkeit und deren Belegfunktion herauszustellen, ohne dass dieses jedoch in größerem Umfang in der Geschichtswissenschaft geschehe. Wäre dies der Fall, bestünde auch größere Übereinstimmung darüber, dass das AV-Dokument als Überrest einer kommunikativen Handlung (z.B. als Pressefoto, als Rundfunksendung) mit jeweils spezifischen Herstellungskon­texten bzw. Aussageabsichten eingeordnet werden müsse. Als solches sei sein Inhalt in erster Linie zu interpretieren, was nicht ausschließe, dass in weiterem auch andere "Fakten" etwa einer Foto­grafie entnommen werden könnten, etwa die Anwesenheit oder Abwesenheit einer Person, einer bestimmten Personengruppe oder von Objekten.

Die Folge von vier Vorträgen begann mit Ausführungen eines Allgemein- und Medienhistorikers über den möglichen "Bedarf" an Editionen audiovisueller Dokumente. Diesen Part übernahm PD Dr. Konrad Dussel, Mannheim, der eingangs auf die großen praktischen Schwierigkeiten hinwies, die beim Einsatz von audiovisuellen Dokumenten in der Lehre an den Hochschulen zu überwinden seien. Für die Geschichtswissenschaft benannte er damit einen zentralen Negativfaktor dafür, dass es im Hochschulunterricht kaum möglich sei, die Aufgeschlossenheit vor allem der jüngeren Gene­ration für die Medien auch für einen entschiedeneren Umgang mit den audiovisuellen Quellen in der Geschichtswissenschaft zu nutzen.

Dussel, der seine medien- bzw. rundfunkgeschichtlichen Studien im wesentlichen auf den Hörfunk konzentriert hatte, schränkte das Problem des Bedarfs auf die Hörfunküberlieferung ein. Der beim Tondokument entstehende und damit eine Edition für Hochschulunterricht und wissenschaftliche Auswertung rechtfertigende "Mehrwert" über z.B. den Text einer Bundestagsrede oder sonstige Ansprache hinaus ist dort natürlich ein anderer, ein geringerer als bei den viel komplexeren Film- und Fernsehdokumenten mit ihrer Sprach- und Bildebene. Seine These lautet, sich nicht auf bereits schriftlich Vorhandenes und auch Ediertes (z.B. Reden von Hitler, Goebbels, Adenauer) zu kon­zentrieren, sondern vor allem das Alltagsleben widerspiegelnde AV-Dokumente bzw. Überreste von gerade in nicht vertrauten, in Alltagskontexte (wie häusliche Arbeit oder Freizeit) integrierte Hör­funk- und Fernsehsendungen in größerem Umfang zugänglich zu machen und dem Bereich der Unterhaltung in jedweder Form einen hohen Stellenwert zuzumessen. Hier liege seiner Ansicht nach ein besonderer Bedarf vor.

Wolf Buchmann, Ltd. Archivdirektor, Bundesarchiv Koblenz, setzte sich im darauf folgenden Vortrag mit der Problematik von Fotoeditionen auseinander. Dabei bekräftigte er gleich zu Beginn die These von der kommunikativen Funktion der Fotografie. Entsprechend der von Droysen gewählten Unterscheidung sei das Foto nicht als „Traditionsquelle" zu bezeichnen, aber auch nicht als "Überrest", vielmehr ein mit Absicht der Erinnerung hergestelltes "Denkmal". Buchmann beklagte, was die Fotoüberlieferung angeht, den Mangel an hilfswissenschaftlicher Quellenkritik und die in der Vergangenheit begangenen archivfachlichen Fehleinschätzungen sowie Fehler im archivischen Umgang mit ihnen. Bis in die jüngste Vergangenheit würden in den (Schriftgut-) Archiven mit ihren oftmals großen Fotobeständen noch immer die Provenienzen von Fotografien missachtet, die Einzelstücke in sachthematischen Zusammenhängen oder orts- oder personen­bezogenen Betreffsammlungen untergebracht. Dies führe dazu, dass der Entstehungszusammenhang und damit häufig auch die Überlieferungsgeschichte nicht mehr rekonstruiert werden könnten. Beide seien sowohl für die Authentizitätssicherung sowie für ihre Interpretation und Auswertung unerläßlich, und diese Angaben müssten auch in jeder Edition transportiert werden. Die Relevanz dieser Forderung belegte Buchmann an Hand der Rekonstruktion einer Fotoserie aus der sog. Wehrmachtsausstellung. Erst mit Hilfe des Entstehungszusammenhangs und der durch bzw. über ihn recherchierbaren Informationen war es nicht nur möglich, die Echtheit der Fotos - gegen Fälschungsvorwürfe - zu beweisen, sondern unter Zuhilfenahme von nur so auffindbaren weiteren Informationen die ursprüngliche Funktion der Bildsequenz zu rekonstruieren. Die von einem Ange­hörigen einer Propagandakompanie in Mogilew/Weißrussland aufgenommene Serie verfolgte eine bestimmte Absicht: sie sollte ein Beleg sein für die These der Nationalsozialisten, dass Juden arbeitsscheu seien und von den Nazis zu nützlicher Tätigkeit angehalten wurden. Es ging also gar nicht darum - wie in späteren Veröffentlichungen angegeben - die Verschleppung der Juden zur Zwangsarbeit zu dokumentieren.

Konsequent immer wieder sein Beispiel als Beleg heranziehend entwickelte Buchmann einen Katalog von 15 Angaben, die bei einer Edition dieser Fotosequenz und natürlich jedem zu edier­enden Foto beigegeben werden müssten, damit sie sachgerecht weiterverwendet und ausgewertet werden. Sie reichen von technischen Daten über solche zum Urheber, die Zwecke der Aufnahme, den Kontext, zu überlieferungsgeschichtlichen Angaben bis hin zu Verweisen auf weitere Quellen­materialien und Informationen zum abgebildeten Sachverhalt.

Die von Buchmann vorgetragenen Ergebnisse bzw. aufgestellten Forderungen waren so detailliert und umfassend, dass sie in den beiden folgenden Referaten zur Film- und Tonüberlieferung nur noch vertieft und nuanciert werden konnten. Das galt sowohl für die Ausführungen von Dr. Christopher Carlson, Institut für den wissenschaftlichen Film, Göttingen, zur Edition und von Film- und Fernsehdokumenten wie auch für den Vortrag von Dr. Ansgar Diller, Deutsches Rundfunk­archiv, Frankfurt am Main, zur Edition von Hörfunkquellen bzw. akustischer Überlieferung.

Carlson stellte eingangs seines Vortrags einige Editionen seines Instituts vor. Als umfangreiches Einzelstück verwies er auf die des antisemitischen Hetzfilms "Der ewige Jude", zu dem ein Begleit­band erschien mit einer detaillierten quellenkritischen Analyse der einzelnen Sequenzen dieses als dokumentarischer Kompilationsfilm zu bezeichnenden Machwerks. Jede sinnvolle Auseinander­setzung mit dem Werk ist auf die Angabe der Herkunft der einzelnen verwendeten Ausschnitte unbedingt angewiesen. Andere Editionen des IWF sind als Zusammenstellungen mehrerer weniger umfangreicher Einzelstücke, z.B. zum 17. Juni 1953 zu bezeichnen, analog einer Edition "Quellen zur Geschichte des XY-Ereignisses" oder auch einer ganzen Fernsehserie wie "Bilder aus der neuen Welt" von Peter von Zahn. Im übrigen hob er hervor, dass bei allen Filmeditionen die Ermittlung der Urheber und damit der Urheberrechte sowie der Provenienz unerläßlich sei, und dies sowohl aus den von Buchmann explizierten Gründen wie auch mit Rücksicht auf vorhandene Verwertungs­ansprüche.

Diller griff zurück auf mehrere ausführliche Rezensionen von Friedrich P. Kahlenberg, dem früh­eren Präsident des Bundesarchivs und ausgesprochenen Kenner der AV-Überlieferung, zu Editio­nen von Tondokumenten aus der Nachkriegszeit, die von der Bayerischen Landeszentrale für poli­tische Bildungsarbeit Anfang der achtziger Jahre herausgegeben worden waren. Kahlenberg, dem es auf den "unverwechselbaren Quellenwert" der Tondokumente ankam - der nach seinen Worten im wesentlichen im Atmosphärischen liege -, stellte damals bereits für die Herausgabe von Ton­dokumenten Forderungen auf, die den von Buchmann für die Fotoedition eingeforderten Angaben vergleichbar sind. Nach Kahlenbergs eigenen Worten wurden sie aber damals allesamt nicht einge­halten. Das liegt an dem auch bereits von Kahlenberg konstatierten hohen Aufwand für derartige Editionen. Auch Diller räumte in diesem Zusammenhang ein, dass ihm bekannte Editionen von Tondokumenten, und damit auch solcher vor allem in den letzten Jahren von seinem Haus in erster Linie mit dem Deutschen Historischen Museum erstellten CDs, diese Forderungen nicht erfüllen. Bei ihnen handelt es sich allesamt um ausschnitthafte Wiedergaben von Tondokumenten für ein breiteres Publikum mit zum Teil minimalen Zusatzinformationen.

In den Diskussionen im Anschluss an die Vorträge wie auch in einer Schlußdiskussion wurden schwerpunktmäßig folgende Fragen diskutiert: Einigen Teilnehmern waren die Aussagen über den Bedarf zu unpräzise, doch konnte dieses Problem nur schwer während der Tagung weiter konkre­tisiert werden. Unabhängig davon war dem Vorschlag einiges abzugewinnen, anhand von Muster­editionen besonders wichtiger und umstrittener AV-Dokumente exemplarisch zu verdeutlichen, wie sehr für den wissenschaftlichen wie auch den gesellschaftlichen Diskurs ausführliche Annotation und Kommentierung nötig sei. Dies belegten ja gerade die aktuellen öffentlichen Streitigkeiten um die Bilder der Wehrmachtssausstellung. Kontrovers wurde auch die Frage diskutiert, ob und inwieweit Maximal- und Minimalanforderungen für AV-Editionen formuliert werden könnten, und dies natürlich hinsichtlich des beträchtlichen - beschriebenen - Aufwands, der für die Annotationen getrieben werden muss. Hier wären erst einmal auch weitere praktische Erfahrungen zu sammeln. Interessant war auch der Hinweis, innerhalb klassischer Texteditionen vorgefundene audiovisuelle Dokumente nicht einfach zu ignorieren sondern sie ebenfalls zu edieren (was ja mit den heutigen technischen Hilfsmitteln unaufwendig darstellbar ist).

Der Arbeitskreis beauftragte eine kleine Untergruppe, auf Basis der von Wolf Buchmann erarbeiteten 15 Kategorien der Fachöffentlichkeit Vorschläge für die Herausgabe von AV-Doku­menten zu unterbreiten.

Die nächste Tagung des Arbeitskreises ist für den Herbst 2002 im Bundesarchiv Koblenz vorge­sehen und wird sich voraussichtlich mit der Präsentation von Editionen auf CD-Rom und im Internet befassen.

Edgar Lersch

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